1. Für alle Planstellen der Stadtverwaltung Erlangen wird ab sofort eine grundsätzliche Wiederbesetzungssperre von sechs Monaten eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Fachbereiche:
§ Abteilung 332 – Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen
§ die drei städtischen Schulen: 40M, 40T, 40W
§ Amt 50 – Abteilung 502 Vollzug SGB XII und andere soziale Hilfen, Abteilung 503 Wohnungswesen
§ Amt 51 – pädagogische Fachkräfte in den Fachbereichen: Allgemeiner Sozialdienst, Besondere Soziale Dienste, Kindertagesbetreuung in Regeleinrichtungen, Einrichtungen zur Stärkung von Familien
§ Abteilung 392 – Fleischhygiene, Schlachthof
§ EJC – Abteilung 553 Leistungssachbearbeitung, Abteilung 557 aktivierende Leistungen
§ EBE
§ EB 77 – gebührenrechnende Bereiche
§ Personal mit Winterdienstaufgaben
2. In begründeten Einzelfällen kann zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der Stadtverwaltung mit Entscheidung des Referats für Recht, Personal und Digitalisierung von der Wiederbesetzungssperre abgewichen werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage sind auch im Personalbereich
Einsparungen erforderlich. Mit einer Wiederbesetzungssperre können
Personalkosten signifikant gesenkt werden. Sie führt zu einer Arbeits- und
Aufgabenverdichtung bei bestehendem Personal. Durch die Begrenzung der
Wiederbesetzungssperre auf sechs Monate können diese negativen Auswirkungen in
Grenzen gehalten werden.
Ziel ist es, dass durch die Ausgestaltung der Wiederbesetzungssperre einerseits deutliche Spareffekte eintreten und andererseits die Stadtverwaltung weiterhin in der Lage bleibt, die Pflichtaufgaben für die Bürger*innen zu erfüllen.
Insbesondere bei freiwilligen Leistungen aber auch in der Aufgabenerfüllung insgesamt werden jedoch Einschränkungen und Standardabsenkungen nicht vermeidbar sein.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung besetzt freiwerdende Planstellen für die Dauer von mindestens sechs Monaten nicht nach. Stellenwiederbesetzungsverfahren sind so zu planen, dass eine Besetzung frühestens sechs Monate nach Freiwerden der entsprechenden Stelle erfolgt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ausgenommen von der Wiederbesetzungssperre sind die im Antragstext genannten Fachbereiche.
Über weitere Ausnahmen entscheidet in begründeten Einzelfällen das
Referat für Recht, Personal und Digitalisierung. Die Beantragung von Ausnahmen erfolgt über die zuständige
Referatsleitung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Einsparungen
Auf Basis der durchschnittlichen Personalbewegungen der letzten Jahre, der gewichteten durchschnittlichen Personalkosten sowie der Dauer der Wiederbesetzungssperre wurde das Einsparpotenzial kalkuliert.
Durch die sechsmonatige
Wiederbesetzungssperre können Personalkosten in Höhe von
ca. 7,5 Mio. Euro jährlich eingespart werden.