Budget und Arbeitsprogramm 2024 - Stand: 31.07.2024
Das Budget und Arbeitsprogramm 2024
– Stand: 31.07.2024 – wird zur Kenntnis genommen.
Zur Gegenfinanzierung werden die Einsparvorgaben im Rahmen
der Haushaltskonsolidierung in Höhe von 600.000 € und die
Personalkosten-Gutschrift des 1. Halbjahres 2024 in der Budgetrücklage in Höhe
von 500.000 € herangezogen. Die restlichen Mittel sind zu beantragen.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichts aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
Eine Beschlussfassung im HFPA erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung im JHA.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Einhaltung des
Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogramms
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31.07.2024“
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
- entfällt
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlagen:
Budget und Arbeitsprogramm 2024 – Stand: 31.07.2024 – des Amtes 51