Betreff
Sozialticket einfach erwerben – Antrag der erlanger linke Nr. 049/2024
Vorlage
50/127/2024
Aktenzeichen
V/50/SA063
Art
Beschlussvorlage

1.   Das Verfahren für den Erwerb des Sozialticket ist gegenwärtig an die bei der Stadt Erlangen vorhandenen Möglichkeiten (optimal) angepasst. Ein Aufbau zusätzlicher Strukturen ist aktuell nicht möglich und zudem vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und einhergehender Belastung nicht leistbar.

2.   Der Antrag Nr. 049/2024 der erlanger linke vom 10.05.2024 ist damit bearbeitet.

 


Mit Antrag vom 10.05.2024 beantragt die Stadtratsfraktion der erlanger linken, dass in der Stadt Erlangen das Sozialticket sowohl digital erworben als auch angeboten werden kann. Des Weiteren soll beim Erwerb auf eine Schufa-Abfrage verzichtet werden. Zum Vergleich wurde hier die Stadt Nürnberg herangezogen.

1. Ergebnis/Wirkungen

Hürden des Erwerbs vom Sozialticket und in der Nutzung dessen sollen abgebaut werden.

 

 

2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

·      Laut Antrag soll das vergünstigte Deutschlandticket für 19 € mit ErlangenPass auch digital erworben werden können.

Im Vergleich zu Nürnberg ist dies in Erlangen nicht möglich.

In Nürnberg stellt sich das Verfahren wie folgt dar: Dort gibt es eine digitale Schnittstelle, welche aktuell ausschließlich für die VAG genutzt wird. Die Daten werden anonymisiert in einer ID zur Verfügung gestellt. Die ID entspricht der Nürnberg-Pass-Nummer. Für die Doppelnutzung erfolgt ein Hinweis an die Kunden, datenschutzrechtlich ist das Verfahren geprüft.

Solch eine Schnittstelle hält Erlangen mit den ESTW (und anderen Kooperationspartnern grundsätzlich) nicht vor. Das System der VAG ist nicht kompatibel mit dem System der ESTW.

Aufgrund der knappen Ressourcen wird von einer Weiterverfolgung der Prüfung solcher Möglichkeiten Abstand genommen. Sowohl technisch, personell, rechtlich als auch finanziell stellt dies die Stadt Erlangen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor nicht leistbare Herausforderungen.

Das Deutschlandticket an sich ist mit der Schnittstelle in zwei Teile aufgeteilt – einen Teil zahlen die Kund*innen, den anderen die Stadt Nürnberg. Zahlen Kund*innen nicht, geht die Stadt Nürnberg hier in Vorleistung gegenüber der VAG.

Dies ist in Erlangen nicht so gelagert. Jede*r Inhaber*in eines ErlangenPass ist direkter Vertragspartner*in und somit auch unmittelbar zahlungspflichtig.

·      Laut Antrag soll das vergünstigte Deutschlandticket für 19 € mit ErlangenPass nach dem Erwerb auch als digitales (eTicket) Ticket angeboten werden.

Dies ist in Erlangen bereits möglich. Mit Erwerb des Tickets im Kundenbüro der ESTW können ErlangenPass Inhaber*innen sich für das jeweils bevorzugte Format des Tickets entscheiden. Hier besteht die Wahlmöglichkeit zwischen, Karte/haptischem Ticket und dem Handyticket/digitalen Ticket.

·      Laut Antrag soll zukünftig auf eine Schufa-Anfrage beim Erwerb des Sozialtickets verzichtet werden.

Dieses Verfahren ist standardisiert für den Erwerb des Deutschlandtickets und nicht spezifisch für Erlangen. Hierauf besteht seitens der Verwaltung der Stadt Erlangen keine Einflussnahme. Insbesondere stehen wir nicht in der Rolle des Vertragspartners beziehungsweise Schuldners. Dem Antrag kann daher nicht entsprochen werden

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: 01_Antrag erlanger linke Nr. 049_2024