Der vorgeschlagenen Konkretisierung zur Zuarbeit im Klimahaushalt (Klima-Aufbruch S3) im Rahmen der Maßnahmen „Klimaneutrale stätische Liegenschaften“ (Klima-Aufbruch G1a) und „Moratorium Kesselersatz“ (Klima-Aufbruch E3) wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Klimahaushalt wird in einer Pilotphase mit dem Amt für Gebäudemanagement (GME) begonnen. Hierfür werden das unter 2. beschriebene Vorgehen bzw. die genannten Festlegungen getroffen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Als Grundlage für
die Zuarbeit zum Klimahaushalt wird aktuell ein allumfassender
mehrjähriger (energetischer) Sanierungsfahrplan mit quantifizierten
CO2-Einsparungspotentialen für alle städtischen Gebäude erstellt.
Festlegungen und
Grundparameter des Sanierungsfahrplans
Der Sanierungsfahrplan basiert hierzu auf
einzelnen Gebäudesteckbriefen, welche unter anderem folgende Informationen
enthalten:
-
aktueller
Energieverbrauch für Wärme und Strom (Bezugsjahr 2023),
-
Bewertung
der Gebäudehülle, der Haustechnik, der Wärmeerzeugung und der
Verbrauchskennwerte zur Beurteilung des Energieeinsparpotentials,
-
Vorschläge
von energetischen Sanierungsmaßnahmen,
-
Abschätzung
der damit erzielbaren Energie- und CO2-Einsparung,
-
Abschätzung
der hierfür notwendigen Investitionskosten.
Im
Sanierungsfahrplan werden ausschließlich Gebäude erfasst, die im Eigentum der
Stadt Erlangen sind und von städtischen Einrichtungen genutzt und
bewirtschaftet werden.
Bei geplanten
Neubauten wird bereits in der Planungsphase eine CO2-Bilanz für den Bau und den
Betrieb des Gebäudes erstellt und im Zuge der Vorplanung nach DA-Bau dem
Fachausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die durch den Neubau verursachten
Emissionen werden als zukünftige zusätzliche CO2-Quelle in die CO2-Bilanz
(Prognosen) der Bestandsgebäude aufgenommen.
Der Ausbau von
PV-Anlagen auf den städtischen Gebäuden reduziert den Strombezug und wird als
Stromsenke in der CO2-Bilanz der Bestandsgebäude berücksichtigt.
CO2-Budget-Panel
Auf Basis des
Sanierungsfahrplans wird ein „CO2-Budget-Panel“ erstellt, welches folgende
Angaben in
grafischer Darstellung ausweist (Entwurfsfassung siehe Anlage):
Prognose 1
(Minimum):
Darstellung der
Reduktions-Kurve von 2023 bis 2030 ohne die Umsetzung zusätzlicher
energetischer Baumaßnahmen. Den Startpunkt der Kurve bildet die im Jahr 2023
von allen städtischen Gebäuden emittierte Menge an CO2. Die Menge wird aus den
Energieverbräuchen der Gebäude berechnet (IST-Stand). Der Verlauf dieser Kurve
wird dann allein durch die zu erwartende Zunahme an CO2-neutral produzierter
Energie („grüner Strom/grüne Wärme“), die in den Gebäuden zum Einsatz kommen,
bestimmt. An den Gebäuden vorzunehmende Sanierungsmaßnahmen fließen in diese
Kurve nicht ein.
Prognose 2
(Maximum):
Diese setzt am
selben Startpunkt der Prognose 1 an. Sie stellt dar, wie die Abnahme der
CO2-Emissionen verstärkt werden kann, falls an den städtischen Gebäuden alle im
Sanierungsfahrplan aufgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen bis 2030
durchgeführt und abgeschlossen werden. Die Daten dafür sind in den
Gebäudesteckbriefen dokumentiert. Diese zweite Kurve der Prognose 2 sinkt bis
2030 damit deutlich steiler, als die der Prognose 1.
