Alternative 1: Die Satzung zur Änderung der Satzung für die
Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom
11.09.2024, 10 % Eigenanteil Stadt, Anlage 1) wird beschlossen.
oder
Alternative 2: Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 11.09.2024, 12 % Eigenanteil Stadt, Anlage 2) wird beschlossen.
Der laufende zweijährige
Kalkulationszeitraum der Straßenreinigungsgebühr endet planmäßig zum
31.12.2024. Die künftigen Straßenreinigungsgebühren wurden für einen
Zweijahreszeitraum für die Jahre 2025 bis 2026 kalkuliert.
Der Gesamtaufwand der Straßenreinigung für den Gebühren- und
Nichtgebührenbereich steigt von 3,522 Mio. € im Jahr 2023 auf 4,376 Mio. € für
jedes Jahr des 2-jährigen Kalkulationszeitraumes. Ende 2024 liegt
voraussichtlich eine positive Gebührenfortschreibung in Höhe von
ca. 65.589 € vor und wird in der Kalkulation berücksichtigt.
In die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2025 bis 2026 fließen neben den feststehenden auch die derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten sowie Fahrzeugkosten ein.
Der Kostenmehrbedarf entsteht im Wesentlichen durch
steigende Verbrauchs- und Materialaufwendungen. Des Weiteren müssen die
künftigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst im
Personalaufwand entsprechend eingeplant werden. Notwendige Ersatzbeschaffungen
für Fahrzeuge und Maschinen unterliegen ebenfalls einer stetigen
Preissteigerung und wirken sich entsprechend auf die kalkulatorischen Kosten
aus.
Neben der Unwägbarkeit künftiger Preisentwicklungen stellt
stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter eine nicht
planbare Größe dar.
Grundlage für die Gebührenkalkulation ist die Erfassung der
Reinigungsleistungen im Geographischen Informationssystem. Aufgrund dieser
Daten erfolgt die Zuordnung zum Nichtgebührenbereich und zum Gebührenbereichen
(Einfachreinigung Fahrbahn und Mehrfachreinigung Fahrbahnen und Gehwege) gemäß
dem aktuellen Datenstand.
Im Ergebnis setzt sich der Gesamtaufwand der Straßenreinigung aus folgenden
Teilbeträgen
zusammen:
• Nichtgebührenbereich (ohne städt.
Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für das
Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
33,11 % ca.
1,449 Mio. €/a
• Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt.
Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für
Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
66,89 % ca.
2,894 Mio. €/a
- davon Einfachreinigung 42,70 % ca. 1,847 Mio. €/a
(nur Fahrbahnen)
- davon Mehraufwandsreinigung 24,19 % ca. 1,047 Mio. €/a.
(Fahrbahnen und Gehwege;
Reinigungsklassen X, Y, Z)
1.
Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2026
Am 24.11.2022 beschloss der Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen
Pflichtanteil und zusätzlich einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das
Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 3% der gebührenfähigen
Kosten. Mit diesem Beschluss wurde von der Vorgabe, sich an den 10 %
Pflichtanteil für das Allgemeininteresse anzunähern (Empfehlung des BKPV vom
20.08.2008), zum zweiten Mal abgewichen.
Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfuhren die Reinigungsklassen mit den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche Entlastung. Grund hierfür war die Unterstützung der Grundstückseigentümer*innen die die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten haben. Auf Grund der angespannten Haushaltslage wird vorgeschlagen den erweiterten Eigenanteil einzustellen. Hiervon sind in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke betroffen.
Dem neuen Kalkulationszeitraum 2025 bis 2026 liegt der
gesetzliche städtische Eigenanteil von
10 % zu Grunde. Dem steht eine Variante mit erweitertem Eigenanteil (2 %) für
das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt gegenüber.
Der Verwaltungsvorschlag entspricht der Empfehlung des BKPV zur Auskömmlichkeit von 10 % städtischen Eigenanteils.
