Betreff
Antrag Nr. 068/2024 des Stadtteilbeirates Büchenbach "Engstelle Büchenbacher Anlage"
Vorlage
613/301/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Mit Information des Prüfungsergebnisses an den Stadtteilbeirat Büchenbach ist der Antrag Nr. 068/2024 des Stadtteilbeirates Büchenbach bearbeitet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Antrag des Stadtteilbeirates werden unterschiedliche Punkte angesprochen, welche zu Konfliktsituationen zwischen Fuß- und Radverkehr führen. Dies betrifft zum einen den Bereich vor dem Zugang zum Kindergarten der Martin-Luther-Kirche (Maluki), den Kurvenbereich zur Windsheimer Straße und die dort vorhandene Schranke. Die Sachverhalte der einzelnen Punkte werden im Folgenden erläutert.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Situation direkt am Ausgang des Maluki ist vor allem zu den üblichen Bring- und Holzeiten konfliktträchtig. Dieser Zustand hat sich seit der Neugestaltung des Einganges und dem Bau des Zaunes des Maluki manifestiert. Von der Verwaltung wurde hierauf bereits hingewiesen. Der gemeinsame Geh- und Radweg entlang der Büchenbacher Anlage misst hier nur 2,50 m. Dies ist schlichtweg zu schmal, um wartende sowie ein- und ausgehende Eltern und Kinder sowie den querenden Fuß- und Radverkehr sicher und komfortabel zu führen. Zur Entschärfung der Situation wurden von der Verwaltung bereits zwei Pfosten mit Sperrflächen in diesem Bereich aufgestellt. Weitere Maßnahmen wurden nicht ergriffen, da die Ursache der Konflikterhöhung nicht beim Straßenbaulastträger liegt. Allein aufgrund des vorhandenen Zaunes werden Kinder, die den Kindergarten verlassen, nicht oder nur schwer gesehen. Aus verkehrstechnischer Sicht ist mindestens die Fortführung der Breite der Büchenbacher Anlage von 4,00 m in diesem Bereich anzustreben, um die Situation angemessen zu entschärfen und ausreichend Begegnungsfläche zu schaffen. Die Verwaltung wird prüfen, ob und wie sich diese Prämisse umsetzen lässt.

 

Der Kurvenbereich an der Ecke Büchenbacher Anlage/Windsheimer Straße ist im notwendigen Maße einsehbar. Dennoch wird die Verwaltung prüfen, ob die Situation präventiv verbessert werden kann.

 

Die Schranke in der Windsheimer Straße ist an der Stelle notwendig, um nicht zulässigen Kfz-Verkehr fern zu halten. Die Schranke ist zwar retroreflektierend in rot-weiß gehalten, befindet sich allerdings fast in der Mitte zwischen den beiden Beleuchtungsmasten. Die Verwaltung prüft, ob die Schranke näher an einen der beiden Beleuchtungsbereiche versetzt werden kann, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung wird den Stadtteilbeirat über das Ergebnis der Prüfungen bis Ende 2024 informieren.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1 – Antrag Nr. 068/2024