Eine
Klimaneutralität des Gebäudebestands wird dabei, selbst bei besten
Voraussetzungen, bis 2030 voraussichtlich jedoch nicht erreichbar sein, da
diese erst eintritt, wenn alle Energieträger für Wärme und Strom auf regenerativ
und CO2-neutral umgestellt sind.
Die Prognosen 1 und
2 können jährlich angepasst und auch über das Jahr 2030, zum Beispiel bis 2040,
bis 2045 oder später geführt werden.
IST-Stand
Der IST-Stand wird
fortgeschrieben und stellt die Ist-Emissionsmenge auf Basis der tatsächlichen
Energieverbräuche dar. Diese Kurve wird zwischen den beiden Kurven der Prognose
1 und 2 verlaufen. Abhängig wird der Verlauf von mehreren Faktoren sein. Diese
sind unter anderem der Sanierungsfortschritt (CO2-senkend), der Neubau von
Gebäuden (CO2-steigernd) sowie die Veräußerung oder der Ankauf von Gebäuden.
Auch das Nutzerverhalten spielt eine Rolle. Daher wird die IST-Kurve nicht nur
nach unten verlaufen, sondern kann auch „Wellen“ aufweisen und dabei die Linien
der Prognosen 1 und 2 auch kreuzen.
Reduktionspfad
Der Reduktionspfad
stellt die theoretische Sollvorgabe zur Erreichung der gesetzten Klimaziele
dar.
Hierfür wird das
von ifeu berechnete „CO2-Budget
(SOLL-Stand)“ zugrunde gelegt und die tatsächlichen Emissionen gegenübergestellt.
Dieses stellt sich
aktuell wie folgt dar:
Entwicklung der CO2-Emissionen des
Gebäudemanagements in Tonnen von 2022-2030
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
CO2-Budget („ifeu“-SOLL-Stand) |
8.500 |
6.400 |
4.800 |
3.600 |
2.700 |
2.000 |
1.500 |
1.100 |
850 |
CO2-Emissionen (IST-Stand) |
8.762 |
8.133 |
|
|
|
|
|
|
|
Differenz IST und
SOLL |
+262 |
+1.733 |
|
|
|
|
|
|
|
Der Reduktionspfad
des ifeu basiert dabei auf dem unter Punkt 2.3 Restbudget-Ansatz der
Dokumentation zum Fahrplan Klimaaufbruch Erlangen, in welchem das zur Verfügung
stehende CO2-Restbudget für die Stadt Erlangen definiert wird. Das ifeu setzt
zudem eine jährliche Reduzierung der Emissionen von ca. 25% zum Vorjahr voraus,
um die Klimaziele zu erreichen.
In Summe werden
darin bis 2030 noch 31.450 Tonnen CO2 durch die städtischen Gebäude emittiert.
Auszug aus dem
Fahrplan Klima-Aufbruch Erlangen, 2.3 Restbudget-Ansatz, Seite 17,
Absatz 2:
„Die Verwendung des CO2-Restbudgets zeigt
auf, ob klimapolitische Ziele und bisherige CO2-Reduktionen mit dem Pariser
Abkommen kompatibel sind. „Das CO2-Budget bezeichnet die kumulativen
anthropogenen CO2-Emissionen, die ab einem gegebenen Zeitpunkt noch emittiert
werden können, sodass die daraus resultierende Erwärmung der Erde eine
bestimmte Temperaturschwelle nicht übersteigt“ (SRU 2020, S. 38). Das bedeutet,
dass die Festlegung eines Zieljahres für die Erreichung der Klimaneutralität
nicht ausreicht, sondern zusätzlich ein CO2-Restbudget als ergänzendes
Kriterium verwendet werden muss.“
Auszug aus dem
Fahrplan Klima-Aufbruch Erlangen, 2.3 Restbudget-Ansatz, Seite 17,
Absatz 4:
„In der Grundlagenstudie Klimanotstand
(KlimaKom 2020) wurde das deutsche CO2-Restbudget nach der empfohlenen Methodik
des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) ab 2020 auf 2,5 Mrd. Tonnen CO2
ermittelt, wenn die Erderwärmung mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % auf
1,5°C beschränkt werden soll. „Mit einer Bevölkerungszahl von 111.962
EinwohnerInnen (Stand 2019) würde der Stadt Erlangen demnach ab 2020 ein
Restbudget von 3,4 Mio. Tonnen CO2 zur Verfügung stehen“ (KlimaKom 2020, S.
28). Im Jahr 2019 emittierte die Stadt Erlangen etwa 0,89 Mio. Tonnen CO2.
Unter der Annahme von gleichbleibenden Emissionen, wäre das Erlanger Restbudget
ab 2020 bereits in vier Jahren verbraucht.“
Ableitung des zur Verfügung stehenden
Restbudgets für die städtischen Gebäude, aus der CO2-Bilanz Erlangen 2019 nach
Verbrauchssektoren (Fahrplan Klima-Aufbruch Erlangen, Seiten 15 und 16):
Emittierte CO2-Emissionen 2019 |
Tonnen |
Anteil in % |
Restbudget in Tonnen |
Stadt
Erlangen gesamt |
892.000 |
100,0 |
3.400.000 |
Kommunale
Einrichtungen |
12.000 |
1,3 |
44.200 |
Städtische
Gebäude/Liegenschaften |
9.160 |
1,0 |
34.000 |
Restliche
kommunale Einrichtungen |
2.840 |
0,3 |
10.200 |
Auszug aus dem CO2-Budget-Panel städtische
Gebäude:
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|
CO2-Emissionen in t
(IST-Stand) |
9.160 |
8.274 |
9.580 |
8.762 |
8.133 |
|
CO2-Restbudget in t (SRU) |
34.000 |
25.726 |
16.146 |
7.384 |
-
749 |
|
Demnach wurde das
nach dem SRU noch zur Verfügung stehende CO2-Restbudget für die städtischen
Liegenschaften bereits verbraucht und 2023 um 749 Tonnen überschritten. Die
Einhaltung des 1,5°C-Ziels ist
für diesen Verbrauchssektor nicht mehr möglich, sondern kann nur noch durch
höhere Einsparungen bei den weiteren Verbrauchssektoren erreicht werden.
Daher sollte,
ggfls. nach neuer Zielsetzung, ein alternativer Soll-Reduktionspfad für den
städtischen Klimahaushalt im Rahmen des Klimamanagements definiert und
ermittelt werden.
Auf Grundlage eines
neu vorgegebenen Reduktionspfads besteht dann die Möglichkeit aufzuzeigen,
welche der im Sanierungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen notwendig sind, um
diesen angepassten Reduktionspfad einzuhalten und die dazu notwendigen
Ressourcen (finanziell und personell) darzustellen.
Dabei ist stets der
zeitliche Versatz zur Umsetzung von Maßnahmen zu beachten. Es treten keine
kurzfristigen Reduzierungen der CO2-Emissionen ein, da beschlossene
Baumaßnahmen finanziert, im Anschluss geplant, ausgeschrieben und umgesetzt
werden müssen. Der Zeitaufwand für die Umsetzung ist dabei von der
Maßnahmengröße abhängig. Während eine kleinere oder Teil-Sanierung
gegebenenfalls noch innerhalb eines Jahres abgewickelt werden kann, liegt der
Zeitaufwand für große Sanierungen, zum Beispiel eines Schulgebäudes mit
mehreren Bauabschnitten, bei 3 bis 5 Jahren oder mehr.
Die tatsächliche
Abnahme der CO2-Emissionen wird sich somit erst nach Abschluss einer Maßnahme
vollständig auswirken.
