Betreff
Radschnellverbindungen Erlangen, hier: Finanzierung der weiteren Planungsstufen
Vorlage
613/310/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsvorschlag zur Finanzierung der weiteren Planungsstufen der Radschnellverbindungen wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Finanzbedarf wie in der Anlage 1 dargestellt in die Haushaltsberatungen einzubringen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für die Radschnellverbindungen (RSV) von Erlangen nach Nürnberg sowie nach Herzogenaurach wurden Mittel zur Leistungserbringung der Stufe 1 (HOAI-Leistungsphase 1 und 2) im Haushalt vorgesehen. Die Stufe 1 wird für beide Trassen voraussichtlich bis Ende Q1 2025 abgeschlossen sein. Für die Beauftragung der Stufe 2 (HOAI-Leistungsphase 3) sind keine ausreichenden Mittel für beide RSVs im Haushaltsplan ab 2025 vorhanden.

 

Benötigt werden für die Stufe 2 sowie für zusätzliche Gutachten (u. a. Sicherheitsaudit, Kampfmittelvorerkundung, Verkehrsuntersuchungen) folgende Haushaltsmittel:

·         RSV nach Nürnberg: 390.000,- € in 2025 (Mittelbedarf nach 2025 gemäß Anlage 1 für die HOAI-Leistungsphasen 4-5)

·         RSV nach Herzogenaurach: 1.115.000,- € in 2026 (Mittelbedarf nach 2026 gemäß Anlage 1 für die HOAI-Leistungsphasen 4-5; Hinweis: Ansatz 2025 aus VE)

 

Ohne eine ausreichende Deckung können die Planungen nicht weitergeführt werden.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Trasse nach Nürnberg ist zu priorisieren, da ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren mit der StUB angestrebt wird. Um die Finanzierung der 2. Stufe in 2025 zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, die Planungen der RSV nach Herzogenaurach um ein Jahr aufzuschieben und die bis 2025 für beide Trassen eingestellten Investitionsmittel in Gänze zusammenzuziehen, um die Finanzierung der Planung der RSV nach Nürnberg zu gewährleisten.

 

Für die Planung der RSV Erlangen-Herzogenaurach (HOAI-Leistungsphasen 1‑5) ist eine Zuwendung von 75 % der förderfähigen Kosten über das Bundesförderprogramm „Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 – 2030“ bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2030. Bei Verzögerung des Beginns der Leistungsphase 3 bis zum 1.1.2026 ergäbe der Zeitplan eine Fertigstellung bis im ersten Halbjahr 2030, wobei vorausgesetzt wird, dass sich das abschnittsweise geplante Planfeststellungsverfahren nicht zusätzlich verzögert (siehe Anlage 2). Eine erneute Verschiebung der Beauftragung für die Leistungsphase 3 im kommenden Jahr würde somit die Förderung wenigstens anteilig gefährden.

 

Ein zusätzliches zeitliches und finanzielles Risiko bei weiterer Verzögerung ist eine gegebenenfalls nötige Aktualisierung der bereits laufenden und voraussichtlich im kommenden Frühjahr abgeschlossenen umweltfachlichen Untersuchungen. Dies liegt an ihrer Gültigkeitsfrist von fünf Jahren für die Planfeststellung.

 

Eine Planungsverzögerung in diesem Projekt kann zudem entsprechende Verzögerungen in davon abhängigen Projekten nach sich ziehen. Vorrangig beispielhaft zu nennen ist hier die Umgestaltung der Michael-Vogel-Straße entsprechend des Leitfadens Fahrradstraßen (detaillierte Beschlusshistorie siehe auch BV 613/172/2022), die aufgrund der nötigen Anpassungen der Fahrradstraße an den RSV-Standard als Teil dieses Projektes verfolgt werden sollte.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung hat in der Anlage 1 die erforderliche jährliche Verteilung der Investitionskosten von 2025 bis 2028 gemäß dem oben gemachten Vorschlag dargestellt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Verteilung für die zukünftigen Haushaltsanmeldungen de facto beachtet werden muss, um die Fortführung der Planungen zu gewährleisten und Risiken des Fördermittelverlusts sowie zusätzliche Mehrkosten effektiv auszuschließen.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.: 541.862, 541.864

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Investitionsplan Radschnellverbindungen 2025-2028

Anlage 2 – Zeitplan Erlangen-Herzogenaurach nach Verschiebung