Betreff
Aufnahme in die Denkmalliste;
hier: Apfelstraße 9
Vorlage
63/111/2024
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu dem vorgeschlagenen Baudenkmal Apfelstraße 9 wird
hergestellt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Gebäude Apfelstraße 9 ist als Baudenkmal gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu
ergänzen.

 

Vorgeschlagene Listenergänzung:

 

Ort

Straße, Hausnr.

Beschreibung/Langtext

Erlangen

Apfelstraße 9

Wohnhaus, zweigeschossiger, traufseitiger Fachwerkbau mit Satteldach, hofseitig Laubengang, 1686; errichtet als Hintergebäude zu Hauptstraße 38.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit Schreiben vom 29.04.2024 über den Nachtrag des Gebäudes Apfelstraße 9 in die Denkmalliste informiert.

Das Schreiben vom 29.04.2024 soll nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei dem Objekt Apfelstraße 9 handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG. Die Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen
seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird hergestellt.

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


Anlagen:             Lageplan

                               Foto