- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
- Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses StadtteilSchule Büchenbach-Nord werden maß-geblicher Bestandteil der weiteren städtebaulich-hochbaulichen Planung.
- Die Vorbereitung und Durchführung des städtebaulich-hochbaulichen Realisierungswettbe-werbs erfolgt in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Haushaltslage.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Auftrag der Stadt Erlangen hat das Architekturbüro Baupiloten einen mehrstufigen Beteili-gungsprozesses zur Entwicklung der StadtteilSchule Büchenbach-Nord (STS) durchgeführt.
Der Beteiligungsprozess zur StadtteilSchule wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Abschlussbericht der Baupiloten liegt vor, die Ergebnisse werden dem Stadtrat zur Kenntnis und Beschlussfassung vorgelegt (siehe Anlage).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bisherige Behandlung in folgenden Gremien:
Bisherige Behandlung |
Vorlagen-nummer |
Gremium |
Termin |
Ö/N |
Vorlagenart |
Abstimmung |
|
Integriertes Städtebauliches
Entwicklungskonzept (ISEK) Büchenbach-Nord und Ausweisung des Gebietes
„Sozialer Zusammenhalt-Büchenbach-Nord“
|
610.3/024/2021 |
Stadtrat |
12.05.2021 |
Ö |
Beschluss |
einstimmig angenommen |
|
Sozialer Zusammenhalt
ISEK-Büchenbach-Nord: Schlüsselmaßnahme „Entwicklung Schulstandort
Büchenbach-Nord“, Ergebnisse ISEK und städtebauliche Machbarkeitsstudie und
weiteres Vorgehen |
610.3/022/2021 |
UVPA BildA |
21.09.2021 07.10.2021 |
Ö Ö |
Beschluss Kenntnisnahme |
einstimmig angenommen |
|
Umsetzung von SSP-, ZGG- und
weiteren Schulsanierungsprojekten |
242/101/2021 |
BWA BildA |
15.02.2022 17.02.2022 |
Ö Ö |
Gutachten Beschluss |
jeweils einstimmig
angenommen |
|
Bedarfsbeschluss
soziokulturelle Einrichtungen in Büchenbach-Nord |
41/082/2018 |
Stadtrat |
22.03.2018 |
Ö |
Beschluss |
einstimmig angenommen |
|
Stadtteil-Schule Büchenbach
Nord: Erstes Rahmenkonzept und weiteres Vorgehen |
IV/038/2023 |
KFA BildA UVPA StR |
04.10.2023 12.10.2023 17.10.2023 26.10.2023 |
Ö Ö Ö Ö |
Gutachten Gutachten Gutachten Beschluss |
jeweils einstimmig
angenommen |
|
Stadtteil-Schule
Büchenbach-Nord: Sachstand des Beteiligungsprozesses |
40/198/2024 |
BildA UVPA JHA KFA |
02.05.2024 07.05.2024 06.06.2024 03.07.2024 |
Ö Ö Ö Ö |
Jeweils Kenntnisnahme |
Jeweils zur Kenntnis
genommen |
Beteiligungsprozess
Aufgabenstellung und Zielsetzung
Erarbeitung eines räumlich-pädagogischen Konzeptes für eine StadtteilSchule Büchenbach-Nord auf Basis des Rahmenkonzeptes, das durch den Stadtrat am 26.10.2023 beschlossen wurde (IV/038/2023).
Prozess
Das Beteiligungsverfahren wurde wie geplant durch das beauftragte Planungsbüro Baupiloten innerhalb eines halben Jahres sehr stringent durchgeführt. Beide Schulfamilien (Hermann-Hedenus-Mittelschule sowie Mönau(Grund)schule, bestehende und künftige Kooperationspartner*innen, Stadtteilakteure sowie beteiligte Ämter waren trotz des ambitionierten Zeitplans außerhalb der Schulzeiten sehr engagiert und konzentriert am Prozess beteiligt. Die Begeisterung und das Engagement für das Thema Schulentwicklung war immer spürbar. In aufeinander aufbauenden Begehungen, Interviews, Werkstattformaten mit steigenden Teilnehmendenzahlen (durchschnittlich 60), haben die Baupiloten mit Hilfe von Planspielvorlagen die Ideen immer weiterentwickelt und die Überarbeitungen wieder in den Prozess eingespeist. Dies erfolgte im Dialog und in Abstimmungen mit der städtischen AG StadtteilSchule sowie den beiden Schulleitungen. Zudem war das Staatliche Schulamt in den gesamten Prozess eingebunden. Interessierte Bewohner*innen im direkten Umfeld konnten zur Auftakt- und Abschlusswerkstatt ihre Anregungen zur StadtteilSchule einbringen. (vgl. Anlage)
Wesentliche Ergebnisse
Beide Schulen befinden sich mitten in einem Prozess der Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Konzepte und wollen stärker zusammenwachsen. Durch eine Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten baulichen Anforderungen wird die pädagogische Entwicklung räumlich unterstützt und gestärkt. Hierfür wird das sog. Clusterprinzip gewählt, wie es bildreich grafisch und textlich im Abschlussbericht beschrieben wird (s. Anlage).
