hier: Aufstellungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 179 der Stadt Erlangen – für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße, Fran-kenschnellweg, Tennenloher Straße und Regnitz – ist für das Gebiet südlich der Zimmermannsgasse und nördlich der Sandbergstraße durch das 6. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 179 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern (siehe Anlage 1) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die 2- bis 3-zügige
Max-und-Justine-Elsner-Grundschule im Ortsteil Bruck mit 11 Klassen und
gebundenem Ganztag ist räumlich in sämtlichen Bereichen sehr beengt. Die
Ganztagesklassen verfügen weder über Aufenthalts- noch über
Differenzierungsräume. Die bayerische Schulbauverordnung nennt für den Schulbau
sog. Flächenbandbreiten. Der untere Wert verdeutlicht im Sinne einer
Empfehlung, welche Flächengröße im Regelfall nicht unterschritten werden
sollte. Für die Max-und-Justine-Elsner-Schule beträgt die Flächenbandbreite
laut Schulbauverordnung zwischen 1.799 und 2.316 qm (förderfähige
Hauptnutzfläche). Das Schulgebäude (Generalinstandsetzung 2009) und der Anbau
Pausenhalle mit Mensa (2013) umfassen 1.260 qm Hauptnutzfläche. Folglich
besteht ein Fehlbedarf von 539 bis 1.056 qm Hauptnutzfläche. Als Außenflächen
bzw. Pausenhof bestehen aktuell 570 qm, angemessen wären ca. 639 qm. Folglich
besteht bei der Pausenhoffläche ein Fehlbedarf von ca. 69 qm.
Deshalb werden zum Erhalt des Schulstandorts in der Sandbergstraße 1
Erweiterungsflächen in unmittelbarer Umgebung benötigt. Eine entsprechende
Bedarfsbeschlussvorlage wird mit Vorlagen-Nr. 40/229/2024 am 17.10.2024 in den
Bildungsausschuss eingebracht. Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die
planungsrechtliche Sicherung entsprechend benötigter Erweiterungsflächen und
die Baurechtschaffung für den Erweiterungsbau durch Festsetzung einer
Gemeinbedarfsfläche.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 84, 84/1, 589, 589/7 der Gemarkung Bruck und beträgt ca. 0,77 ha (Anlage 1). Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Der Geltungsbereich ist hierbei zunächst auf diejenigen Flächen bezogen, die sich aufgrund der unmittelbaren Nähe zum bestehenden Schulgrundstück grundsätzlich für eine Erweiterung eignen und näher untersucht werden sollen. Im Zuge der Planung wird der Geltungsbereich im Ergebnis einer planerischen Alternativenprüfung angepasst werden. Die für die Schulerweiterung erforderlichen Flächen sind in der Folge von der Stadt zu erwerben.
c) Planungsrechtliche
Grundlagen
Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 179 setzt für das Plangebiet ein Mischgebiet in offener
Bauweise fest. Es sind eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 1,0 und maximal drei
Vollgeschosse zulässig.
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet teilweise als gemischte Baufläche, teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP somit teilweise entgegen. Aufgrund der geringen Größe des abweichenden Teils des Plangebiets und der nicht vorhandenen Auswirkung auf die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung der Gesamtstadt widerspricht das vorliegende Bauleitplanverfahren nicht dem Entwicklungsgebot.
Eine Änderung des wirksamen FNP ist somit nicht erforderlich. Eine Anpassung der FNP-Darstellung soll bei dessen Neuaufstellung/Gesamtfortschreibung erfolgen.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Aufstellung des
Bebauungsplans sind u.a. zu berücksichtigen:
·
Sicherung des
schulischen Bedarfs
Sicherung
von benötigten Flächen für einen Erweiterungsbau sowie Freiflächen.
·
Natur und
Landschaft
Der
Artenschutz und der Baumbestand sind zu beachten.
·
Klima
Die Anforderungen an eine klimagerechte Planung sind zu beachten, wie bspw. der Grundsatzbeschluss zur solaren Baupflicht.
e) Städtebauliche Ziele
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung eines Erweiterungsbaus im Anschluss an das
bestehende Schulgebäude, mit dem Ziel einen zukunftsfähigen und den rechtlichen
Anforderungen entsprechenden Schulbetrieb zu realisieren. Bei einer Erweiterung direkt am
Schulstandort entstünden keine zusätzlichen Laufwege und die Infrastruktur des
Bestandshauses könnte uneingeschränkt genutzt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 6. Deckblatts
zum Bebauungsplan Nr. 179 - Erweiterung
Max-und-Justine-Elsner-Schule -
der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
Zur Sicherung der Planung bildet der Aufstellungsbeschluss die notwendige Voraussetzung sowohl für die Zurückstellung von Bauvorhaben gemäß § 15 BauGB als auch für den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens besteht ein Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Erlangen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss
(UVPA) beschließt die Änderung des Bebau-ungsplans Nr. 179 für das Gebiet
südlich der Zimmermannsgasse und nördlich der Sandbergstraße nach den
Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Klimaschutz:
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens
werden Umwelt- und Klimaaspekte in der Begründung eingehend behandelt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Für den Grunderwerb und die Umsetzung der Schulerweiterung fallen im Weiteren Kosten an, die aktuell noch nicht datiert oder beziffert werden können
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Lageplan mit Geltungsbereich
2. Stand des Bauleitplanverfahrens