Betreff
Notwendigkeit für turnusmäßigen Leuchtmitteltausch in der Straßenbeleuchtung
Vorlage
66/247/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Die Erhöhung des Anteils der LED-Technik in der Straßenbeleuchtung ist erklärtes Ziel im Rahmen des Erlanger Klima-Aufbruch. Der derzeitige Anteil liegt inzwischen bei ca. 25 %.

 

Durch eine neue Änderungsverordnung der RoHS, einer Richtlinie des Europäischen Parlaments zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, ist nach dem aktuellen Stand, ab 2027 das Inverkehrbringen von NAV-Leuchten nicht mehr möglich. Hierdurch wird eine Beschaffung von Leuchtmitteln für diese in Erlangen noch mehrheitlich verwendete Technik nicht mehr möglich sein. Durch den aktuell sehr hohen Bestand an NAV-Leuchten von etwa 10.000 Leuchtstellen im Stadtgebiet und dem notwendigen turnusmäßigen Leuchtentausch alle 4 Jahre, ist die Fortsetzung und bzw. eine Ausweitung der Umrüstung auf LED-Leuchten dringend erforderlich. Für alle Leuchten die bis dahin nicht auf LED umgerüstet sind, müssen im schlimmsten Fall für die Übergangsphase rechtzeitig entsprechende Leuchtmittel auf Vorrat bestellt und eingelagert werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte die notwendige Bevorratung vermieden bzw. soweit als möglich reduziert werden. Die geschätzten Kosten für die Schlussbestellung für den turnusmäßigen Leuchtmitteltausch von 2027 bis 2031, liegen derzeit bei ca. 215.000.- € für das Material, dazu kommen noch die Kosten für die Montage.

 

Dieses mögliche Verbot von NAV Leuchtmitteln bekräftigt den bisherigen Kurs der Verwaltung die Straßenbeleuchtung möglichst schnell auf LED Lichttechnologie umzustellen.

 

Dies ist zunächst als Vorinformation zu verstehen. Sobald der Regelungsinhalt der o.g. Richtlinie weiter konkretisiert wurde und entsprechende Maßnahmen abschätzbar sind, wird die Verwaltung entsprechende Konzepte erarbeiten und vorlegen.

 


Anlagen: Keine