Bisherige
Gebührensätze (2023 bis 2024)
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
13 % Eigenanteil
(EA) |
4,80 € |
17,88 € |
53,76 € |
73,32 € |
Neue
Gebührensätze (2025 bis 2026)
Hinweis: Die Tabelle zeigt den Verwaltungsvorschlag mit 10 % Eigenanteil am
Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt, sowie die Variante mit einem
erweiterten Eigenanteil von 12 %.
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Variante 1:
Verwaltungsvorschlag 10 % EA Gebühr
je RM/a: |
5,28
€ |
20,52
€ |
71,76
€ |
97,44
€ |
Veränderung
in Prozent: |
+ 10,00 % % |
+ 14,77 % |
+ 33,48 % |
+ 32,90 % |
Veränderung in €/RM/a: |
+ 0,48 €/RM/a |
+ 2,64 €/RM/a |
+ 18,00 €/RM/a |
+ 24,12 €/RM/a |
Variante
2: 12 % EA |
5,28
€ |
20,52
€ |
65,64
€ |
89,04
€ |
Veränderung
in Prozent: |
+ 10,00 % |
+ 14,77 % |
+ 22,10 % |
+ 21,44 % |
Veränderung in €/RM/a: |
+ 0,48 €/RM/a |
+ 2,64 €/RM/a |
+ 11,88 €/RM/a |
+ 15,72 €/RM/a |
Anlage 3 zeigt eine Übersicht der Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Erlangen und
in anderen bayerischen Städten.
2. Anteile der durch die
Stadt Erlangen zu tragenden Straßenreinigungskosten
Städtische
Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten
für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen – meist 4-spurige Straßen
mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich
i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen
Reinigungsaufwendungen werden daher auch weiterhin von der Stadt Erlangen
durchgeführt und finanziert.
Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2025 180.632,93 €/a.
Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2025 289.453,51 €/a und wurde vom Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an
einer sauberen Stadt in Höhe von 2% der gebührenfähigen Kosten würde ab 2025
57.890,70 €/a betragen und die Reinigungsklassen Y und Z entlasten.
Im Nichtgebührenbereich
summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und
nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege und Straßen außerhalb des Anschlussgebietes incl. Ampelanlagen, Brücken,
Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, sowie
Bushaltestellen, Parkplätze, Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.
Ebenfalls
enthalten ist ein Teil des Aufwandes für Anschaffung, Unterhalt und Leerung
(einschließlich Entsorgung der Abfälle) der öffentlichen Papierkörbe. Bislang
wurde dieser Aufgabenbereich von der Abteilung Abfallwirtschaft und
Straßenreinigung sowie der Abteilung Stadtgrün wahrgenommen. Um diese Aufgabe
effizienter zu gestalten, übernimmt der Bereich Straßenreinigung
einen nicht unerheblichen Teil der Papierkorbentleerung der Abteilung
Stadtgrün. Der Personalaufwand für zwei Mitarbeiter fand demnach ab 2025 im
Nichtgebührenbereich Berücksichtigung und ist beim städtischen Anteil für die
Abt. 773 abzuziehen.
Der von der Stadt Erlangen zu
finanzierende Aufwand betrug seit 2023 jährlich 934.855,90 €/a und steigt im
kommenden Kalkulationszeitraum ab 2025 um 514.392,57 €/a auf 1.449.248,47 €/a.
Anlage 4 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die Eigenanteil
Klimaschutz:
nein
Ressourcen
Sach- und
Personalkosten der |
10 % EA
(Verwaltungsvorschlag) |
12 % EA
(Alternative) |
(Eigenanteile und |
1.
Nichtgebührenbereich: 2.
Städtische Eigenanteile: |
1.
Nichtgebührenbereich: 2.
Städtische Eigenanteile: |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget auf Kostenstelle 205104, Kostenträger 57390010 und
Sachkonto 545501
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für die Erhebung einer Straßenreinigungs-
gebühr in der Stadt Erlangen
– Verwaltungsvorschlag (Entwurf vom 11.09.2024)
2. Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr in der
Stadt Erlangen – Variante (Entwurf vom 11.09.2024)
3. Übersicht
der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und
anderer bayerischer Städte
4. Anteile der von der Stadt
Erlangen zu übernehmenden Straßenreinigungskosten
des
Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile