Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Gehwegsanierungsprogramm 2024 gemäß DA Bau.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen weiter abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Herbst 2024 durchzuführen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, künftig ein jährliches Programm zur Erneuerung schadhafter und erneuerungsbedürftiger Gehwegbefestigung aufzulegen und umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Straßenraum haben Gehwege eine wichtige Funktion und müssen für die Umsetzung der Mobilitätswende als attraktive, nutzbare und sichere Verkehrsflächen für zu Fuß gehende Menschen wahrgenommen werden. Um die Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Gehwegen für alle Menschen sicherzustellen ist beispielsweise Gleichmäßigkeit und Ebenheit eine elementare Qualitätsanforderung für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen.
Die vorliegende Maßnahme dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der wirtschaftlichen Erhaltung der Gehwege.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Arbeitsprogramms des Amtes 66 zur erforderlichen Gehwegsanierungen im Jahr 2024 gemäß DA Bau soll beschlossen werden.
In den Gehwegen können im Laufe der Nutzungsdauer Senkungen und Ausbrüche der Oberfläche entstehen, welche Stolpergefahren darstellen und somit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Auch der Unterbau, im Fall von Gehwegen die Schottertragschicht erfüllen in zur Erneuerung vorgesehenen Abschnitten nicht mehr die entsprechenden Anforderungen. Da punktuelle Ausbesserungsmaßnahmen regelmäßig nicht zielführend sind, sollen bei den folgenden Gehwegen der Oberflächenbelag sowie die darunterliegende Schottertragschicht erneuert werden:
Gehweg |
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Straße |
von - bis |
Fläche (m²) |
Kosten ca. |
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Ratiborer
Straße, Nordseite (Anlage 1) |
zw.
Marienbader Straße und Falkenauer Straße |
155 |
43.000 € |
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Oppelner
Straße, Südseite (Anlage 1) |
Teilstück
zw. Stettiner Straße und Hs.-Nr.4 |
115 |
37.000 € |
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Gesamtumfang |
80.000 € |
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Der vorgesehene
Gesamtaufwand zur Gehwegsanierung 2024 beträgt somit ca. 80.000 €.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Zuge der Maßnahmen werden die schadhaften Gehwegbeläge ausgebaut, die Schottertragschicht erneuert und abschließend ein neuer Pflasterbelag eingebaut.
Die Bauleistung wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben und im Herbst 2024 umgesetzt.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Gebrauchstauglichkeit von Fußverkehrsflächen und um künftig auch planungsstrategische Überlegungen (Anpassungsmaßnahmen, Kombination mit Straßebleuchtungsmaßnahmen, Leitungserneuerungen, o.ä.) einbeziehen zu können, wird die Verwaltung analog zum Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm auch ein jährliches Programm zur strategischen und systematischen Erhaltung der Gehwege aufstellen und hier in einen kontinuierlichen Prozess einsteigen um der zunehmenden Überalterung entgegen zu wirken.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das
Klima.
Mit diesen baulichen Erhaltungsmaßnahmen wird jedoch die vorhandene
Infrastruktur wiederinstandgesetzt und somit die Dauerhaftigkeit erhöht,
wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird. Auch wird durch diese
Maßnahmen die Qualität und Verkehrssicherheit der Verkehrswege
wiederhergestellt.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
80.000,- € |
bei IPNr.: 541.8412 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
werden im Rahmen Deckungskreise des Amt 66 auf der o.g. IPNr. bereitgestellt.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Übersichtslageplan
(Roteinfärbung = Abschnitt Gehwegsanierung)