Die Verwaltung wird
beauftragt, im Stadtgebiet weitere Carsharing-Standorte einzurichten und mit
den Mobilpunkten gebündelt auszuschreiben.
Bisherige Behandlung in den Gremien |
Nummer |
Termin |
Vorlagenart |
Abstim- mung |
Einrichtung von Mobilpunkten im Stadtgebiet Erlangen |
613/203/2018 |
16.10.2018 |
Mitteilung zur Kenntnis |
zur Kenntnis genommen |
Ausbau von "mobilpunkten" im Stadtgebiet |
613/017/2020 |
22.09.2020 |
Beschlussvorlage |
einstimmig angenommen |
Haushalt 2021: Arbeitsprogramm von Amt 61 "Mobilpunkte" |
613/040/2020 |
17.11.2020 |
Beschlussvorlage |
einstimmig angenommen |
Sachstandsbericht über die Umsetzung der Mobilpunkte im Erlanger
Stadtgebiet |
613/108/2021 |
21.09.2021 UVPA / UVPB |
Beschlussvorlage |
einstimmig angenommen |
Vergabebeschluss |
613/153/2022 |
29.03.2022 Nicht öff. UVPA |
Beschlussvorlage |
einstimmig angenommen |
Inbetriebnahme des Carsharing an Mobilpunkten |
613/162/2022 |
28.06.2022 UVPA / UVPB |
Mitteilung zur Kenntnis |
zur Kenntnis genommen |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Um das stationsgebundene Carsharing und zugleich eine multimodale
Verkehrsmittelwahl zu fördern, werden im Stadtgebiet Erlangen
Mobilitätsstationen nach dem Bremer Vorbild der Mobilpunkte im öffentlichen
Straßenraum eingerichtet. Ein Mobilpunkt zeichnet sich durch mindestens einen
Carsharing-Platz und Zusatzangeboten aus, wie beispielsweise dem Anschluss an
den ÖPNV, Fahrradbügel, E-Scooter oder Leihradangebote. Derzeit stehen an vier
Standorten acht Carsharing-Fahrzeuge (Bismarckstraße, Langemarckplatz, Bahnhof
Großparkplatz, Mozartstraße) zur Verfügung. Weitere Standorte (Karlsbader
Straße, Bahnhof Bruck, Strümpellstraße, Doris-Ruppenstein-Straße,
Flurstraße/Eltersdorf) sind zwar baulich umgesetzt, aber noch ohne
Carsharing-Fahrzeuge ausgestattet. Die Planungen der weiteren Mobilpunkte
(Naturbadstraße, Kosbacher Damm, Lachnerstraße, Rennesstraße, Odenwaldallee)
liegen vor, die Umsetzung wurde zurückgestellt, bis ein Carsharing-Betreiber
gefunden wurde. Der Standort Haagstraße (vormals Essenbacherstraße – Verschiebung
aufgrund der Bergkirchweih) wird im Zuge des Umbaus zur barrierefreien
Haltestelle berücksichtigt.
Die rechtlichen
Rahmenbedingungen erfordern ein diskriminierungsfreies und transparentes
Auswahlverfahren zur Identifikation eines geeigneten Carsharing-Anbieters, dem
eine Sondernutzungserlaubnis mit einer Laufzeit von längstens acht Jahren
erteilt werden kann und der das Angebot auf eigene Kosten zur Verfügung stellt.
Die
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass das stationsgebundene Carsharing
zur Reduzierung des Pkw-Besitzes und damit zur Entlastung des öffentlichen
Straßenraums beiträgt. Ein Carsharing-Fahrzeug kann bis zu 20 private Fahrzeuge
ersetzen, in Nürnberg sind es derzeit etwa dreizehn. Auch in Erlangen wird das
Potenzial gesehen, durch den Ausbau von stationsgebundenem Carsharing zu einer
Reduzierung des privaten Pkw-Besitzes beizutragen. Das klassische
(stationsgebundene) Carsharing-System, bei dem Fahrzeuge an einem festen Platz
stehen, dort ausgeliehen und am selben Stellplatz wieder abgestellt werden,
führt zu einer Reduzierung der Anzahl privater Pkw sowie der Pkw-Nutzung
insgesamt. Bei Free-Floating Systemen ist dieser Effekt deutlich geringer.
Besonders in dicht bebauten Gebieten, in denen ein hoher Parkdruck herrscht,
kann Carsharing eine Alternative darstellen. Der Bundesverband Carsharing weist
auf eine deutliche Verkehrsentlastung hin. Carsharing-Nutzende sehen häufig
keinen Bedarf mehr für ein eigenes Auto und schaffen es ab, sodass bis zu 80%
der Haushalte autofrei sind. Dabei muss neben der Abschaffung eines privaten
Autos auch die vermiedenen Pkw-Neuanschaffungen betrachtet werden, vor allem
von Zweit- und Drittwagen. Da auch in der Fahrradstadt Erlangen die
Motorisierung, d.h. zugelassene Pkw / 1.000 Einwohner zunimmt, ist dieser
Effekt besonders relevant. Zudem wird das gesamte Mobilitätsverhalten durch
eine Neuverteilung der Wege angepasst. Bis zu 30% nutzen häufiger den ÖPNV und
bis zu 20% fahren häufiger mit dem Rad.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Um
Carsharing-Fahrzeuge an den Mobilpunkten bereit zustellen wurde das notwendige
Auswahlverfahren durchgeführt, allerdings wurde im Teilnahmeverfahren kein
Antrag eingereicht, sodass kein Anbieter gefunden und der ursprüngliche
Zeitplan nicht eingehalten werden konnte. Nach Rücksprache mit verschiedenen
Carsharing-Betreibern wurden die Gründe identifiziert, die dazu geführt haben,
dass die Anbieter nicht am Auswahlverfahren teilgenommen haben.
