Der Bericht der Verwaltung zu Fragen der Gleichberechtigung im Spitzenhandball wird zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag der GL 40/2024 ist damit bearbeitet.
1. Sachbericht
Folgende Fragestellungen waren zu bearbeiten:
Welche Fördermittel und anderweitigen Gelder erhalten HCE e.V. und Pro
HC Erlangen GmbH & Co. KG jeweils von der Stadt Erlangen bzw. ihren
Töchtern? Nach welchen Kriterien werden diese jeweils vergeben?
Mit Einbindung des
Beteiligungsmanagements der Stadt Erlangen kann festgestellt werden, dass
hierzu keine Stellungnahmen nach Abfrage der als Sponsoren tätigen
Tochterunternehmen der Stadt Erlangen erfolgt sind. Lediglich die GEWOBAU hat
dabei folgende Stellungnahme weitergeleitet:
„Die
GEWOBAU verwendet eine Vergabematrix nach deren Kriterien Sponsorengelder
bewertet werden. Es werden die folgenden Aspekte analysiert und gewichtet:
Wirkung Stadtgesellschaft; Wirkung Mieter*innen; Wirkung Quartier;
Regionalität; Mehrwert Image; Mehrwert Recruiting; sonstiger besonderer Bezug.
Insbesondere fließen Kosten und Wertung der Gegenleistung des
Sponsoringpartners mit ein.
Im
Übrigen beziehen sich die übermittelten Fragestellungen auf Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der GEWOBAU, deren Veröffentlichung nicht befürwortet
wird.“
Wie hier erwähnt, ist davon
auszugehen, dass sowohl die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der städtischen
Tochtergesellschaften aber auch die des HC Erlangen betroffen sind.
Welche Fördermittel und anderweitigen Gelder könnten darüber hinaus für
eine Unterstützung der Damen des HCE von der Stadt Erlangen bzw. ihren Töchtern
zur Verfügung gestellt werden?
Die Stadt Erlangen regelt die
Förderung des Sports über die „Richtlinien der städtischen Sportförderung“.
Grundsätzlich ist durch die Gemeindeordnung (Art. 57 Abs.1) und die Bayerische Verfassung (Art. 140 Abs. 3) die
Förderung des Sports legitimiert.
Die Sportförderrichtlinien der
Stadt Erlangen sind sehr umfangreich ausgestaltet und unterstützt in großen
Teilen den Breitensport für förderberechtigte Erlanger Sportvereine.
Den Leistungssport fördert die Richtlinie unter B. Punkt 10 u.a. wie folgt:
„Mannschaften, die
einer höheren Liga oder Klasse in einem mehrstufigen System angehören, und
Individualsportler*innen, die eine hohe Norm erfüllen, können einen je nach
Sportart im Einzelfall gewichteten Zuschuss erhalten.
Gefördert werden
vor allem auch Nachwuchsgruppen der Mannschafts- und Individualsportarten, die
durch eine qualifizierte Trainerbetreuung eine entscheidende Leistungsentwicklung
erkennen lassen.“
Nach Antragstellung
wird durch ein Auswahlgremium die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung
stehende Summe auf die Vereine verteilt, die eine entsprechenden Nachweis für
die Antragsberechtigung bis zur Antragsfrist jeweils zum 31.Oktober abgegeben
haben. Allerdings gelten diese Regelungen ausschließlich für Jugendmannschaften
und nicht für den Senioren*innenbereich.
Wie kann die Stadt anderweitig unterstützen, die Rahmenbedingungen für
eine Professionalisierung des weiblichen Bereiches / einen Aufstieg der Damen
(ggf. in der kommenden Saison) zu schaffen?
Die Stadt Erlangen
hat hier nur begrenzt Möglichkeiten zur direkten Unterstützung, indem sie dem
HC Erlangen Trainingszeiten in den Erlanger Großsporthallen zur Verfügung stellt.
Die Entscheidung, für welche Mannschaften die bereitgestellten Trainingszeiten
vorgesehen sind, obliegt dem HC Erlangen.
Weiterhin muss der
Verein für sich selber entscheiden, welche Schwerpunkte und Abteilungen er
fördern möchte. Darüber entscheidet, wie in jedem anderen Sportverein, die
Mitgliederversammlung.
Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Erlangen allgemein, um im Erlanger
Spitzensport Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern.
Grundsätzlich gelten die Sportförderrichtlinien für alle Geschlechter. Speziell im Spitzensport ist hier keine Präferenz vorgesehen.
Anders ist es im
Breitensport, hier sehen die Sportförderrichtlinien unter B Punkt 9.
Breitensport und Sportprojekte folgende Regelungen vor:
„Die Stadt Erlangen
kann Zuschüsse für innovative Sportangebote und -projekte
gewähren:
a)
Breitensportveranstaltungen, wenn deren breitgefächertes Sportprogramm
öffentlich bekannt gemacht und Nichtvereinsmitgliedern unentgeltlich die
Teilnahme ermöglicht wird.
b) Sozialmaßnahmen
im Sportbereich.
c) Maßnahmen, die
unmittelbar die Inklusion und Integration im und durch Sport
fördern.
d) Innovative
Sportangebote und Projekte für Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche, für
Frauen im Sport oder für ältere Bürger*innen.“
Hier wird die Zielgruppe der Frauen explizit erwähnt.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: Fraktionsantrag GL 040/2024