Die Ausführungen zum Sachbericht werden zur Kenntnis
genommen.
Der Antrag 44/2024 der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.04.2024 ist damit
abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Antrag 44/2024 vom 25.04.2024 beantragt die CSU- Stadtratsfraktion die Nachrüstung der Parkscheinautomaten mit den Möglichkeiten des kontaktlosen Bezahlens mittels Karten- und
Handyzahlung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Mit
der Einführung der neuen Parkgebührenordnung und deren Umsetzung im März 2024
wurden gleichzeitig auch die Anforderungen an die Bezahlmöglichkeiten erhöht.
Z.B. war die Bezahlung eines Monatstickets am Großparkplatz, Feld 4 mit neu
80,- € mittels Hartgeldes am Parkscheinautomaten technisch nicht mehr möglich.
Die Bezahlung von Tageskarten mit 9.- bis 16,- € im Stadtgebiet ist zwar
technisch möglich, aufgrund der Anzahl an benötigten Münzen aber nicht mehr
benutzerfreundlich.
Die Neuausschreibung des Handyparkens im Jahr 2022 wurde genutzt um eine
Serviceverbesserung und Digitalisierung dieser Dienstleitung einzuführen. Seit
dem 01.01.2023 besteht auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen der Stadt
Erlangen die Möglichkeit Parktickets via Mobiltelefon zu lösen und die
Parkgebühr somit digital und kontaktlos zu bezahlen.
Daneben wurde in der Vergangenheit im Rahmen eines Pilotprojektes auch die
Einführung der Kartenzahlung mit Bezahlung durch EC-Karte am Großparkplatz
getestet. Auch dieses Angebot wurde gut angenommen. Zur Einführung der neuen
Parkgebührenordnung wurden bei Ersatzbeschaffung oder im Rahmen von Umrüstungen
mit der Kartenzahlfunktion weitere Automaten ausgestattet. Bereits jetzt steht
an sieben Automaten (Parkplatz West Parkfeld 4 a, Parkplatz West Parkfeld 4
Süd, Parkplatz West Parkfeld 2 N/W, Parkplatz West Parkfeld 1 Nord, Parkplatz
Theaterplatz/Nord, Parkplatz Fuchsengarten 1, Kochstraße 6) diese
Bezahlmöglichkeit zur Verfügung.
Auf
Grund der positiven Erfahrung wurden für die anstehenden Erneuerungen von
Parkscheinautomaten auch in 2024 alle zehn Automaten mit der Kartenzahlfunktion
ausgestattet. Die geplanten Standorte sind: Parkplatz West Parkfeld 2 N/O,
Haagstrasse Parkplatz, An den Kellern 45, Fuchsengarten Nord, Sieboldstr./
Himbeerpalast, Östliche Stadtmauerstraße 18, Parkplatz Güterbahnhof/Nord,
Glückstrasse/Zahnklinik, Mozartstraße 31 und Münchener Straße Süd.
Alle diese Automaten sind gut genutzt und die Ausrüstung damit wirtschaftlich
sinnvoll.
Darüber hinaus ist in 2024 eine weitere Serviceverbesserung vorgesehen. Neben dem EC Karten-
system werden die Automaten zusätzlich auch für Zahlung mit Kreditkarten (Visa oder Mastercard)
freigegeben um beispielsweise auch internationalen Kunden eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit
anbieten zu können.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Mit der Einführung des Handyparkens im ganzen Stadtgebiet zum 01.01.2023 ist ein kontaktloses
Bezahlen der Parkgebühren flächendeckend bereits jetzt möglich.
Die Ausrüstung der Parkscheinautomaten mit einer Kartenzahlfunktion wird die Benutzer-
freundlichkeit weiter erheblich verbessern. Demgegenüber stehen allerdings die Mehrkosten durch
Gebühren der Kartenanbieter und ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Auch die Anschaffung der
Automaten wird mit ca. 1.500.- bis 3.000.- € Mehrkosten für die Kartenzahlmöglichkeit erheblich
teurer.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Kartenzahlung daher aktuell nur bei gut frequentierten
Automaten und beim Angebot von Tages-, Wochen- und Monatstickets umgesetzt.
Die Erweiterung der kontaktlosen Bezahlmöglichkeit wird die Verwaltung im Rahmen
der regelmäßigen Ersatzbeschaffung und Erneuerung von Automaten weiterhin prüfen und sinnvoll
umsetzen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 044/2024