Der Vor- und Entwurfsplanung zur Sanierung des Wärmeerzeugers am Jugendclub Arche Noah e.V. durch eine Wärmepumpe wird zugestimmt. Sie soll der weiteren Planung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der defekte Wärmeerzeuger am Jugendclub
Arche Noah wird erneuert und auf eine Regenerative Wärmeerzeugung mittels
Wärmepumpe umgestellt. Die Aufrechterhaltung der Gebäudenutzung wird
sichergestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Erläuterungsbericht
Maßnahmenbeschreibung
Das vom Jugendclub
Arche Noah e. V. genutzte Gebäude wurde 1889 als Schulhaus errichtet und zeitweise
als Kindergarten betrieben. Seit 1972 nutzt der Jugendclub das Gebäude. Im Jahr
2010 wurde am Gebäude eine Brandschutztechnische Ertüchtigung sowie der Einbau
von Schallschutzfenstern durchgeführt.
Die Wärmeerzeugung
erfolgt aktuell durch einen mit Heizöl betriebenen Heizkessel. Dieser fossile
Heizkessel hat eine irreparable Leckage und muss ausgetauscht werden, damit die
Betriebssicherheit wiederhergestellt wird.
Die neue
Wärmeerzeugungsanlage erfolgt als Luft-Wasser-Wärmepumpenanlage rein regenerativ.
Die Wärmepumpenanlage wird als Monoblock mit Außen- und Inneneinheit geplant.
Die Außeneinheit ist schallgedämmt um die notwendigen Immissionsgrenzwerte zu
den angrenzenden Grundstücken zu gewährleisten. Der Betrieb der Wärmepumpe ist
monoenergetisch, d. h. bei extremen Außentemperaturen wird ein zusätzlicher
elektrisch betriebener Heizstab zugeschaltet. So wird ein hocheffizienter
Betrieb der Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl größer 4 eingehalten.
Es wird eine
Wärmepumpe mit natürlichen, umweltfreundlichen Kältemittel (Propan) eingesetzt.
Das verwendete natürliche Kältemittel hat ein Treibhauspotential von 3 und
besitzt hierdurch eine 200-fach geringeres klimaschädigendes Potential als
vergleichbare synthetische Kältemittel.
Die vorhandene
Ölheizung mit 2 Stck Heizöltanks wird demontiert und fachgerecht entsorgt.
Um lange Laufzeiten der Wärmepumpe zu erreichen wird ein Heizungspufferspeicher
mit einem Inhalt von 300 ltr. installiert. Die Ansteuerung der Wärmepumpe
erfolgt modulierend. Durch den Rückbau der nicht mehr benötigten Abgasanlage
müssen vorhanden Durchbrüche in den Geschoßdecken brandschutztechnisch
verschlossen werden.
Die Außeneinheit der
Wärmepumpe wird an der Nordwestseite des Grundstückes in 1 m Abstand zum
Gebäude auf Fundamenten aufgestellt. Als Anfahrschutz werden vor der Wärmepumpe
Fahrradbügel aufgestellt, welche dadurch eine Doppelfunktion erfüllen. Das
anfallende unbelastete Kondensat wird im Fundamentbereich versickert.
Als
Verbindungsleitung im Erdreich zwischen Außeneinheit und Inneneinheit im
Heizraum wird ein fertigisoliertes Wärmepumpen-/Fernheizungsrohr mit
integrierten Elektro-Leerrohren verwendet.
Da das vorhandene
Heizungsnetz nicht vollständig Wärmepumpengeeignet ist und relativ hohe
Systemtemperaturen (70/55°C) aufweist, müssen zusätzliche Heizkörper angebracht
werden. Durch diese Vergrößerung der Heizfläche kann die Systemtemperatur auf
Wärmepumpengeignete 50/40°C herabgesetzt werden. Ein hydraulischer Abgleich der
kompletten Heizungsanlage wird mit der Inbetriebnahme durchgeführt.
