Betreff
Umgestaltung Nürnberger Straße; Antrag 083/2024 der SPD-Fraktion
Vorlage
613/309/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag Nr. 083/2024 der SPD-Fraktion ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Antrag der SPD Fraktion ist durchaus berechtigt, da sich hier durch die „alte“ Aufteilung der Straße die Informationen aus der Straßengestaltung selbst sowie der verkehrsrechtlichen Verhaltensvorschriften widersprechen. Wie bereits im Antrag beschrieben, wäre es aufwendig und kostenintensiv, bauliche Änderungen im Straßenraum vorzunehmen. Hinzu kommen die Baumscheiben in diesem Bereich, die die Aufteilung des Straßenraums beeinflussen.

 

Eine Umgestaltung zur Radschnellverbindung würde eine Mindestbreite von 4,00 m für den Radverkehr erfordern. Dadurch, dass in diesem Abschnitt für Handel und Gewerbe auch die Zufahrt von Lieferverkehr vorgesehen ist, der richtliniengetreu zusätzlich eine Breite von 5,50 m erfordert, ist dies hier nicht umsetzbar. Die Breite von 5,50 m für den Lieferverkehr muss hier dazugerechnet werden, da es nicht der Charakteristik eines Radschnellweges entsprechen würde, wenn der Lieferverkehr zum Be-/Entladen auf dem Radschnellweg stehen würde.

 

Des Weiteren ist eine markierungstechnische Lösung auf dem Pflasterbelag nicht machbar.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine Änderung der Verkehrsflächen wäre wie in Punkt 1 beschrieben nur langfristig umsetzbar. Leider sind auch die vorgeschlagenen markierungstechnischen Änderungen nicht möglich. Auf Pflasterbelag reiben sich Markierungen schnell ab und werden daher nicht für sinnvoll gehalten.

 

Langfristige infrastrukturelle Anpassungen können mit dem Projekt der Stadt-Umland-Bahn (StUB) und den damit verbundenen Anpassungen im Radverkehr, die insbesondere in der Henkestraße stattfinden sollen, geplant werden.

 

Eine kurzfristigere Möglichkeit wäre, den Abschnitt verkehrsrechtlich in eine Fußgängerzone umzuwandeln, die (evtl. zeitlich begrenzt) für den Lieferverkehr freigegeben wird. Radfahrende müssten dann in Schrittgeschwindigkeit fahren, Fußgänger dürften legal die gesamte Fahrbahn nutzen. Wegen der durch die Baumscheiben definierten Breite von 6,50 m macht diese Änderung aus Sicht der Verwaltung derzeit wenig Sinn und würde erhebliche Diskussionen auslösen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine langfristige Umgestaltung der Nürnberger Straße zwischen Beşiktaşplatz und Henkestraße / Südliche Stadtmauerstraße wird gemeinsam mit dem Großprojekt StUB betrachtet und steht in Zusammenhang mit den Zielen zur Attraktivierung der Innenstadt, siehe Vorlage 611/190/2024.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Antrag Nr. 083/2024 der SPD-Fraktion