Betreff
Bedarfsnachweis für eine Erweiterung der Max-und-Justine-Elsner-Grundschule in Bruck
Vorlage
40/229/2024
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Bedarf für eine Erweiterung der Max- und Justine-Elsner-Grundschule wird festgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Erweiterungsflächen zu prüfen und Vorbereitungen zu treffen, um diese für die Schulnutzung zu sichern.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Sicherung des Schulstandorts und der erforderlichen Raumkapazitäten der Max-und-Justine-Elsner-Grundschule

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

·         Prüfung von Erweiterungsflächen in unmittelbarer Umgebung des Schulstandortes

·         Vorbereitung zur Sicherung für die Schulnutzung

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die 2- bis 3-zügige Grundschule mit 11 Klassen und gebundenem Ganztag ist räumlich in sämtlichen Bereichen sehr beengt. Die Ganztagesklassen verfügen weder über Aufenthalts- noch über Differenzierungsräume. Die bayerische Schulbauverordnung nennt für den Schulbau sog. Flächenbandbreiten. Der untere Wert verdeutlicht im Sinne einer Empfehlung, welche Flächengröße im Regelfall nicht unterschritten werden sollte. Für die Max-und-Justine-Elsner-Schule beträgt die Flächenbandbreite laut Schulbauverordnung zwischen 1.799 und 2.316 qm (förderfähige Hauptnutzfläche). Das Schulgebäude (Generalinstandsetzung 2009) und der Anbau Pausenhalle mit Mensa (2013) umfassen 1.260 qm Hauptnutzfläche. Folglich besteht ein Fehlbedarf von 539 bis 1.056 qm Hauptnutzfläche.

Als Außenflächen bzw. Pausenhof bestehen aktuell 570 qm, angemessen wären ca. 639 qm (3qm/SuS x 213 SuS). Folglich besteht bei der Pausenhoffläche ein Fehlbedarf von ca. 69 qm.

 

Auf dem Schulgrundstück in der Sandbergstraße 1 bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr.

 

Aktuell steht ein Nachbargrundstück zum Verkauf. Eine Erweiterungsfläche in unmittelbarer Umgebung wäre für die Schule sehr günstig.

Bei einer Erweiterung direkt am Schulstandort entstünden keine Laufwege und die Infrastruktur des Bestandshauses könnte uneingeschränkt genutzt werden.

 

Der aktuelle rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 179 müsste jedoch geändert werden, um die planungsrechtliche Sicherung entsprechend benötigter Erweiterungsflächen und die Baurechtschaffung für einen Erweiterungsbau durch Festsetzung einer Gemeindebedarfsfläche zu ermöglichen.

Mit einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss befasst sich der UVPA am 08.10.2024 (Vorlagen-Nr. 611/212/2024, siehe Anlage).

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Beschlussvorlage 611/212/2024 – Aufstellungsbeschluss

Lageplan