Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die erfolgten Mittelsperrungen haben in den Ämtern von Referat VI folgende Auswirkungen:
Amt 63:
Amt 24:
Amt 66:
Bei den
Aufgaben des Tiefbauamtes handelt es sich i.d.R. um Pflicht-Aufgaben als
Straßenbaulastträger. Im Sachmittelbudget ist kurzfristig lediglich eine
Priorisierung von Einzel-Projekten möglich. Aufgrund der Haushaltssperre werden
Instandsetzungsmaßnahmen an Verkehrsflächen zurückgestellt, soweit dies aus
Gründen der Verkehrssicherheit zu vertreten ist. Dies gilt auch für Kostenbeteiligungen
bei gemeinsamen Maßnahmen mit Dritten, Synergieeffekte können nicht genutzt
werden. Dies gilt auch für den Bereich elektrische Anlagen (Lichtsignalanlagen,
Straßenbeleuchtung). Die Budgetrücklage Amt 66, Stand 440.412,77 Euro zum Stand
Budgetergebnis 2023, wird zur Deckung herangezogen.
Amt 61:
Dem Amt für Stadtplanung und Mobilität wurde im Sachmittelbudget
eine 10%ige Mittelsperre auf den Ansatz 2024 auferlegt. Absolut bedeuten die
10% ein Budget in Höhe von 369.050 EUR. Den genannten Betrag wird das Amt durch
Mittel abfangen und decken, die in 2024 nicht abfließen und somit der
Liquidität der Stadt in 2024 zu Gute kommen.
Hierzu gehören Mittel aus den folgenden Projekten:
- 120.000 EUR VAG Rad à Die Mittel können zurück gegeben
werden
- 200.000 EUR Stadtentwicklungskonzept à werden in 2026ff. benötigt, siehe auch
Stadtratsbeschluss BV 611/188/2024
- 50.000 EUR Freiraum Neue Mitte
Büchenbach à werden in
2026f. benötigt
Für den Finanzhaushalt wurden für das Amt für Stadtplanung
und Mobilität Mittelkürzungen in Höhe von 380.000 EUR vorgenommen. Folgende IP
Nummern und Projekte sind betroffen:
- 50.000 EUR 511.607 Vorbereitende
Maßnahmen – Areal zw. KuBiC und CEG à Umfang der Aktivitäten nach dem Wettbewerb werden minimiert
- 80.000 EUR 511.K359
Fahrzeuge und Geräte (Vermessung) à Die Mittel können zurück gegeben werden
- 150.000 EUR 547.870 Maßnahmen zur
Stärkung des Umweltverbundes à Der Aufbau eines Radverkehrszählernetz wird zurückgestellt
- 100.000 EUR 561.884 Zuschüsse für
Anschaffung privater Lasten-e-bikes à Kürzung der Fördermittel von 150.000 EUR auf 50.000 EUR