Zukünftig gemeinsam genutzte Flächen, schulübergreifende Projekte und Veranstaltungen fördern den Austausch zwischen den Schulteams und das zusammenwachsen.
Sowohl der Freiraum, als auch einige Schulräume können perspektivisch, neben den Räumen der Stadtteilarbeit, von allen Bewohner*innen des Stadtteils genutzt werden und stehen außerhalb der Schul- und Unterrichtszeiten zur Verfügung (vgl. auch Bedarfsbeschluss soziokulturelle Räume in Büchenbach-Nord: 41/082/2018).
Schule wird ein wichtiger Ort im Stadtteil, der auch Eltern einen neuen Zugang zu dem Lernumfeld ihrer Kinder und den dort tätigen Lehrer*innen und Kooperationspartner*innen eröffnet.
Neue Kooperationen schaffen neue und auch notwendige attraktive Angebote für den Stadtteil.
Die oben genannten Punkte spiegeln sich im Raum- und Nutzungskonzept wider, wie es in Bild, Text und Grafik im Abschlussbericht der Baupiloten nachvollzogen werden kann.
Fazit
Das vorliegende pädagogische Raum- und Nutzungskonzept wird von beiden Schulen, den beteiligten Ämtern sowie im Grundsatz durch das Staatliche Schulamt unterstützt und mitgetragen. Damit kann und soll das Konzept eine maßgebliche Grundlage für die weitere Planung der StadtteilSchule Büchenbach-Nord bilden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die StadtteilSchule ist - wie es bereits im ISEK Büchenbach-Nord 2035 formuliert wurde - ein Leuchtturmprojekt für die Stärkung der Bildungsbiografien und der sozialen Entwicklungen in dem Stadtteil mit hohem Sozialindex zugeordnet.
Nach Abschluss des Beteiligungsprozesses gilt es, konkrete Maßnahmen zur Realisierung der STS zu entwickeln. Dabei sollen die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse als verbindliche Basis dienen. Damit sollen die Akzeptanz aller Beteiligten und die Identifikation mit ihrer neuen Schule erreicht sowie der Stellenwert der neuen StadtteilSchule im Quartier hervorgehoben werden.
Primäres Ziel ist nach wie vor die Herstellung der Einhäusigkeit der Hermann-Hedenus-Mittelschule am Standort der Mönauschule.
Damit verbunden ist jedoch auch die Neukonzeption der Lernumgebungen beider Schulen.
Weiteres Verfahren
Das vorliegende pädagogische Raum- und Nutzungskonzept wird Grundlage der weiteren städtebaulich-hochbauliche Planung.
Bis Februar 2025 werden notwendige Bauteiluntersuchungen der Bestandsgebäude durchgeführt (Vermessung, Schadstoff- und Tragwerksuntersuchungen).
Der städtebaulich-hochbauliche Realisierungswettbewerb erfolgt, wenn es die Haushaltslage ermöglicht. Dann soll ein Vergabeverfahren für die Beauftragung eines Wettbewerbsbetreuers durchgeführt und auf Basis der vorliegenden Ergebnisse zum pädagogischen Raum- und Nutzungskonzept ein städtebaulich-hochbaulicher Realisierungswettbewerb für die Umsetzung des Projektes in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden.
Erstes Ziel ist die Erreichung der Einhäusigkeit der Hermann-Hedenus-Mittelschule am Standort in Büchenbach.
Zur Finanzierung siehe Punkt 5.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
noch unbekannt |
bei IPNr.: 211P.400 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 211P.400 in Höhe von 230.000 €
Weitere Haushaltsmittel sind nicht vorhanden. Aufgrund der Haushaltssituation soll die Durchführung eines städtebaulich-hochbaulichen Realisierungswettbewerbs erst frühestens ab 2027 erfolgen, da erst dann die weiteren Planungskosten zur Erstellung einer Entwurfsplanung finanziert werden könnten.
Das Wettbewerbsverfahren kann grundsätzlich und nach Zustimmung durch die Re- gierung von Mittelfranken im Rahmen der Städtebauförderung anteilig finanziell un- terstützt werden.
Anlagen:
Kurzfassung Abschlussbericht Unsere Schule wird StadtteilSchule (digital)