Alternative 1: Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 11.09.2024, 10 % Eigenanteil Stadt, Anlage 1) wird beschlossen.

 

oder

 

Alternative 2: Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 11.09.2024, 12 % Eigenanteil Stadt, Anlage 2) wird beschlossen.


Der laufende zweijährige Kalkulationszeitraum der Straßenreinigungsgebühr endet planmäßig zum 31.12.2024. Die künftigen Straßenreinigungsgebühren wurden für einen Zweijahreszeitraum für die Jahre 2025 bis 2026 kalkuliert.

 

Der Gesamtaufwand der Straßenreinigung für den Gebühren- und Nichtgebührenbereich steigt von 3,522 Mio. € im Jahr 2023 auf 4,376 Mio. € für jedes Jahr des 2-jährigen Kalkulationszeitraumes. Ende 2024 liegt voraussichtlich eine positive Gebührenfortschreibung in Höhe von
ca. 65.589 € vor und wird in der Kalkulation berücksichtigt.

 

In die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2025 bis 2026 fließen neben den feststehenden auch die derzeit absehbaren Veränderungen künftiger Sach- und Personalkosten sowie Fahrzeugkosten ein.

 

Der Kostenmehrbedarf entsteht im Wesentlichen durch steigende Verbrauchs- und Materialaufwendungen. Des Weiteren müssen die künftigen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst im
Personalaufwand entsprechend eingeplant werden. Notwendige Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge und Maschinen unterliegen ebenfalls einer stetigen Preissteigerung und wirken sich entsprechend auf die kalkulatorischen Kosten aus.

 

Neben der Unwägbarkeit künftiger Preisentwicklungen stellt stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter eine nicht planbare Größe dar.

Grundlage für die Gebührenkalkulation ist die Erfassung der Reinigungsleistungen im Geographischen Informationssystem. Aufgrund dieser Daten erfolgt die Zuordnung zum Nichtgebührenbereich und zum Gebührenbereichen (Einfachreinigung Fahrbahn und Mehrfachreinigung Fahrbahnen und Gehwege) gemäß dem aktuellen Datenstand.

Im Ergebnis setzt sich der Gesamtaufwand der Straßenreinigung aus folgenden Teilbeträgen
zusammen:

 

          Nichtgebührenbereich (ohne städt. Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
            erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

                                                                       33,11 %          ca. 1,449 Mio. €/a

          Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf.
            erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

66,89 %          ca. 2,894 Mio. €/a

 

            - davon Einfachreinigung                   42,70 %           ca. 1,847 Mio. €/a

              (nur Fahrbahnen)

            - davon Mehraufwandsreinigung       24,19 %           ca. 1,047 Mio. €/a.

              (Fahrbahnen und Gehwege;

        Reinigungsklassen X, Y, Z)


1.   Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2025 bis 2026

Am 24.11.2022 beschloss der Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 3% der gebührenfähigen Kosten. Mit diesem Beschluss wurde von der Vorgabe, sich an den 10 % Pflichtanteil für das Allgemeininteresse anzunähern (Empfehlung des BKPV vom 20.08.2008), zum zweiten Mal abgewichen.

Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfuhren die Reinigungsklassen mit den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche Entlastung. Grund hierfür war die Unterstützung der Grundstückseigentümer*innen die die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten haben. Auf Grund der angespannten Haushaltslage wird vorgeschlagen den erweiterten Eigenanteil einzustellen. Hiervon sind in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke betroffen.

Dem neuen Kalkulationszeitraum 2025 bis 2026 liegt der gesetzliche städtische Eigenanteil von
10 % zu Grunde. Dem steht eine Variante mit erweitertem Eigenanteil (2 %) für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt gegenüber.

Der Verwaltungsvorschlag entspricht der Empfehlung des BKPV zur Auskömmlichkeit von 10 % städtischen Eigenanteils.

Bisherige Gebührensätze (2023 bis 2024)

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

13 % Eigenanteil (EA)
Allgemeininteresse;
Summe EA:
336.447 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

4,80 €

 

 

17,88 €

 

53,76 €

 

 

73,32 €

 

 

Neue Gebührensätze (2025 bis 2026)

 
Hinweis:
Die Tabelle zeigt den Verwaltungsvorschlag mit 10 % Eigenanteil am Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt, sowie die Variante mit einem erweiterten Eigenanteil von 12 %.

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

Variante 1: Verwaltungsvorschlag 10 % EA
Summe EA: 289.454 €/a;

Gebühr je RM/a:

 

 

 

 

5,28 €

20,52 €

71,76 €

97,44 €

Veränderung in Prozent:

+ 10,00 %

 

 %

+ 14,77 %

+ 33,48 %

+ 32,90 %

Veränderung in €/RM/a:

+ 0,48 €/RM/a

+ 2,64 €/RM/a

+ 18,00 €/RM/a

+ 24,12 €/RM/a

Variante 2: 12 % EA
Summe EA: 347.344 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

 

 

 

5,28 €

20,52 €

65,64 €

89,04 €

Veränderung in Prozent:

+ 10,00 %

+ 14,77 %

+ 22,10 %

+ 21,44 %

Veränderung in €/RM/a:

+ 0,48 €/RM/a

+ 2,64 €/RM/a

+ 11,88 €/RM/a

+ 15,72 €/RM/a

 

Anlage 3 zeigt eine Übersicht der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und
in anderen bayerischen Städten.



2. Anteile der durch die Stadt Erlangen zu tragenden Straßenreinigungskosten

 

Städtische Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen – meist 4-spurige Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen Reinigungsaufwendungen werden daher auch weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.

Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2025 180.632,93 €/a.

Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2025 289.453,51 €/a und wurde vom Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.


Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 2% der gebührenfähigen Kosten würde ab 2025 57.890,70 €/a betragen und die Reinigungsklassen Y und Z entlasten.

 

Im Nichtgebührenbereich summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege und Straßen außerhalb des Anschlussgebietes incl. Ampelanlagen, Brücken, Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, sowie Bushaltestellen, Parkplätze, Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.

 

Ebenfalls enthalten ist ein Teil des Aufwandes für Anschaffung, Unterhalt und Leerung (einschließlich Entsorgung der Abfälle) der öffentlichen Papierkörbe. Bislang wurde dieser Aufgabenbereich von der Abteilung Abfallwirtschaft und Straßenreinigung sowie der Abteilung Stadtgrün wahrgenommen. Um diese Aufgabe effizienter zu gestalten, übernimmt der Bereich Straßenreinigung
einen nicht unerheblichen Teil der Papierkorbentleerung der Abteilung Stadtgrün. Der Personalaufwand für zwei Mitarbeiter fand demnach ab 2025 im Nichtgebührenbereich Berücksichtigung und ist beim städtischen Anteil für die Abt. 773 abzuziehen.

 

Der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand betrug seit 2023 jährlich 934.855,90 €/a und steigt im kommenden Kalkulationszeitraum ab 2025 um 514.392,57 €/a auf 1.449.248,47 €/a.

 

Anlage 4 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die Eigenanteil

 

Klimaschutz:

 

       nein

 

 

Ressourcen

Sach- und Personalkosten der
Stadt für Straßenreinigung

10 % EA (Verwaltungsvorschlag)

 

12 % EA (Alternative)

(Eigenanteile und
Nichtgebührenbereich);
Anlage 3

1.    Nichtgebührenbereich:
 
      bisher         934.855,90 €/a,
       ab 2025   1.449.248,47 €/a

2.    Städtische Eigenanteile:
2.1. Allgemeininteresse 10%
       bisher      258.805,46 €/a;
       ab 2025   289.453,51 €/a
2.2. entfällt
      
      
2.3. Mittelstreifen
       bisher      146.143,04 €/a;
       ab 2025   180.632,93 €/a

1.    Nichtgebührenbereich:
 
      bisher         934.855,90 €/a,
       ab 2025   1.449.248,47 €/a

2.    Städtische Eigenanteile:
2.1. Allgemeininteresse 10%
       bisher      258.805,46 €/a;
       ab 2025   289.453,51 €/a
2.2. Allgemeininteresse 2%
       bisher        77.641,64 €/a (3%);
       ab 2025     57.890,70 €/a
2.3. Mittelstreifen
       bisher      146.143,04 €/a;
       ab 2025   180.632,93 €/a

Haushaltsmittel

                   werden nicht benötigt

                   sind vorhanden im Budget auf Kostenstelle 205104, Kostenträger 57390010 und

                        Sachkonto 545501         

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

1.         Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer Straßenreinigungs-
            gebühr in der Stadt Erlangen – Verwaltungsvorschlag (Entwurf vom 11.09.2024)

2.         Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
            Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen – Variante (Entwurf vom 11.09.2024)

3.         Übersicht der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und
            anderer bayerischer Städte
4.         Anteile der von der Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßenreinigungskosten
            des Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile