Betreff
Umschichtung von Haushaltsmitteln für das Queere Zentrum
Vorlage
13/229/2024
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

 

Sachmittelbudget

Amt 41

Vorabdotierung
41.252QZ

 

Kostenstelle 410090

Allgem. KST Amt 41

(Amt für Stadtteilarbeit)

 

Produkt 25210010

Kunst- und Kulturförderung

 

75.000 für

 

Sachkonto 530101

Zuschüsse für Soziales/Kultur/Sport (lfd. Zwecke)

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

Sachmittelbudget

Amt 13

 

Kostenstelle 130590

Allgem. KST Gleichstellungsstelle

in Höhe von

75.000 bei

 

Produkt 11110010

Leistungen für Gemeindeorgane

 

Sachkonto 529101
Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen

 

 

Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um 

 

IP-Nr. 252.K800
Investitionszuschüsse an Dritte

 

 

 

Kostenstelle 410090

Allgem. KST Amt 41

(Amt für Stadtteilarbeit)

 

Produkt 25210010

Kunst- und Kulturförderung

 

52.000,00 € für

 

Sachkonto 017802

Zugänge Immat. VG a. gel. Zuwend. an übrige Bereiche

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

IP-Nr. 573.416
Queeres Zentrum, Investitionszuschuss

 

 

 

Kostenstelle 130090
Allgem. KST Amt 13

(Bürgermeister- und Presseamt)

in Höhe von

52.000,00 € bei

 

Produkt 57350010
Sonstige öffentl. Einrichtungen

 

Sachkonto 017802

Zugänge Immat. VG a. gel. Zuwend. an übrige Bereiche

 


1.    Ressourcen

Durch Anträge zum Haushalt 2024 hat Amt 13 folgende Mittel erhalten:

 

-  Ergebnishaushalt (Queeres Zentrum, laufende Kosten) i. H. v. 75.000 € (dauerhaft)

-  Investitionshaushalt (Investitionszuschuss Einrichtung Queeres Zentrum) i. H. v. 52.000 €

(einmalig)

 

Nach Abstimmung zwischen Amt 13 und Amt 41 liegt die Zuständigkeit zur Abwicklung und Auszahlung der Zuwendungen bei Amt 41/Kulturförderung. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Aufgabengliederungsplan. Unter Anwendung der städtischen Zuschussrichtlinien werden die Gelder ausgezahlt, die Verwendung muss entsprechend nachgewiesen werden.

 

Der Verein MakeYourTownQueer e.V. hat zwischenzeitlich Räume zum Betrieb des Queeren Zen-trums angemietet, die Nutzung entspricht dem Förderzweck gemäß der zugrundeliegenden Fraktionsanträge SPD 178/2023 und SPD 180/2023 (Liste Ergebnishaushalt HH-HFPA / HH-StR, lfd. Nr. 13.2A).

 

Durch den laufenden Betrieb und Einrichtung der Räumlichkeiten, bestand zeitnaher Zuschussbedarf zur Kostendeckung. Das Amt für Stadtteilarbeit hat mit Stand zum 30.09.2024 bereits folgende Zahlungen geleistet:

 

Ergebnishaushalt (laufende Kosten, Betriebskosten, Personal etc.)

 

Datum

Beschreibung

Betrag

11.07.2024

Betriebskostenzuschuss 1. Rate 2024

22.861,00 €

19.08.2024

Betriebskostenzuschuss 2. Rate 2024

11.486,00 €

25.09.2024

Betriebskostenzuschuss 3. Rate 2024 und Eröffnung

  3.000,00 €

 

Summe Stand 30.09.2024

37.347,00 €

 

Investitionshaushalt (für Einrichtung)

 

Datum

Beschreibung

Betrag

24.07.2024

Investitionszuschuss 1. Rate 2024

30.000,00 €

 

Der Restbetrag des einmaligen Investitionszuschusses wird auf Antrag ausgezahlt.

 

Gemäß Nr. 1.2.4 der Budgetierungsregeln ist für die Umschichtung der o. g. Haushaltmittel eine Genehmigung durch den HFPA erforderlich.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2025 sind die Haushaltsmittel i. H. v. 75.000 € (laufende Kosten Queeres Zentrum) dem Budget von Amt 41 zugeordnet.

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2024

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 


Anlagen: