Betreff
Antrag des Ausländer- und Integrationsbeirats Nr. 071/2024;
Bericht zur Priorisierung von Grundschulsanierungen
Vorlage
40/220/2024
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag Nr. 071/2024 des Ausländer- und Integrationsbeirates (AIB) ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag Nr. 071/2024 beantragte der Ausländer- und Integrationsbeirat:

 

1. Der Stadtrat wird gebeten, den Beschluss vom Februar 2022 zur Umsetzung von Schulsanierungsprojekten zu überprüfen. Der Stadtrat wird des Weiteren darum gebeten, sanierungsbedürftige Grundschulen in Stadtteilen mit einem hohen Sozialindex und einem hohen Anteil an Bewohner*innen mit Migrationsbiografien stärker zu priorisieren.

 

2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich für eine finanzielle Unterstützung durch große Unternehmen in der Region im Bildungsbereich einzusetzen.

 

3. Weiterhin wird die Stadt Erlangen aufgefordert, sich neben der Mönau-Grundschule um die Aufnahme von weiteren relevanten Erlanger Grundschulen in das Startchancenprogramm zu bemühen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Umsetzung von Schulsanierungsprojekten

Die Sanierung der Erlanger Schulen ist eine Daueraufgabe der Stadt als Sachaufwandsträgerin. Seit dem Jahr 2007 werden in Abhängigkeit der dringendsten Bedarfe bauliche Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsprogramms durchgeführt. Die Priorisierung erfolgt einerseits auf Basis verschiedener baulicher Faktoren, wie z.B. Bausubstanz, Haustechnik, Brandschutz, Energieverbrauch, Barrierefreiheit, Außenanlagen. Genauso fließen aber auch pädagogische Bedarfe und die Schulentwicklungen der Schulen in die Bewertung ein, z.B. Bedarfe in der Ganztagsbetreuung, verschiedene Schulprofile und pädagogische Schwerpunkte usw.

 

Schulen mit einem hohen Migrationsanteil sollten hierdurch entstehende Bedarfe in ihren pädagogischen Konzepten berücksichtigen; diese wiederum sind Teil der Bewertungsmatrix für die Schulsanierung (s.o.)

Insofern fließt dieser Aspekt bereits in die Bewertung mit ein.

 

Die zeitliche Einreihung und inhaltliche Ausgestaltung der Schulsanierungen im Schulsanierungsprogramm folgen der gültigen Beschlussfassung im Stadtrat.

 

Darüber hinaus wurde vom Stadtrat das Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ (ZGG) beschlossen und fünf Grundschulen zum Ausbau der Ganztagesbetreuung und Bildung priorisiert. Die Projekte an der Friedrich-Rückert-Grundschule sowie an der Michael-Poeschke-Grundschule befinden sich in Umsetzung.

Das Projekt Stadtteilschule Büchenbach-Nord soll der Entwicklung der Hermann-Hedenus-Mittelschule als auch der Mönau-Grundschule dienen. Nach Herstellung der Einhäusigkeit der Hedenus-Mittelschule am Standort Büchenbach-Nord wird langfristig auch die Entwicklung der Hermann-Hedenus-Grundschule in Alterlangen profitieren. 

Zum Schuljahr 2024/2025 wurden zudem mobile Raumeinheiten an der Pestalozzischule in Betrieb genommen.

 

Somit wurden in den letzten Jahren parallel zum Schulsanierungsprogramm bereits einige bauliche Maßnahmen an Grundschulen durchgeführt.

 

Weitere Schulbauprojekte werden nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen und in Abhängigkeit der Beschlusslage eingeordnet und bearbeitet.

 

 

Unterstützung durch regionale Unternehmen im Bildungsbereich

Seit vielen Jahren spielen Erlanger Unternehmen bereits eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Bildungsprojekten. Sie haben nicht nur einzelne Schulprojekte finanziell unterstützt, sondern auch durch Partnerschaften mit Schulen eine wertvolle und nachhaltige Zusammenarbeit ermöglicht. Auch zukünftig ist es vorstellbar, dass Unternehmen sich in dieser Form engagieren. Je nach Einzelfall kann hierfür eine gezielte Unterstützung durch den Oberbürgermeister erfolgen, um diese Partnerschaften zu fördern und weiter auszubauen.

Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass größere Investitionen in öffentliche Bildungseinrichtungen von Unternehmen übernommen werden. Solche umfassenden finanziellen Aufwendungen sind nicht als Aufgabe der Privatwirtschaft vorgesehen.

 

Startchancenprogramm

Das Startchancenprogramm beginnt im Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Das Programm wird in Bayern in zwei Phasen ablaufen (siehe auch MzK Nummer 40/207/2024):

 

Ø  Startjahre 2024/2025 und 2025/2026: 100 Grund- und Mittelschulen in Bayern sammeln im ersten Jahr Erfahrungen mit dem Programm. Hierfür wurde unter anderem die Mönauschule in Erlangen anhand ihres Sozialindexes ausgewählt, an der das Programm im Herbst 2024 starten wird. Im Schuljahr 2025/2026 folgen rund 480 weitere Schulen. Das Ziel der Startjahre ist es, sinnvolle Strukturen zu etablieren und erste Aktivitäten in den einzelnen Programm-Säulen zu starten.

 

Ø  Programmjahre 2026/2027 bis 2033/2034: Alle rund 580 Schulen setzen die Maßnahmen in den drei Säulen des Startchancenprogramms um und erhalten dafür ein eigenes Budget.

 

Bereits im Frühjahr 2024 trat das Schulverwaltungsamt mit dem Kultusministerium in Kontakt, um sich über die Aufnahme weiterer Erlanger Schulen ins Startchancenprogramm auszutauschen. Es wurde unter anderem darum gebeten, die Hermann-Hedenus-Mittelschule mit in das Programm aufzunehmen, da ein Teil der Mittelschule sich am Schulstandort der Mönauschule befindet und deshalb von einem ähnlichen Sozialindex auszugehen ist. Des Weiteren ist die Zusammenführung der Hermann-Hedenus-Mittelschule an diesem Standort sowie die Weiterentwicklung zu einer Stadtteilschule (gemeinsam mit der Mönauschule) in den nächsten Jahren geplant.

 

Nach Rückmeldung des Kultusministeriums werden zum Schuljahr 2025/2026 zwar weitere 480 bayerische Grund- und Mittelschulen in das Programm aufgenommen – diese Auswahl wird jedoch auf Basis des Sozialindexes stattfinden, über dessen Kriterien das Kultusministerium sich mit der Bund-Länder-Staatssekretärsgruppe verständigt hat. Ob eine Aufnahme der Hermann-Hedenus-Mittelschule oder weiterer Erlanger Schulen erfolgen kann, wird im Zuge der Prüfungen durch das Ministerium entschieden. Die Stadt Erlangen hat somit keinen Einfluss auf die Aufnahme weiterer Erlanger Schulen in das Startchancenprogramm.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Antrag Nr. 071/2024 des Ausländer- und Integrationsbeirates