Betreff
EB77: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 (Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/022/2024
Aktenzeichen
I/EB77-1
Art
Beschlussvorlage

Der Jahresabschluss des EB77 für das Wirtschaftsjahr 2023 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung) erteilt.

Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2023 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von           - 362.449,19 € aus.

Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 804.241,14 € ergibt sich damit ein Ergebnis i.H.v. 441.791,95 €. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.


1.    Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

        - Gemeindeordnung Bayern (GO)

        - Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

        - Betriebssatzung für den EB 77

 

Der Jahresabschluss 2023 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im Juli 2024 aufgestellt.

Er enthält

        - Bilanz

        - Gewinn- und Verlustrechnung

        - Lagebericht

        - Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

 

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und wurde im Mai/Juni 2024 durchgeführt.

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2023 vollinhaltlich erteilt (s. Anlage).

Die finanzielle Lage des EB 77 hat sich im Wirtschaftsjahr 2023 verschlechtert. Dies ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Zum einen musste eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit aus Erlösen für DSD-Papier, welche an den DSD zu leisten sind, gebildet werden. Zum anderen erhöhten sich die Pensionsrückstellung, da ein Teilbetrag für einen ehemaligen Mitarbeiter wieder hinzugenommen werden musste. Nähere Informationen können der Anlage entnommen werden. Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Revisionsausschuss am 20. November 2024.

Der geprüfte Jahresabschluss 2023 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 28. November 2024 festgestellt und Entlastung erteilt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Erteilung der Entlastung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung

(Werkleitung und Oberbürgermeister)

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

 

3.    Prozesse und Strukturen

- Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 17. September 2024

- Behandlung im Revisionsausschuss am 20. November 2024

- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 28. November 2024

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen

Siehe Prüfbericht der Dr. Storg GmbH

 


Anlagen:            

Anlage 1: EB77 Bilanz 2023

Anlage 2: EB77 Gewinn- und Verlustrechnung 2023

Anlage 3: EB77 Jahresabschluss 2023 mit Prüfbericht der Dr. Storg GmbH (für Mitglieder des Werkausschusses EB77 und des Stadtrats)