Verschiedene Straßen und Wege sind fertiggestellt worden, bei anderen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert oder sie haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher zu widmen, umzustufen bzw. einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange, Feld- und Waldwege in grau, Eigentümerweg in hellbraun).
Widmung von Ortsstraßen
Gemarkung Eltersdorf und Bruck
Zug Straße Beschreibung
1462 Edith-Haupt-Straße Widmung der gem. städtebaulichem Vertrag vom 11.08.2020
von der Noetherstraße nach Süden abzweigenden, neu her-
gestellten Ortsstraße auf Fl.Nrn. 1058/21 Gmkg. Bruck und Teilflächen des FlSt. 1154/11 Gmkg. Eltersdorf nach Übernahme der Erschließungsanlage
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Länge: 185 m
Widmung nach Herstellung
Anlage: Lageplan 1
1046 Flurstraße Verlängerung der Ortsstraße „Flurstraße“ auf Fl.Nr. 736/3
bis auf Höhe der Ostgrenze von Fl.Nr. 762/0 Gmkg. Eltersdorf mit Aufstufung des öffentlichen Feld- u. Waldweges in diesem Bereich
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Länge: 16 m
Widmung nach Herstellung des Bike & Ride-Platzes sowie eines Mobilpunktes am S-Bahnhof Eltersdorf
Anlage: Lageplan 2
Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen
Gemarkung Erlangen
Zug Straße Beschreibung
276 Geh- und Radweg vom Widmung des Geh- und Radweges vom Membacher Steg
Membacher Steg zur bis zur Ortsstraße „Am Europakanal“ auf Teilflächen der
Straße „Am Europakanal“ Fl.Nrn. 3377/2 und 3352/0 Gmkg. Erlangen
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Länge: 90 m
Widmung nach Herstellung
Anlage: Lageplan 3
Gemarkung Eltersdorf
Zug Straße Beschreibung
309 Geh-/Radweg zwischen Widmung des gem. städtebaulichem Vertrag vom 11.08.2020
Edith-Haupt-Straße von der Edith-Haupt-Straße nach Süden abzweigenden, neu
und Herbstwiesenweg hergestellten Geh- und Radweges auf Teilflächen der
Fl.Nr. 1154/11 Gmkg. Eltersdorf nach Übernahme der Erschließungsanlage
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Länge: 13 m
Widmung nach Herstellung
Anlage: Lageplan 7
Einziehung von beschränkt öffentlichen Wegen
Gemarkung Erlangen
Zug Straße Beschreibung
206 Vorplatz Nürnberger Str. Einziehung des als beschränkt öffentlicher Weg gewidmeten,
Hs.Nr. 74 Ecke Werner- im privaten Eigentum befindlichen Vorplatzes auf Fl.Nr.
von-Siemens-Straße 1701/7 Gmkg. Erlangen mit Ausnahme der notwendigen Geh- und Radwegflächen. Diese werden von der Stadt Erlangen erworben und künftig Bestandteile der angrenzenden Orts- und Staatsstraße
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Fläche: ca. 300 m²
Einziehung wegen Verlust der Verkehrsbedeutung aufgrund Umgestaltung des Platzes.
Die Einziehungsabsicht ist gem. Art. 8 Abs. 2 BayStrWG drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Unter der Voraussetzung, dass keine Einwände gegen die Einziehung vorgebracht werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Einziehung zu vollziehen.
Anlage: Lageplan 4
Widmung von Eigentümerwegen
Gemarkung Erlangen
163 Östlicher Stichweg zur Widmung des im privaten Eigentum auf Teilflächen der
Hans-Geiger-Straße Fl.Nr. 949/99 und 1949/100 Gmkg. Erlangen stehenden Stich-
weges zum Eigentümerweg gem. städtebaulichem Vertrag
zum BP 345 vom 21.03./11.04.2017; Ausdehnung: von der
Ostgrenze der Hans-Geiger-Straße auf Fl.Nr. 1949/103 bis zur
Westgrenze der Fl.Nr. 1949/308 Gmkg. Erlangen
Träger der Baulast: Eigentümer der Fl.Nr. 1949/99 und 1949/100 Gmkg. Erlangen
Länge: 80 m
Widmung nach Herstellung
Anlage: Lageplan 5
Gemarkung Eltersdorf
164 Westlicher Stichweg zur Widmung des im privaten Eigentum auf Fl.Nr. 1154/2 Gmkg.
Edith-Haupt-Straße Eltersdorf stehenden Stichweges zum Eigentümerweg gem.
städtebaulichem Vertrag zum BP E 466 vom 11.08.2020; Ausdehnung: von der östlichen Gebäudekante der Gebäude Hs.Nrn.16 und 26 bis zur Westgrenze der Fl.Nr. 1154/11 Gmkg. Eltersdorf
Träger der Baulast: Eigentümer der Fl.Nr. 1154/2 Gmkg. Eltersdorf
Länge: 47 m
Widmung nach Herstellung
Anlage: Lageplan 6
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, eingezogen bzw. umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
0 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan 1
Lageplan 2
Lageplan 3
Lageplan 4
Lageplan 5
Lageplan 6
Lageplan 7