Ein sich
wiederholendes Hauptargument lautet, dass sich die Standorte an den
Mobilpunkten in einer für den Betreiber wirtschaftlich zu unattraktiven Lage
befinden. Für einen wirtschaftlicheren Betrieb wünschen sich die Anbieter bei
einer Verteilung der Standorte etwa ein Verhältnis von 6-2-1 (A-B-C-Lage).
Die Einordnung der
Attraktivität der Lage der Standorte ist folgendermaßen einzuschätzen:
Viele Anwohnende, hoher Parkdruck, hohe Kosten
für Unterbringung privater Kfz |
|
B-Lage |
mit dem Fahrrad
auch aus der Innenstadt schnell erreichbar |
C-Lage |
mit dem Fahrrad
aus Innenstadt nur bedingt erreichbar, aber mit S-Bahn oder Bus; |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Um einen geeigneten
Carsharing-Anbieter zu finden und das Angebot im Stadtgebiet weiter auszubauen,
wie sowohl im VEP (613/062/2020) als auch im Klimaaufbruch (31/163/2022)
festgehalten, muss eine attraktive, für den Anbieter wirtschaftliche
Standortauswahl gegeben sein.
Aus diesem Grund ist vorgesehen weitere
lukrative Carsharing-Standorte auszuweisen (vgl. Anlage 1 - Pläne der
Carsharing-Standorte). Perspektivisch kann der Ausbau zu Mobilpunkten geprüft
werden. Alle Standorte werden gebündelt ausgeschrieben, sodass auch die
unattraktiveren Lagen ein Carsharing-Angebot aufweisen, welches im gesamten
Stadtgebiet vernetzt ist. Da die Carsharing-Betreiber auf unterschiedlichen
Carsharing-Buchungsplattformen ihr Angebot veröffentlichen, wird davon
abgesehen die Standorte in Lose aufzuteilen, um die Nutzerfreundlichkeit
flächendeckend zu gewährleisten. Die bisherige Quernutzung verschiedener
Anbieter auf derselben Plattform ist somit nicht mehr möglich. Nach der
erfolgreichen Ausschreibung erfolgt die Umsetzung der Standorte sukzessiv. Da
für die Carsharing-Betreiber die Beschaffung der Fahrzeuge mit teils längeren
Lieferzeiten verbunden ist, wird eine umfassende Abstimmung intern und mit dem
Betreiber angestrebt, um den Leerstand der Carsharing-Standorte möglichst kurz
zu halten. Die baulich bereits umgesetzten Mobilpunkte werden bei der Besetzung
priorisiert behandelt. Die Umsetzung aller weiteren Standorte erfolgt in
Abstimmung mit dem Carsharing-Betreiber der den Zuschlag erhält, in einem
definierten Zeitraum von fünf Jahren.
Nach der oben
genannten Kategorisierung ergibt sich für die geplanten Mobilpunkte und
Carsharing-Standorte (vgl. Anlage 2 - Standortübersicht Carsharing und
Mobilpunkte) das Verhältnis von 16 – 9 – 6, wobei an einem Teil der Standorte
bereits Carsharing zur Verfügung steht (grau hinterlegt), sodass bei der
Ausschreibung ein Verhältnis von 13 – 8 – 6 enthalten sein wird. Da die
Standorte unterschiedlich viele Carsharing-Plätze aufweisen, wird bei der
Gesamtbetrachtung aller Carsharing-Plätze ein Verhältnis von 32 – 17 – 9 (4 – 2
– 1) erreicht. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der Standorte (Die
mit Stern gekennzeichneten Standorte befinden sich noch in Detailabstimmungen):
|
|
Mit erfolgtem
Beschluss wird die Verwaltung die Mobilpunkte und Carsharing-Standorte im
Stadtgebiet einrichten, sofern die benötigten Finanzmittel zur
Bereitstellung der Flächen zur Verfügung stehen (die Kosten sind durch die
Sondernutzungsgebühren gedeckt, siehe unten), und ein Auswahlverfahren zur Vergabe der vorgesehenen
Carsharing-Stellplätze an einen geeigneten Betreiber durchführen. Sofern das
bestehende Angebot gut angenommen wird, können die Carsharing-Standorte zu
Mobilpunkten ausgebaut werden. Die Ausweisung zusätzlicher Standorte in allen
Statteilen wird weiter geprüft. Es wird das Ziel verfolgt, ein dichtes Netz an
Mobilpunkten zu schaffen, wodurch in jedem Stadtteil in einer fußläufigen
Entfernung Carsharing-Fahrzeuge ausgeliehen werden können.
Die Kosten zur
Herstellung eines Carsharing-Platzes für die Beschilderung und Markierung
belaufen sich auf ca. 500,00 €. Diese sind durch die Sondernutzungsgebühren
gedeckt, die in zwei Zonen aufteilt sind (vgl. Anlage 3):
|
Stellplatz/Monat |
Stellplatz/Jahr |
Stellplatz / 2 Jahre |
Sondernutzung Zone 1 |
40,00 € |
480,00 € |
960,00 € |
Sondernutzung Zone 2 |
30,00 € |
360,00 € |
720,00 € |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 20.500 |
bei Sachkonto: 522102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget von Amt 66 auf Sachkonto 522102
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Pläne
der Carsharing-Standorte
Anlage 2 –
Standortübersicht Carsharing und Mobilpunkte
Anlage 3 – Übersicht Sondernutzungsgebühren