- Der Bedarf für eine Erweiterung der Max- und
Justine-Elsner-Grundschule wird festgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Erweiterungsflächen zu prüfen und Vorbereitungen zu treffen, um diese für die Schulnutzung zu sichern.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sicherung des Schulstandorts und der erforderlichen Raumkapazitäten der Max-und-Justine-Elsner-Grundschule
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
· Prüfung von Erweiterungsflächen in unmittelbarer Umgebung des Schulstandortes
· Vorbereitung zur Sicherung für die Schulnutzung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die 2- bis 3-zügige Grundschule mit 11
Klassen und gebundenem Ganztag ist räumlich in sämtlichen Bereichen sehr
beengt. Die Ganztagesklassen verfügen weder über Aufenthalts- noch über
Differenzierungsräume. Die bayerische Schulbauverordnung nennt für den Schulbau
sog. Flächenbandbreiten. Der untere Wert verdeutlicht im Sinne einer
Empfehlung, welche Flächengröße im Regelfall nicht unterschritten werden
sollte. Für die Max-und-Justine-Elsner-Schule beträgt die Flächenbandbreite
laut Schulbauverordnung zwischen 1.799 und 2.316 qm (förderfähige
Hauptnutzfläche). Das Schulgebäude (Generalinstandsetzung 2009) und der Anbau
Pausenhalle mit Mensa (2013) umfassen 1.260 qm Hauptnutzfläche. Folglich besteht ein Fehlbedarf von 539 bis
1.056 qm Hauptnutzfläche.
Als Außenflächen bzw. Pausenhof bestehen aktuell 570 qm, angemessen
wären ca. 639 qm (3qm/SuS x 213 SuS). Folglich
besteht bei der Pausenhoffläche ein Fehlbedarf von ca. 69 qm.
Auf dem Schulgrundstück in der Sandbergstraße 1 bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten
mehr.
Aktuell steht ein Nachbargrundstück zum Verkauf. Eine Erweiterungsfläche
in unmittelbarer Umgebung wäre für die Schule sehr günstig.
Bei einer Erweiterung direkt am Schulstandort entstünden keine Laufwege
und die Infrastruktur des Bestandshauses könnte uneingeschränkt genutzt werden.
Der aktuelle rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 179 müsste jedoch
geändert werden, um die planungsrechtliche Sicherung entsprechend benötigter
Erweiterungsflächen und die Baurechtschaffung für einen Erweiterungsbau durch
Festsetzung einer Gemeindebedarfsfläche zu ermöglichen.
Mit einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss befasst sich der UVPA am
08.10.2024 (Vorlagen-Nr. 611/212/2024, siehe Anlage).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Beschlussvorlage 611/212/2024 – Aufstellungsbeschluss
Lageplan