Um die Effizienz der
Wärmeanlage nach der Fertigstellung zu kontrollieren, werden entsprechende
Strom- und Wärmemengenzähler installiert.
Die bestehende
Elektrounterverteilung wird an den Einsatz der Wärmepumpe angepasst und eine
Fehlerstrom-Schutzschaltung eingebaut.
CO2 - Einsparung
Durch die Umstellung
auf die Wärmepumpenheizung werden prognostiziert jährlich 7,37 Tonnen CO2-Emmisionen
eingespart.
Als
Ergänzungsmaßnahmen für weitere CO2-Reduzierungen ist geplant in
2025 weitere Maßnahmen am Jugendclub durchzuführen:
1. Klimaneutrale städtische Gebäude G1a: Energetische
Verbesserung des Daches
2. Nutzung der Solaranergie bei stadteigenen
Liegenschaften VE1: Errichtung Photovoltaikanlage auf dem Dach
Diese Maßnahmen sind
in den Haushaltsanmeldungen 2025 berücksichtigt, deren Umsetzung dann von den
tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig.
Weiterer Planungs- und Bauablauf
-
Genehmigungsplanung
(LPH 4) ist nicht erforderlich
-
Ausführungsplanung
(LPH 5) ab KW 37/2024
-
Ausschreibungsphase
(LPH 6+7) ab KW 40/2024
-
Bauausführung
(LPH 8) ab KW 48/2024
-
Baufertigstellung
KW 51/2024
Kosten
Die Kostenberechnung des Entwurfs setzt sich wie folgt
zusammen:
Kostengruppe |
Bezeichnung |
Gesamtbetrag brutto |
200 |
Herrichten und Erschließen |
0,00 € |
300 |
Bauwerk - Baukonstruktionen |
14.500,00 € |
400 |
Bauwerk - Technische Anlagen |
72.807,02 € |
500 |
Außenanlagen |
1.500,00 € |
600 |
Ausstattung (Kunst am Bau) |
0,00 € |
700 |
Baunebenkosten |
25.633,62 € |
|
Gesamtkosten |
114.440,63 € |
|
Zur Abrundung |
- 40,63 € |
|
Gesamtkosten gerundet: |
114.400,00 € |
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von -5%/+15% ermittelt werden.
Bei geschätzten Gesamtkosten i. H. v. 114.400 € wird die Endabrechnungssumme voraussichtlich zwischen 108.700 € und 131.560 € liegen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB/A und VOB/B; Ausführung der Bauleistungen nach VOB/C.
Projektsteuerung durch Amt 24/GME
Projektleitung durch Stabsstelle Energie und Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Bauunterhalt 242-1. Die Planungsleistungen für Elektro- und Versorgungstechnik werden aus Kapazitätsgründen extern vergeben.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
114.400 € |
bei Sachkonto: 521112 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
11.760 € |
bei Sachkonto: |
|
Ergebnis der
Zuschussprüfung:
Die Förderung der Maßnahme
nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird
nach einer Beauftragung des Auftragnehmers beantragt und in Aussicht gestellt.
Die Förderung beträgt voraussichtlich 35% (30% Grundförderung und 5%
Effizienzbonus (Natürliches Kältemittel der Wärmepumpe)) der zuwendungsfähigen
Kosten für Nichtwohngebäude. Die Höchstgrenze der Förderfähigen Ausgaben ist
jedoch Aufgrund der vorhandenen Nettogrundfläche auf
33.600€ gedeckelt. Es kann von einer Förderung in Höhe von 11.760 € ausgegangen
werden.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden bei
Sachkonto 521113, Kostenstelle 920431, Kostenträger 36620010 für 2024
in Höhe von 100.000 €,
Sachkonto 521113, Kostenstelle 92999, Kostenträger 56110010 für 2024
in Höhe von 14.400 €
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1 – Lageplan
Anlage 2 – Grundriss EG
Anlage 3 – Grundriss OG
Anlage 4 - Schema