Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung für den Neubau des Geh- und Radweges längs der Fürther Straße und der Eltersdorfer Straße 1 Übersichtsplan Pl.-Nr.: 2-2307.0E
5 Lagepläne Pl.-Nr.: 2-2307.1E 1-5
1 Regelquerschnitt Pl.-Nr.: 2-2307.4E
2 Detailpläne Pl.-Nr.: 2-2307.14E 1-2
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Breite des Geh- und Radweges entlang der Ostseite der Fürther Straße zwischen Bahnübergang Erlangen Bruck und Autobahnbrücke, sowie entlang der Ostseite der Eltersdorfer Straße zwischen Autobahnbrücke und Haltestelle Am Kreuzstein entspricht nicht mehr den aktuellen und künftigen Verkehrsbedürfnissen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher den Geh- und Radweg auf einer Länge von rund 1000 m zu erneuern und richtlinienkonform zu verbreitern.
Im Zuge der Maßnahme sollen zusätzlich die 4 Bussteige der Haltestellen „Weidenweg“ und „Am Kreuzstein“ barrierefrei ausgebaut werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des UVPA Beschlusses vom 25.04.2023 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für den Neubau des Geh- und Radweges Fürther und Eltersdorfer Straße erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Die Verbreiterung des Geh- und Radweges kann mit Hilfe der Versiegelung des Grünstreifens zwischen Bestandsradweg und Fahrbahn Fürther Str. umgesetzt werden.
Die Entwässerung des Geh- und Radweges und der Fürther Straße im Bereich zwischen Bahnübergang Bruck und Autobahnbrücke im Bestand erfolgt derzeit ungeordnet und ohne wasserrechtliche Genehmigung in die Böschungen und in die Regnitzwiesen auf der Westseite der Trasse. Es ist daher erforderlich im Zuge der Planung ein wasserrechtliches Verfahren für die Entwässerung des Geh- und Radweges und für die gesamte Fahrbahn Fürther Straße im Ausbaubereich durchzuführen und die Entwässerung in dem Bereich neu zu regeln. Insbesondere durch die mit der Wegverbreiterung einhergehende Versiegelung des Grünstreifens entsteht zusätzlich anfallendes Oberflächenwasser, welches ordnungsgemäß abgeleitet werden muss.
Wesentlicher Bestandteil der Planung sind zudem ca. 49 alte erhaltenswerte Bäume, deren Abstand zum Geh- und Radwegrand erheblich unter dem Regelabstandsmaß liegen. Anhand von ausgewählten Bäumen wurde mit Hilfe von Wurzelradar die Lage von Baumwurzeln von Beispielbäumen erkundet. Aufgrund der Ergebnisse konnte die Höhenlage des neuen Geh- und Radweges so angepasst werden, dass der Baumbestand beim Bau des Geh- und Radweges maximal geschützt werden kann. Zudem sollen zum Schutz der Baumwurzeln 49 Wurzelbrücken eingebaut werden.
Im geplanten Abschnitt wird die Beleuchtung entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung, sowie unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit erneuert. Dabei werden nicht nur die Leuchten auf energiesparende LED-Technik umgerüstet, sondern auch die überalterte Infrastruktur aus Masten und Beleuchtungskabel erneuert. Grundsätzlich ist der Einsatz von modernen und hocheffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Das Dimmkonzept der Stadt Erlangen wird umgesetzt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Es ist vorgesehen im Anschluss vorbehaltlich der wasserrechtlichen Genehmigung die Ausführungsplanung zu erstellen.
Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt ein Investitionsvolumen
ca. 3.160.000 € (einschließlich Beleuchtung und Begrünung).
Für die Maßnahme werden bis Ende August 2024 Zuwendungsanträge (Radwegeausbau und Barrierefreiheit Bushaltestellen) bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden. Mit einer Förderung in Höhe von ca. 60 % (bzw. 75% Barrierefreiheit Bushaltestellen) der zuwendungsfähigen Kosten ist zu rechnen.
Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel soll der Bau des Geh- und Radweges und der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen in 2025 erfolgen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Begründungen:
In der Regel haben Baustellen immer negative Auswirkungen auf das Klima.
Alternative Handlungsoption:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf die Umsetzung des Bauvorhabens zu
verzichten und somit die Verbreiterung des Geh- und Radweges nicht zu
realisieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
3.160.000 € |
bei IPNr.: 541.420 „GW/RW Fürther Straße v. südl. BAB bis
Bahnlinie“ |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten - jährliche Unterhaltskosten
Straße |
ca. 6. 000 € |
|
Beleuchtung |
ca. 5.600 € |
|
Korrespondierende Einnahmen |
Ca. 1.800.000 € |
Zuwendungen nach BayGVFG: |
Weitere Ressourcen |
|
|
|
|
|
|
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Investitionsprogramm zum HH 2024 bei IVP-Nr. 541.420 „GW/RW Fürther Straße v. südl. BAB bis Bahnlinie“ wie folgt vorgesehen:
- Merkposten 2.300.000€.
Für das Investitionsprogramm zum HH 2025 soll der Finanzmittelbedarf wie folgt angemeldet werden:
- 2025 2.160.000 € (mit VE für 2026 in Höhe von 1.000.000 €)
- 2026 1.000.000 €
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Übersichtsplan Anlage 1