Der Bericht der Verwaltung beantwortet die Anfrage der
Freien Wähler Erlangen vom 16.9.2024 zum Stadtrat am 26. September 2024.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Nach dem Wiederaufleben des Flugreiseverkehrs nach den Coronajahren wurde die Problematik der Nachtflüge mehrmals auf verschiedenen Wegen an die Verwaltung herangetragen.
Auf ebenso verschiedenen Wegen hat die Stadt Erlangen die jeweiligen Entscheidungsträger eingebunden.
1. Im Februar 2023 versandte Herr OB Dr. Janik ein Schreiben an das zuständige Bayerische Ministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr mit der Darstellung der Lärmbelästigung für die Bevölkerung und dem Dringen auf ein Nachtflugverbot.
2. Der Fluglärmbeauftragte der Regierung von Mittelfranken Herr Reiner Lux und der Geschäftsführer der Flughafen Nürnberg GmbH Herr Dr. Michael Hupe wurden aufgrund der erhöhten Beschwerden in den UVPA vom 25.07.2023 eingeladen und konnten dort von den Stadträt*innen befragt werden.
3. Im Oktober 2023 wurde ein Antrag auf Sondersitzung der Fluglärmkommission für den Albrecht-Dürer-Flughafen von der Referentin Frau Bock beim Vorsitzenden der Fluglärmkommission gestellt, mit dem Vorschlag, alternierende Flugrouten einzuführen.
4. Zwischenzeitlich wurde im Bayerischen Landtag eine Sammelpetition (über 100 Einzelpetitionen von Nachbarn des Nürnberger Flughafens) zur Einführung des Nachtflugverbotes bis auf weiteres zurückgestellt (s. Zeitungsartikel vom 14.06.2024).
5. Am 15.07.fand dann die Fluglärmkommission statt, auf der der Antrag auf alternierende Flugrouten von Frau Bock eingebracht wurde. Als Ergebnis und aktueller Sachstand wurde der Vorschlag an die Deutsche Flugsicherung verwiesen, die eine Umsetzung prüfen soll.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass seit geraumer Zeit bei allen in Frage kommenden Entscheidungsträgern versucht wird, eine Verbesserung für die betroffenen Stadtteile Erlangens zu erreichen. Bis auf die noch ausstehende Prüfung der alternierenden Flugrouten ist jedoch insbesondere durch die Verweisung des Landtages die Petitionen nur in eine Materialiensammlung für eine künftige Behandlung des Nachtflugthemas bei der Staatsregierung zu überführen vorerst keine weitere Handlungsmöglichkeit für die Stadt Erlangen gegeben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anfrage Der Freien Wähler Erlangen vom 16.9.2024 zum Stadtrat am 26. September 2024