Betreff
Ersatzneubau der Brücke Reutleser Weg über die BAB 3 durch die Autobahn GmbH
Vorlage
613/300/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen stellt kein Änderungsverlangen zur Vorplanung des Brückenneubaus Reutleser Weg über die BAB 3 durch die Autobahn GmbH.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Autobahn GmbH plant die Brücke des Reutleser Weges über die BAB 3 zu ersetzen und neu zu bauen. Im Zuge der Planung der Radschnellverbindung (RSV) zwischen Erlangen und Nürnberg hat die Stadtverwaltung geprüft, ob gegenüber der bestandsorientierten Planung ein Änderungsverlangen sinnvoll wäre, um langfristig Verbesserungspotentiale zu sichern.

 

Der Reutleser Weg ist straßenrechtlich als Wirtschaftsweg gewidmet. Dieser sieht derzeit für die Wirtschaftswegüberführung eine Fahrbahn mit einer Breite von 6,50 m, Hochborde mit 20 cm und jeweils 1,00 m breite Kappen vor.

 

Unabhängig von dieser neuen Brücke ist im Projekt StUB parallel der Bau einer neuen Brücke vorgesehen, der nur von schienengebundenen Verkehrsmitteln genutzt werden kann.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung hat daraufhin geprüft, welche Ansprüche an das Bauwerk bezüglich des Querschnitts in Zukunft notwendig sind. Dabei wurden vor allem die Führung der RSV, des landwirtschaftlichen Verkehrs sowie eine mögliche Führung des Busverkehrs (z.B. als kürzere Verbindung Reutles – Tennenlohe) berücksichtigt. Die Prüfung ergab, dass bei einer zukünftigen Führung des Busverkehrs auf diesem Abschnitt mit RSV aus Sicherheitsgründen ein eigener Bereich für den Fußverkehr vorgesehen werden müsste. Dies würde allerdings eine deutliche Veränderung der Kappenbreiten bedeuten, um einen einseitigen Gehweg mit 2,50 m Breite zu erhalten.


 

Nachdem die Vorplanung des Brückenneubaus nahezu abgeschlossen ist, wären die entsprechenden Kosten für eine Umplanung der Vorplanung sowie anteilig die aus einem Änderungsverlangen entstehenden Kosten des Bauwerks von der Stadt Erlangen zu tragen. Aufgrund der Länge der Brücke über zahlreiche Fahrstreifen im Bereich der Anschlussstelle Erlangen-Tennenlohe wäre dieser Kostenanteil erheblich.

 

Losgelöst davon erachtet es die Verwaltung jedoch auch fachlich als nicht zielführend, gezielt Busverkehr auf eine RSV zu führen – auch nicht perspektivisch. Für eine verbesserte Busverbindung wäre zudem die Ertüchtigung der Straßenverbindung Wetterkreuz – Brucker Straße zielführender. Eine gemeinsame Führung der RSV mit landwirtschaftlichem Verkehr hingegen wird angesichts der geringen Häufigkeit und gemäß den Vorgaben der Richtlinien als praktikabel eingeschätzt. Die angesetzten Querschnittsmaße der Vorplanung des Brückenneubaus sind für die angedachten und zu erwartenden Verkehre auskömmlich.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach eingehender Prüfung der Vorplanung und unter Berücksichtigung gesicherter sowie möglicher zukünftiger Entwicklungen kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass aus verkehrlicher Sicht der Bedarf für ein Änderungsverlangen gegenüber der Vorplanung des Brückenneubaus Reutleser Weg über die BAB 3 durch die Autobahn GmbH nicht gegeben ist.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1 - Übersichtskarte