Betreff
Umgestaltung Kreuzung Schwabachanlage/ Kussmaulallee; hier: Beschluss der Entwurfsplanung
Vorlage
66/241/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Umgestaltung der Kreuzung Schwabachanlage/ Kussmaulallee

 

1 Lageplan

M 1: 100

Unterlage

2-2405.01.00 -E

2 Regelquerschnittspläne

M 1:   50

Unterlage

2-2405.04.01 – 04.02 -E   

 

wird zugestimmt.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Kreuzungspunkt Schwabachanlage/ Kussmaulallee/ neue Wegeverbindung vom Maximiliansplatz zur Schwabachanlage/ Zufahrt zum Zentrum für Physik und Medizin soll umgestaltet werden. Die integrierte Planung der KV-Lösung berücksichtigt die Belange aller Verkehrsteilnehmenden sowie die konzeptionellen Vorgaben aus dem Plannetz Radverkehr 2030.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 16.07.2024 wurde seitens des Tiefbauamtes die Entwurfsplanung für den Kreuzungspunkt Schwabachanlage/ Kussmaulallee erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der Kanalisation zugeführt.

Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird auf die neue Verkehrssituation angepasst.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf Grund der Kleinteiligkeit und der Individualität der Arbeiten ist eine Umsetzung durch den städtischen Bauhof die sinnvollste und auch wirtschaftlichste Alternative. Die angegebenen Projektkosten beziehen sich zur besseren Einschätzung des Projektes auf einer Kostenschätzung für eine externe Umsetzung durch einen Dritten. Bei der geplanten eigenen Umsetzung fallen in erster Linie Material und Gerätekosten an.

Die bauliche Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit den angrenzenden Klinik- und Forschungseinrichtungen. 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Baustellen haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Gleichzeitig ist der verkehrssichere Ausbau einer Kreuzung im Zuge wichtiger Verkehrsverbindungen zum einen die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern aber vor allem auch für den Schutz und die Sicherheit aller am Verkehr teilnehmenden Menschen unverzichtbar.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 120.000€

bei IPNr.: 541.840

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Jährliche Unterhaltskosten:

-       Beleuchtung                       

-       Straßenbau                       

 

 

ca. 120 €

ca. 800 €

 

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.840

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage 1 – Übersichtskarte

                     Anlage 2 – Lageplan