Die Richtlinien zum Vollzug des § 5 der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung, StS) gemäß Anlage werden beschlossen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Neufassung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung, StS) einstimmig beschlossen. Diese ist am 12.01.2024 in Kraft getreten.
Gemäß § 5 Stellplatzsatzung (StS) kann die Stadt Erlangen unter den Voraussetzungen des Art. 63 BayBO Abweichungen von den Anforderungen der Satzung zulassen. Die Abweichungen sind im Baugenehmigungsverfahren gesondert schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist unter Vorlage entsprechender Unterlagen und Nachweise zu begründen.
Eine Ermäßigung der notwendigen Stellplätze für Kfz kommt insbesondere in Betracht, wenn im Zuge des Bauantrags ein Mobilitätskonzept vorgelegt wird, welches geeignet ist, die Nachfrage der Bewohner*innen bzw. der Nutzer*innen der baulichen Anlage nach Stellplätzen für Kfz zu reduzieren. Aus Gründen der Klarheit der rechtlichen Bestimmungen sollen Detailfragen zu Mobilitätskonzepten außerhalb der Stellplatzsatzung in einer eigenständigen Richtlinie für den Verwaltungsvollzug verankert werden. Dies ermöglicht auch eine flexiblere Anpassung dieser Regelungen an die künftige Entwicklung von Mobilitätskonzepten.
III.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
IV. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
V.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Richtlinien
der Stadt Erlangen zum Vollzug des § 5 der Satzung über die
Herstellung von
Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen
(Stellplatzsatzung, StS) - Reduzierung der Anzahl notwendiger
Kfz-Stellplätze -