Betreff
Antrag des Nachhaltigkeitsbeirats zum Haushalt 2025: Weiterführung des Förderprogramms „Klimabudget“
Vorlage
13-2/219/2024
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Der Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Erlangen beantragt, das Förderprogramm „Klimabudget“ nicht komplett zu streichen, sondern mit reduzierten Mitteln von 20.000 Euro im Jahr weiterzuführen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Klimabudget ist ein seit 2021 bestehendes Förderprogramm der Stadt Erlangen, mit dem angestrebt wird, Bürgerschaft zu motivieren und dabei zu unterstützen, Ideen für Klimaschutzprojekte in ihrem Quartier zu entwickeln und durchzuführen. Es wird in Kooperation von Amt für Umweltschutz und Energiefragen und Stadtteil- und Ortsbeiräten durchgeführt, wobei nach Vorliegen der formalen Voraussetzungen die Entscheidung für oder gegen die Förderung eines Projekts bei den Beiräten liegt.

 

Bislang standen jährlich 65.000 Euro Fördermittel zur Verfügung mit einer nominellen Förderhöhe von 5.000 Euro pro Beirat und maximalen Förderhöhe von 5.000 Euro pro Projekt.

 

In den letzten drei Jahren haben Mitglieder der Stadtteil- und Ortsbeiräte gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen viel Arbeit und Zeit investiert, um das Procedere der Fördermittelvergabe innerhalb der Beiräte zu etablieren und das Förderprogramm „Klimabudget“ in der Bevölkerung bekanntzumachen. In dieser Zeit wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen, um das Procedere für alle Beteiligten einfacher und verständlicher zu machen und die Wirksamkeit des Programms zu optimieren.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Beiräten und Quartieren ist eine weitere Optimierung sicher möglich, aber grundsätzlich ist das Förderprogramm nach einer langen und aufwendigen Anlaufzeit jetzt etabliert und mit angemessenem Aufwand durchführbar.

 

Das Förderprogramm „Klimabudget“ gerade zu diesem Zeitpunkt zu streichen, führt die in den letzten drei Jahren geleistete Aufbauarbeit der Beiräte und des Amts für Umweltschutz und Energiefragen ad absurdum und ist auch Bürgerinnen und Bürgern schwer zu vermitteln, bei denen das Programm beworben wurde, die Projekte für quartiersbezogene Klimaschutzideen entwickelt haben und in das Förderprogramm einbringen wollen. Mit anderen Worten: Die komplette Streichung der Fördermittel für das Klimabudget wäre im umfassenden Sinne nicht nachhaltig.

Informationen zum Klimabudget: https://erlangen.de/aktuelles/klimabudget-foerderantrag

Geförderte Projekte: https://erlangen.de/aktuelles/klimabudget-projekte

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Der Nachhaltigkeitsbeirat beantragt, das Förderprogramm Klimabudget mit einem reduzierten Förderbetrag von 20.000 Euro auch 2025 fortzusetzen. Die Verfügbarkeit von weniger Fördermitteln als bisher kann und sollte zum Anlass genommen werden, bei Projekteinreichungen die Wirksamkeit für Klimaschutz und den Quartiersbezug noch konsequenter in den Blick zu nehmen – nicht alle eingereichten Projekte müssen gefördert werden und nicht jeder Beirat muss jedes Jahr Projekte fördern –, es sollten aber Mittel verfügbar sein, um wirklich gute Projektvorschläge auch in Zukunft verantwortet von den Stadtteil- und Ortsbeiräten unterstützen zu können.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden (wegen der Haushaltssperre)


Anlagen:

 

Haushaltsantrag von Dr. Claudia Schorcht