Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 083/2024 der SPD-Fraktion ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Antrag der SPD
Fraktion ist durchaus berechtigt, da sich hier durch die „alte“ Aufteilung der
Straße die Informationen aus der Straßengestaltung selbst sowie der
verkehrsrechtlichen Verhaltensvorschriften widersprechen. Wie bereits im Antrag
beschrieben, wäre es aufwendig und kostenintensiv, bauliche Änderungen im
Straßenraum vorzunehmen. Hinzu kommen die Baumscheiben in diesem Bereich, die
die Aufteilung des Straßenraums beeinflussen.
Eine Umgestaltung
zur Radschnellverbindung würde eine Mindestbreite von 4,00 m für den Radverkehr
erfordern. Dadurch, dass in diesem Abschnitt für Handel und Gewerbe auch die
Zufahrt von Lieferverkehr vorgesehen ist, der richtliniengetreu zusätzlich eine
Breite von 5,50 m erfordert, ist dies hier nicht umsetzbar. Die Breite von 5,50
m für den Lieferverkehr muss hier dazugerechnet werden, da es nicht der
Charakteristik eines Radschnellweges entsprechen würde, wenn der Lieferverkehr
zum Be-/Entladen auf dem Radschnellweg stehen würde.
Des Weiteren ist
eine markierungstechnische Lösung auf dem Pflasterbelag nicht machbar.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Eine Änderung der
Verkehrsflächen wäre wie in Punkt 1 beschrieben nur langfristig umsetzbar.
Leider sind auch die vorgeschlagenen markierungstechnischen Änderungen nicht
möglich. Auf Pflasterbelag reiben sich Markierungen schnell ab und werden daher
nicht für sinnvoll gehalten.
Langfristige
infrastrukturelle Anpassungen können mit dem Projekt der Stadt-Umland-Bahn
(StUB) und den damit verbundenen Anpassungen im Radverkehr, die insbesondere in
der Henkestraße stattfinden sollen, geplant werden.
Eine kurzfristigere
Möglichkeit wäre, den Abschnitt verkehrsrechtlich in eine Fußgängerzone umzuwandeln,
die (evtl. zeitlich begrenzt) für den Lieferverkehr freigegeben wird.
Radfahrende müssten dann in Schrittgeschwindigkeit fahren, Fußgänger dürften
legal die gesamte Fahrbahn nutzen. Wegen der durch die Baumscheiben definierten
Breite von 6,50 m macht diese Änderung aus Sicht der Verwaltung derzeit wenig
Sinn und würde erhebliche Diskussionen auslösen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Eine langfristige
Umgestaltung der Nürnberger Straße zwischen Beşiktaşplatz und
Henkestraße / Südliche Stadtmauerstraße wird gemeinsam mit dem Großprojekt StUB
betrachtet und steht in Zusammenhang mit den Zielen zur Attraktivierung der
Innenstadt, siehe Vorlage 611/190/2024.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 083/2024 der SPD-Fraktion