Betreff
Haushaltskonsolidierung: Einstellung und Auslaufen der Arbeitsmarktzulage
Vorlage
11/058/2024
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1.   Die mit Stadtratsbeschluss vom 28.10.2021 befristet eingeführte Arbeitsmarktzulage wird nicht verlängert und läuft damit zum 31.12.2026 aus.

 

2.   Bei Neueinstellungen wird keine Arbeitsmarktzulage mehr gewährt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für die folgenden Berufsgruppen in den genannten Einsatzbereichen wurde mit Wirkung zum 01.01.2022, befristet für fünf Jahre bis 31.12.2026, eine monatliche Arbeitsmarktzulage eingeführt:

 

Qualifikation

Einsatz in Amt/EB

Entgeltgruppe

Höhe der Zulage bei Vollzeittätigkeit

Abgeschlossenes Studium (Landschafts-) Architektur, Bauingenieurwesen, Facility Management, Stadt- bzw. Regionalplanung, Straßen- und Verkehrswesen, Versorgungs- oder Elektrotechnik (oder vergleichbar) mind. mit FH-Diplom oder B.A.

24, 61, 63, 66, EB77, EBE

10 bis 15

400 €

Funktion Sachgebietsleitung oder Abteilungsleitung mit einer dieser Qualifikationen (oder vergleichbar)

24, 61, 63, 66, EB77, EBE

11 bis 15

zzgl. 200 €

Techniker*innen der Fachrichtungen Bautechnik (Hochbau, Tiefbau, Gebäude), Elektrotechnik, Versorgungstechnik;

Meister*innen der Fachrichtungen Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Straßenbau, Bauhandwerk, Abwasser auf Stellen, für welche diese Qualifikation erforderlich ist;

Meister*innen in der Funktion Winterdienstleitung

24, 61, 63, 66, EB77, EBE

8 bis 9c

250 €

Funktion Sachgebietsleitung mit einer dieser Qualifikationen

24, 61, 63, 66, EB77, EBE

8 bis 9c

Zzgl. 200 €

Tierärzt*innen

39

13 bis 15

400 €

Funktion Abteilungsleitung mit dieser Qualifikation

39

14 bis 15

zzgl. 200 €

Amtliche Fachassistenten

39

4 bis 6

250 €

 

Ziel war es, durch die Gewährung der Arbeitsmarktzulage zum einem beim Bestandspersonal eine längere Verweildauer auf den Stellen zu bewirken und zum anderen trotz des bestehenden Fachkräftemangels geeignetes Personal bei der ersten Ausschreibung zu finden.

Nachdem auf Grund der aktuellen Haushaltslage mit sofortiger Wirkung auch Personalkosten reduziert werden müssen, wird die Arbeitsmarktzulage unter Abwägung der Kosten und Nutzen 
nicht verlängert bzw. für künftige Neueinstellungen eingestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die mit Beschluss vom 28.10.2021 eingeführte Arbeitsmarktzulage wird bis 31.12.2026 an Bestandsbeschäftigte weitergezahlt. Zum 31.12.2026 wird sie vollständig eingestellt.

 

Bei künftigen Begründungen von Beschäftigungsverhältnissen wird sie nicht mehr gewährt. Bei künftigen Stellenausschreibungen mit o.g. Qualifikationsprofilen in den Einsatzbereichen wird ab sofort die Arbeitsmarktzulage nicht mit aufgenommen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

- - -

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Bruttokosten inkl. Arbeitgeber-Anteil für die Gewährung der Arbeitsmarktzulage lagen ausgehend von den tatsächlichen Besetzungen 2023 bei insgesamt ca. 897.498 €. Die im Stadtratsbeschluss vom 28.10.2021 veranschlagten Kosten i. H. v. ca. 930.000 € pro Jahr konnten in den vergangenen Jahren eingehalten werden.

Durch die Einstellung der Arbeitsmarktzulage zum 31.12.2026 ergibt sich für die HH-Jahre 2027 ff. eine Einsparung in Höhe von ca. 930.000 € jährlich.

Durch die sofortige Einstellung der Arbeitsmarktzulage für neue Beschäftigte können in den HH-Jahren 2025 und 2026 ca. 70.000 € jährlich eingespart werden.