Betreff
Antrag GL 040/2024 Chancengleichheit-Bericht zur Förderung der HCE-Sportlerinnen
Vorlage
52/156/2024
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung zu Fragen der Gleichberechtigung im Spitzenhandball wird zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag der GL 40/2024 ist damit bearbeitet.


1.    Sachbericht

Folgende Fragestellungen waren zu bearbeiten:

 

Welche Fördermittel und anderweitigen Gelder erhalten HCE e.V. und Pro HC Erlangen GmbH & Co. KG jeweils von der Stadt Erlangen bzw. ihren Töchtern? Nach welchen Kriterien werden diese jeweils vergeben?

 

Mit Einbindung des Beteiligungsmanagements der Stadt Erlangen kann festgestellt werden, dass hierzu keine Stellungnahmen nach Abfrage der als Sponsoren tätigen Tochterunternehmen der Stadt Erlangen erfolgt sind. Lediglich die GEWOBAU hat dabei folgende Stellungnahme weitergeleitet:

Die GEWOBAU verwendet eine Vergabematrix nach deren Kriterien Sponsorengelder bewertet werden. Es werden die folgenden Aspekte analysiert und gewichtet: Wirkung Stadtgesellschaft; Wirkung Mieter*innen; Wirkung Quartier; Regionalität; Mehrwert Image; Mehrwert Recruiting; sonstiger besonderer Bezug. Insbesondere fließen Kosten und Wertung der Gegenleistung des Sponsoringpartners mit ein.

Im Übrigen beziehen sich die übermittelten Fragestellungen auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GEWOBAU, deren Veröffentlichung nicht befürwortet wird.“

 

Wie hier erwähnt, ist davon auszugehen, dass sowohl die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der städtischen Tochtergesellschaften aber auch die des HC Erlangen betroffen sind.

 

Welche Fördermittel und anderweitigen Gelder könnten darüber hinaus für eine Unterstützung der Damen des HCE von der Stadt Erlangen bzw. ihren Töchtern zur Verfügung gestellt werden?

 

Die Stadt Erlangen regelt die Förderung des Sports über die „Richtlinien der städtischen Sportförderung“. Grundsätzlich ist durch die Gemeindeordnung (Art. 57 Abs.1) und die Bayerische Verfassung (Art. 140 Abs. 3) die Förderung des Sports legitimiert.

Die Sportförderrichtlinien der Stadt Erlangen sind sehr umfangreich ausgestaltet und unterstützt in großen Teilen den Breitensport für förderberechtigte Erlanger Sportvereine.

Den Leistungssport fördert die Richtlinie unter B. Punkt 10 u.a. wie folgt:

Mannschaften, die einer höheren Liga oder Klasse in einem mehrstufigen System angehören, und Individualsportler*innen, die eine hohe Norm erfüllen, können einen je nach Sportart im Einzelfall gewichteten Zuschuss erhalten.

Gefördert werden vor allem auch Nachwuchsgruppen der Mannschafts- und Individualsportarten, die durch eine qualifizierte Trainerbetreuung eine entscheidende Leistungsentwicklung erkennen lassen.“

Nach Antragstellung wird durch ein Auswahlgremium die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Summe auf die Vereine verteilt, die eine entsprechenden Nachweis für die Antragsberechtigung bis zur Antragsfrist jeweils zum 31.Oktober abgegeben haben. Allerdings gelten diese Regelungen ausschließlich für Jugendmannschaften und nicht für den Senioren*innenbereich.

 

 

Wie kann die Stadt anderweitig unterstützen, die Rahmenbedingungen für eine Professionalisierung des weiblichen Bereiches / einen Aufstieg der Damen (ggf. in der kommenden Saison) zu schaffen?

 

Die Stadt Erlangen hat hier nur begrenzt Möglichkeiten zur direkten Unterstützung, indem sie dem HC Erlangen Trainingszeiten in den Erlanger Großsporthallen zur Verfügung stellt. Die Entscheidung, für welche Mannschaften die bereitgestellten Trainingszeiten vorgesehen sind, obliegt dem HC Erlangen.

Weiterhin muss der Verein für sich selber entscheiden, welche Schwerpunkte und Abteilungen er fördern möchte. Darüber entscheidet, wie in jedem anderen Sportverein, die Mitgliederversammlung.

 

Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Erlangen allgemein, um im Erlanger Spitzensport Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern.

 

Grundsätzlich gelten die Sportförderrichtlinien für alle Geschlechter. Speziell im Spitzensport ist hier keine Präferenz vorgesehen.

 

Anders ist es im Breitensport, hier sehen die Sportförderrichtlinien unter B Punkt 9. Breitensport und Sportprojekte folgende Regelungen vor:

„Die Stadt Erlangen kann Zuschüsse für innovative Sportangebote und -projekte

gewähren:

a) Breitensportveranstaltungen, wenn deren breitgefächertes Sportprogramm öffentlich bekannt gemacht und Nichtvereinsmitgliedern unentgeltlich die Teilnahme ermöglicht wird.

b) Sozialmaßnahmen im Sportbereich.

c) Maßnahmen, die unmittelbar die Inklusion und Integration im und durch Sport

fördern.

d) Innovative Sportangebote und Projekte für Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche, für Frauen im Sport oder für ältere Bürger*innen.“

 

Hier wird die Zielgruppe der Frauen explizit erwähnt.

 

2.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

X                   nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 


Anlagen:             Fraktionsantrag GL 040/2024