Das Budget und Arbeitsprogramm 2024
– Stand: 31.07.2024 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichts aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogramms werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
Die in 2024 vorgesehenen Maßnahmen für die Verbesserung der Raum- und Bühnensituation können aufgrund von äußeren Umständen nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden (fehlendes Raumangebot).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Intensivierung und Forcierung der Immobiliensuche, um das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31.07.2024
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen – entfällt –
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Anlagen:
Anlage 1: Budget und Arbeitsprogramm 2024 – Stand 31.07.2024 – des Amtes 44