Betreff
Stadtratsantrag Nr. 44/2024 der CSU-Stadtratsfraktion: Kontaktloses Bezahlen an Parkautomaten
Vorlage
66/245/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen zum Sachbericht werden zur Kenntnis genommen.

Der Antrag 44/2024 der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.04.2024 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Antrag 44/2024 vom 25.04.2024 beantragt die CSU- Stadtratsfraktion die Nachrüstung der Parkscheinautomaten mit den Möglichkeiten des kontaktlosen Bezahlens mittels Karten- und

Handyzahlung.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit der Einführung der neuen Parkgebührenordnung und deren Umsetzung im März 2024 wurden gleichzeitig auch die Anforderungen an die Bezahlmöglichkeiten erhöht. Z.B. war die Bezahlung eines Monatstickets am Großparkplatz, Feld 4 mit neu 80,- € mittels Hartgeldes am Parkscheinautomaten technisch nicht mehr möglich. Die Bezahlung von Tageskarten mit 9.- bis 16,- € im Stadtgebiet ist zwar technisch möglich, aufgrund der Anzahl an benötigten Münzen aber nicht mehr benutzerfreundlich.

Die Neuausschreibung des Handyparkens im Jahr 2022 wurde genutzt um eine Serviceverbesserung und Digitalisierung dieser Dienstleitung einzuführen. Seit dem 01.01.2023 besteht auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen der Stadt Erlangen die Möglichkeit Parktickets via Mobiltelefon zu lösen und die Parkgebühr somit digital und kontaktlos zu bezahlen.

Daneben wurde in der Vergangenheit im Rahmen eines Pilotprojektes auch die Einführung der Kartenzahlung mit Bezahlung durch EC-Karte am Großparkplatz getestet. Auch dieses Angebot wurde gut angenommen. Zur Einführung der neuen Parkgebührenordnung wurden bei Ersatzbeschaffung oder im Rahmen von Umrüstungen mit der Kartenzahlfunktion weitere Automaten ausgestattet. Bereits jetzt steht an sieben Automaten (Parkplatz West Parkfeld 4 a, Parkplatz West Parkfeld 4 Süd, Parkplatz West Parkfeld 2 N/W, Parkplatz West Parkfeld 1 Nord, Parkplatz Theaterplatz/Nord, Parkplatz Fuchsengarten 1, Kochstraße 6) diese Bezahlmöglichkeit zur Verfügung.

 

Auf Grund der positiven Erfahrung wurden für die anstehenden Erneuerungen von Parkscheinautomaten auch in 2024 alle zehn Automaten mit der Kartenzahlfunktion ausgestattet. Die geplanten Standorte sind: Parkplatz West Parkfeld 2 N/O, Haagstrasse Parkplatz, An den Kellern 45, Fuchsengarten Nord, Sieboldstr./ Himbeerpalast, Östliche Stadtmauerstraße 18, Parkplatz Güterbahnhof/Nord, Glückstrasse/Zahnklinik, Mozartstraße 31 und Münchener Straße Süd.
Alle diese Automaten sind gut genutzt und die Ausrüstung damit wirtschaftlich sinnvoll.

Darüber hinaus ist in 2024 eine weitere Serviceverbesserung vorgesehen. Neben dem EC Karten-

system werden die Automaten zusätzlich auch für Zahlung mit Kreditkarten (Visa oder Mastercard)

freigegeben um beispielsweise auch internationalen Kunden eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit

anbieten zu können.

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit der Einführung des Handyparkens im ganzen Stadtgebiet zum 01.01.2023 ist ein kontaktloses

Bezahlen der Parkgebühren flächendeckend bereits jetzt möglich. 

Die Ausrüstung der Parkscheinautomaten mit einer Kartenzahlfunktion wird die Benutzer-

freundlichkeit weiter erheblich verbessern. Demgegenüber stehen allerdings die Mehrkosten durch

Gebühren der Kartenanbieter und ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Auch die Anschaffung der

Automaten wird mit ca. 1.500.- bis 3.000.- € Mehrkosten für die Kartenzahlmöglichkeit erheblich

teurer.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Kartenzahlung daher aktuell nur bei gut frequentierten

Automaten und beim Angebot von Tages-, Wochen- und Monatstickets umgesetzt.

 

Die Erweiterung der kontaktlosen Bezahlmöglichkeit wird die Verwaltung im Rahmen

der regelmäßigen Ersatzbeschaffung und Erneuerung von Automaten weiterhin prüfen und sinnvoll

umsetzen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Fraktionsantrag 044/2024