Betreff
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen – Ausbaustufe 5 Haltestellen „Äußere Brucker Str./Paul-Gossen-Str. Südwest“, „Steigerwaldallee West“, „Frankenwaldallee West + Ost“, „Kanalstraße Nord + Süd“ und „Weinstraße West + Ost“
Vorlage
66/248/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau von 8 Bushaltestellen

 

6 Lagepläne

M 1: 100

Unterlagen

2-2401.01.01 – 01.05 E

8 Regelquerschnittspläne

M 1:   50

Unterlagen

2-2401.04.01 – 04.08 E

 

wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Fördermittelantrag zu stellen und die Umsetzung der Maßnahmen in 2025 vorzubereiten.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den barrierefreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nahverkehrsplans 2016- 2021 der Stadt Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019).

 

Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus von mehreren Bussteigen pro Jahr sind für 2025 die Haltestellen „Äußere Brucker Str./Paul-Gossen-Str. Südwest“ (s. UVPA-Beschluss 613/207/2018 „Haltestelle „Äußere Brucker/Paul-Gossen-Str.: barrierefreier Ausbau des südlichen Bussteiges“), „Steigerwaldallee West“, „Frankenwaldallee West + Ost“, „Kanalstraße Nord + Süd“ und „Weinstraße West + Ost“ vorgesehen

Die Haltestellen „Kanalstraße Nord + Süd“ und „Weinstraße West + Ost“ sollen im Zuge des

Fahrbahndeckenerneuerungsprogramms 2025 mit umgebaut werden.

Der barrierefreie Ausbau dieser Bushaltestellen wurde auch bereits im DA-Bau-Beschluss für das

Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2025 thematisiert und beschlossen.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Auf Basis der „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ wurden die Entwurfsplanungen für die Bushaltestellen „Äußere Brucker Str./Paul-Gossen-Str. Südwest“, „Steigerwaldallee West“, „Frankenwaldallee West + Ost“, „Kanalstraße Nord + Süd“ und „Weinstraße West + Ost“ von der Verwaltung erstellt.

 

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Alle Haltestellen entwässern über die Querneigung im Haltestellen- bzw. Gehwegbereich auf die Fahrbahn, von welcher das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe in die Kanalisation abgeleitet wird.
An der Haltestelle Äußere Brucker / Paul-Gossen-Straße Südwest wird das anfallende Oberflächenwasser im Bereich der Betonfahrbahn über eine Beton-Schlitzrinne zwischen Fahrbahn (Asphalt) und Haltestellenbereich (Beton) der Kanalisation zugeführt.

 

Im Zuge des barrierefreien Umbaus der genannten Bushaltestellen werden die Beleuchtungseinrichtungen im Bereich folgender Haltestellen erneuert:

·         Äußere Brucker Str./Paul-Gossen-Str. Südwest

·         Steigerwaldallee West

·         Frankenwaldallee West

·         Frankenwaldallee Ost

·         Weinstraße West

Grundsätzlich ist der Einsatz von modernen und hocheffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Das Dimmkonzept der Stadt Erlangen wird dabei umgesetzt.

Im Zuge des Ausbaus der Haltestellte Äußere Brucker / Paul-Gossen-Straße Südwest muss aufgrund der Änderungen an der kreuzungsnahen Mittelinsel auch ein Lichtsignalmast versetzt

werden.

Die vorliegende Planung erfordert keine Baumfällungen oder Rodungsmaßnahmen. Es werden lediglich geringfügige Anpassungsarbeiten an angrenzenden, privaten Grünflächen notwendig, die rechtzeitig vor Baubeginn mit den jeweiligen Eigentümer:innen abgestimmt werden.
Angrenzende Bäume werden während der Baumaßnahme entsprechend geschützt.
In Bereichen von angrenzender Bestandsbepflanzung wird der Gehwegbereich mittels Wurzelschutzmembran vor Durchwurzelung geschützt.

Mit der weiteren Ausarbeitung der Planung wird auch die Schaffung von zusätzlichen Baustandorten geprüft. Sofern sich auf Grund der örtlichen Lage, des Leitungsbestandes (ggf. mit Umlegung) oder weiteren Faktoren, mögliche Baumstandorte ergeben werden diese in Abstimmung mit EB77 umgesetzt.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der vorliegenden Entwurfsplanung durch den BWA wurde der erforderliche Antrag auf Fördermittel durch die Verwaltung bereits erstellt und wird zeitnah, wie mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt, eingereicht. Da entsprechend des Schreibens des StMB vom 15.05.2023 die Fördersätze für die Infrastrukturförderung im ÖPNV angehoben wurden, ist mit einer Förderung in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.

Der barrierefreie Ausbau der acht genannten Haltestellen ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

730.000 €

bei IPNr.: 541.6101

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG in noch zu beziffernder Höhe

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

Jährliche Unterhaltskosten:

 

-       Die Größe der Verkehrsflächen ändert sich nur geringfügig, daher bleiben die Unterhaltskosten im Straßenbau konstant.

-       Es sind keine öffentlichen Grünflächen vom barrierefreien Umbau der Bushaltestellen

betroffen.

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 stehen bei IvP-Nr. 541.6101 für das HHJahr 2025 in Höhe von
                       1.000.000 € zur Verfügung.

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan

                     Anlage 2 – 6 Lagepläne

                     Anlage 3 – 8 Regelquerschnittspläne