Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau von 8 Bushaltestellen
6
Lagepläne |
M 1: 100 |
Unterlagen |
2-2401.01.01
– 01.05 E |
8
Regelquerschnittspläne |
M 1: 50 |
Unterlagen |
2-2401.04.01
– 04.08 E |
wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Fördermittelantrag zu stellen und die Umsetzung der Maßnahmen in 2025 vorzubereiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) besteht die bundesweite Pflicht für Kommunen im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Um den barrierefreien Haltestellen-Ausbau möglichst effektiv voranzutreiben, wurde im Rahmen des Nahverkehrsplans 2016- 2021 der Stadt Erlangen eine Prioritätenliste für einen schrittweisen Ausbau von Haltestellen erarbeitet (s. UVPA-Beschluss 613/247/2019/1 „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ vom 15.10.2019).
Im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus von mehreren Bussteigen pro Jahr sind für 2025 die Haltestellen „Äußere Brucker Str./Paul-Gossen-Str. Südwest“ (s. UVPA-Beschluss 613/207/2018 „Haltestelle „Äußere Brucker/Paul-Gossen-Str.: barrierefreier Ausbau des südlichen Bussteiges“), „Steigerwaldallee West“, „Frankenwaldallee West + Ost“, „Kanalstraße Nord + Süd“ und „Weinstraße West + Ost“ vorgesehen
Die Haltestellen „Kanalstraße Nord + Süd“ und „Weinstraße West + Ost“ sollen im Zuge des
Fahrbahndeckenerneuerungsprogramms 2025 mit umgebaut werden.
Der barrierefreie Ausbau dieser Bushaltestellen wurde auch bereits im DA-Bau-Beschluss für das
Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2025 thematisiert und beschlossen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Basis der „Prioritätenliste barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ wurden die Entwurfsplanungen für die Bushaltestellen „Äußere Brucker Str./Paul-Gossen-Str. Südwest“, „Steigerwaldallee West“, „Frankenwaldallee West + Ost“, „Kanalstraße Nord + Süd“ und „Weinstraße West + Ost“ von der Verwaltung erstellt.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Alle Haltestellen entwässern
über die Querneigung im Haltestellen- bzw. Gehwegbereich auf die Fahrbahn, von
welcher das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe in die Kanalisation
abgeleitet wird.
An der Haltestelle Äußere Brucker / Paul-Gossen-Straße Südwest wird das
anfallende Oberflächenwasser im Bereich der Betonfahrbahn über eine
Beton-Schlitzrinne zwischen Fahrbahn (Asphalt) und Haltestellenbereich (Beton)
der Kanalisation zugeführt.
Im Zuge des barrierefreien Umbaus der genannten Bushaltestellen werden die Beleuchtungseinrichtungen im Bereich folgender Haltestellen erneuert:
· Äußere Brucker Str./Paul-Gossen-Str. Südwest
· Steigerwaldallee West
· Frankenwaldallee West
· Frankenwaldallee Ost
· Weinstraße West
Grundsätzlich ist der Einsatz von modernen und hocheffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Das Dimmkonzept der Stadt Erlangen wird dabei umgesetzt.
Im Zuge des Ausbaus der Haltestellte Äußere Brucker / Paul-Gossen-Straße Südwest muss aufgrund der Änderungen an der kreuzungsnahen Mittelinsel auch ein Lichtsignalmast versetzt
werden.
Die vorliegende
Planung erfordert keine Baumfällungen oder Rodungsmaßnahmen. Es werden
lediglich geringfügige Anpassungsarbeiten an angrenzenden, privaten Grünflächen
notwendig, die rechtzeitig vor Baubeginn mit den jeweiligen Eigentümer:innen
abgestimmt werden.
Angrenzende Bäume werden während der Baumaßnahme entsprechend geschützt.
In Bereichen von angrenzender Bestandsbepflanzung wird der Gehwegbereich
mittels Wurzelschutzmembran vor Durchwurzelung geschützt.
Mit der weiteren Ausarbeitung der Planung wird auch die Schaffung von zusätzlichen Baustandorten geprüft. Sofern sich auf Grund der örtlichen Lage, des Leitungsbestandes (ggf. mit Umlegung) oder weiteren Faktoren, mögliche Baumstandorte ergeben werden diese in Abstimmung mit EB77 umgesetzt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der vorliegenden Entwurfsplanung durch den BWA wurde der erforderliche Antrag auf Fördermittel durch die Verwaltung bereits erstellt und wird zeitnah, wie mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt, eingereicht. Da entsprechend des Schreibens des StMB vom 15.05.2023 die Fördersätze für die Infrastrukturförderung im ÖPNV angehoben wurden, ist mit einer Förderung in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.
Der barrierefreie Ausbau der acht genannten Haltestellen ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
730.000 € |
bei IPNr.: 541.6101 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG
in noch zu beziffernder Höhe |
bei Sachkonto: |
Jährliche Unterhaltskosten: |
|
-
Die Größe der
Verkehrsflächen ändert sich nur geringfügig, daher bleiben die Unterhaltskosten
im Straßenbau konstant.
-
Es sind keine
öffentlichen Grünflächen vom barrierefreien Umbau der Bushaltestellen
betroffen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
stehen bei IvP-Nr. 541.6101 für
das HHJahr 2025 in Höhe von
1.000.000 € zur
Verfügung.
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – 6 Lagepläne
Anlage 3 – 8 Regelquerschnittspläne