Ein kurzfristiges
Nachsteuern im Rahmen eines Klimahaushaltes, bei einer Überschreitung des jährlich
festgesetzten Emissionsbudget, ist baulich nicht umsetzbar und somit nur im
Rahmen der Nutzung zu erreichen. Ansonsten müssten dazu z.B. Raumtemperaturen
oder die Nutzung von Beleuchtung und elektronischer Geräte erheblich reduziert
oder im schlechtesten Fall die Gebäudenutzung sogar eingeschränkt
beziehungsweise eingestellt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der vollständige
Sanierungsfahrplan für die städtischen Gebäude
wird aufgrund der aufwendigen Datenerfassung und der Personalsituation
voraussichtlich 2025 vorliegen. Unabhängig davon werden kontinuierlich
energieeinsparenden Maßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts, der
Gebäudesanierung, sowie der Elektro- und Versorgungstechnik durchgeführt. Diese
werden soweit finanziert für 2025 im Arbeitsprogramm des Gebäudemanagements
aufgeführt.
Zudem wurden für
2025 im Vorgriff auf den in Aufstellung befindlichen Sanierungsfahrplan, auf
Basis vorliegender Energiedaten, der energetischen Gebäudezustände und der zur
Verfügung stehenden personellen Kapazitäten, folgende ergänzende
Klimaschutzmaßnahmen sog. „Vorgriff-Maßnahmen“ zum Moratorium Kesselersatz und
Klimaneutrale städtische Gebäude zum Haushalt angemeldet.
Standort |
Maßnahme |
mögliche
CO2-Einsparung (Bezugsjahr 2030) |
HH-Anmeldung |
Ergebnis
nach HH-Gespräch |
Maßnahmen
Moratorium Kesselersatz |
||||
Ernst-Penzoldt-Schule,
Spardorf |
Umbindung
Fernwärmeanschluss, Erneuerung MSR/GLT |
9,4 t/p.a. |
175.000 € |
95.000 € |
Friedhof
Steudach, |
Kesselersatz
durch Wärmepumpe |
3,3 t/p.a. |
168.000 € |
0 € |
HV-Wohnung
am Gymn. Fridericianum, Sebaldusstraße 37 |
Umstellung
von Gas auf Fernwärme |
2,6 t/p.a. |
75.000 € |
0 € |
Maßnahmen
Klimaneutrale städtische Gebäude |
||||
Feuerwehr
Tennenlohe Sebastianstraße 1 |
Dach,
Fassade, Fenster, Wärmepumpe |
10,9 t/p.a. |
1.411.000 € |
0 € |
Bürgertreff
„Die Scheune“ Odenwaldallee 2 |
Dach,
Fassade, Fenster, Wärmepumpe |
9,8 t/p.a. |
901.000 € |
0 € |
Summe „Vorgriff-Maßnahmen“ 2025 aus Sanierungsfahrplan |
36 t/p.a. |
2.730.000 € |
95.000 € |
Bei einer Umsetzung
der Maßnahmen würde sich die mögliche CO2-Reduktion voraussichtlich ab dem Jahr
2026 auswirken.
Aufgrund der
aktuellen Haushaltssituation ist eine Umsetzung der Vorgriff-Maßnahmen für 2025
nur für den o.g. finanzierten Anteil möglich.
Wissenschaftlichen Begleitung:
Dem Auftrag des Beschlusses zur Konkretisierung des Klimahaushalts vom Januar 2024 entsprechend, wird im November dieses Jahres von Amt 31 eine Workshop-Tagung durchgeführt. Die Ergebnisse des bisherigen Verlaufs des Pilot-Prozesses „Klimahaushalt mit GME“ werden dort wissenschaftlich begleitet und mit verwandten Prozessen anderer Kommunen verglichen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht im vollen Umfang zur Umsetzung der Vorgriffsmaßnahmen vorhanden
Anlagen:
- Entwurf CO2-Budget-Panel städtische Gebäude