1.
Der kostenlose Innenstadtbereich für den ÖPNV
wird für die Dauer der Bergkirchweih temporär ausgeweitet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) zu stellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zum 1. Januar 2024 wurde der kostenlose Innenstadtbereich für den ÖPNV in der Erlanger Innenstadt als dreijähriges Pilotprojekt eingerichtet, siehe Beschluss 613/234/2023. Seitdem können sämtliche Buslinien kostenlos genutzt werden, wenn die Fahrgäste ihre Fahrt innerhalb des definierten Bereichs (siehe Anlage 3) beginnen und beenden. Der Umgriff wurde so gewählt, dass er deckungsgleich mit dem Betrachtungsgebiet des Parkraumkonzepts Innenstadt ist. Im Norden wird der Umgriff im Bereich der Schwabach durch die Haltestellen Haagstraße und Schwabachanlage begrenzt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Für die Bergkirchweih wird von der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH (ESTW) ein Sonderfahrplan eingerichtet, mit welchem das Bergkirchweihgelände mit dem ÖPNV erschlossen wird. Insbesondere für Besucherinnen und Besucher, die mit dem Schienenverkehr anreisen, wird damit eine direkte Verbindung zum Festgelände gewährleistet. Neben des eigens eingerichteten „Berg-Shuttles“ werden auch die zusätzlichen Haltestellen „Bergkirchweih“ und „Bergkirchweih Ost“ bedient. Aus Sicherheitsgründen wird der Linienverlauf ab 20 Uhr von der Hauptstraße und Neuen Straße auf die Universitätsstraße und Palmsanlage verlegt (siehe Anlagen 1 und 2).
Da der kostenlose Innenstadtbereich im Norden durch die Haltestellen Haagstraße und Schwabachanlage begrenzt ist, können die oben genannten zusätzlichen Sonderhaltestellen sowie die Haltestellen im Bereich der Rathsberger Straße und Spardorfer Straße nicht kostenlos erreicht werden. Das bedeutet, dass Fahrgäste, die an den eigens eingerichteten Bergkirchweih-Haltestellen aussteigen möchten, den regulären Fahrpreis zahlen müssen, da sie den kostenlosen Innenstadtbereich verlassen. Die Alternative, kostenlos bis zu den Haltestellen Haagstraße und Schwabachanlage zu fahren und den restlichen Weg zu Fuß zu gehen, ist wenig attraktiv und kaum vermittelbar.
Die ESTW berichteten im Zuge der Bergkirchweih 2024 von Fahrgastbeschwerden über die Begrenzung des kostenlosen Innenstadtbereichs, der kurz vor dem Bergkirchweihgelände endet. Die Situation ist für (vor allem für ortsfremde) Fahrgäste nicht nachvollziehbar. Daher soll für den Zeitraum der Bergkirchweih der kostenlose Innenstadtbereich temporär erweitert werden. Dies hat auch den Vorteil, dass in den Informations- und Marketingmaßnahmen zur Bergkirchweih damit geworben werden kann, dass das Festgelände kostenlos mit dem ÖPNV und dem „Berg Shuttle“ erreicht werden kann, was sich positiv auf die Außenwirkung und Kommunikation auswirkt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Fahrplanskizze des Bergkirchweihfahrplans in der Innenstadt ist in Anlage 1 (vor 20:00 Uhr) und Anlage 2 (nach 20:00 Uhr) einsehbar. Die Haltestellen des kostenlosen Innenstadtbereichs sind orange markiert. Wie ersichtlich ist, sind die Haltestellen am Bergkirchweihgelände nicht im kostenlosen Bereich enthalten.
Folgende Haltestellen sollen für die Dauer der Bergkirchweih im kostenlosen Innenstadtbereich aufgenommen werden:
- Sonderhaltestelle Bergkirchweih (Bedienung bis 20 Uhr)
- Sonderhaltestelle Bergkirchweih Ost
- Palmstraße
- Atzelsberger Steige
- Adalbert-Stifter-Str.
- Waldkrankenhaus
Die regulären Haltestellen Essenbacher Str. und Rathsberger Str. werden während der Bergkirchweih nicht bedient. Die temporäre Erweiterung des kostenlosen Innenstadtbereichs ist in Anlage 3 dargestellt.
Für die Aufnahme der zusätzlichen Haltestellen für die Dauer der Bergkirchweih werden schätzungsweise Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro zusätzlich pro Jahr anfallen, die von der Stadt Erlangen ausgeglichen werden müssen. Da das Pilotprojekt bis Ende 2026 befristet ist gilt dies zunächst für die Bergkichweih 2025 und 2026. Eine genaue Kostenschätzung erfolgt durch den VGN, nachdem die Stadt Erlangen einen offiziellen Antrag an den VGN gestellt hat. Der zusätzliche Betrag wurde bereits im Haushalt für 2025 berücksichtigt.
Da es sich hierbei um eine formale Änderung des Tarifs handelt, muss die temporäre Erweiterung im Herbst 2024 im Grundvertragsausschuss und der Gesellschafterversammlung des VGN einstimmig beschlossen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
10.000€ |
bei Sachkonto: 531501 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Sonderbudget ÖPNV auf 613090/54710010/531501
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Linienverlauf Bergkirchweih Innenstadt vor 20 Uhr
Anlage 2: Linienverlauf Bergkirchweih Innenstadt nach 20 Uhr
Anlage 3: Temporäre Ausweitung des kostenlosen Innenstadtbereichs