1. Die mit Stadtratsbeschluss vom 28.10.2021 befristet eingeführte Arbeitsmarktzulage wird nicht verlängert und läuft damit zum 31.12.2026 aus.
2. Bei Neueinstellungen wird keine Arbeitsmarktzulage mehr gewährt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Für die folgenden Berufsgruppen in den genannten Einsatzbereichen wurde mit Wirkung zum 01.01.2022, befristet für fünf Jahre bis 31.12.2026, eine monatliche Arbeitsmarktzulage eingeführt:
Qualifikation |
Einsatz in Amt/EB |
Entgeltgruppe |
Höhe der Zulage bei Vollzeittätigkeit |
Abgeschlossenes Studium (Landschafts-) Architektur, Bauingenieurwesen, Facility Management, Stadt- bzw. Regionalplanung, Straßen- und Verkehrswesen, Versorgungs- oder Elektrotechnik (oder vergleichbar) mind. mit FH-Diplom oder B.A. |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
10 bis 15 |
400 € |
Funktion Sachgebietsleitung oder Abteilungsleitung mit einer dieser Qualifikationen (oder vergleichbar) |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
11 bis 15 |
zzgl. 200 € |
Techniker*innen der Fachrichtungen Bautechnik (Hochbau, Tiefbau, Gebäude), Elektrotechnik, Versorgungstechnik; Meister*innen der Fachrichtungen Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Straßenbau, Bauhandwerk, Abwasser auf Stellen, für welche diese Qualifikation erforderlich ist; Meister*innen in der Funktion Winterdienstleitung |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
8 bis 9c |
250 € |
Funktion Sachgebietsleitung mit einer dieser Qualifikationen |
24, 61, 63, 66, EB77, EBE |
8 bis 9c |
Zzgl. 200 € |
Tierärzt*innen |
39 |
13 bis 15 |
400 € |
Funktion Abteilungsleitung mit dieser Qualifikation |
39 |
14 bis 15 |
zzgl. 200 € |
Amtliche Fachassistenten |
39 |
4 bis 6 |
250 € |
Ziel war es, durch die Gewährung der Arbeitsmarktzulage zum einem beim Bestandspersonal eine längere Verweildauer auf den Stellen zu bewirken und zum anderen trotz des bestehenden Fachkräftemangels geeignetes Personal bei der ersten Ausschreibung zu finden.
Nachdem auf
Grund der aktuellen Haushaltslage mit sofortiger Wirkung auch Personalkosten
reduziert werden müssen, wird die Arbeitsmarktzulage unter Abwägung der Kosten
und Nutzen
nicht verlängert bzw. für künftige Neueinstellungen eingestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die mit Beschluss vom 28.10.2021 eingeführte Arbeitsmarktzulage wird bis 31.12.2026 an Bestandsbeschäftigte weitergezahlt. Zum 31.12.2026 wird sie vollständig eingestellt.
Bei künftigen Begründungen von Beschäftigungsverhältnissen wird sie nicht mehr gewährt. Bei künftigen Stellenausschreibungen mit o.g. Qualifikationsprofilen in den Einsatzbereichen wird ab sofort die Arbeitsmarktzulage nicht mit aufgenommen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- - -
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Bruttokosten inkl. Arbeitgeber-Anteil für die Gewährung der
Arbeitsmarktzulage lagen ausgehend von den tatsächlichen Besetzungen 2023 bei
insgesamt ca. 897.498 €. Die im Stadtratsbeschluss vom 28.10.2021
veranschlagten Kosten i. H. v. ca. 930.000 € pro Jahr konnten in den
vergangenen Jahren eingehalten werden.
Durch die Einstellung der Arbeitsmarktzulage zum 31.12.2026 ergibt sich für die HH-Jahre 2027 ff. eine Einsparung in Höhe von ca. 930.000 € jährlich.
Durch die sofortige Einstellung der Arbeitsmarktzulage für neue Beschäftigte können in den HH-Jahren 2025 und 2026 ca. 70.000 € jährlich eingespart werden.