Der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Felix-Klein-Straße zwischen Fürstenweg und der Brücke über die Bahnlinie wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen gemeinsam mit einer Baumaßnahme der ESTW umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufgrund des sehr hohen Alters der Maste und des Straßenbeleuchtungskabel (Größtenteils aus den 60-er Jahren), ist vorgesehen die notwendige Erneuerung der überalterten und schadhaften Beleuchtungsanlage sowie die gleichzeitige Umrüstung auf LED gemeinsam mit einer Maßnahme der ESTW durchzuführen.
Durch die gemeinsame Maßnahme werden die sich ergebenden Synergien sinnvoll genutzt. Zusätzlich ist vorgesehen den vorhandenen Gehweg im Nachgang vollständig neu zu befestigen und somit auch hier Synergien aus den vorausgehenden Aufgrabungen zu nutzen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Beleuchtungsanlage in dem vorgenannten Ausbauabschnitt wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung neu konzeptioniert. Dies hat zu Folge, dass Maststandorten entsprechend der lichttechnischen Berechnung neu definiert, sowie elektrischen Anschlüsse ersetzt werden müssen. Zum Einsatz kommen energieeffiziente technische LED-Leuchten mit warmweißem Licht. Das beschlossene Dimmprofil wird eingesetzt.
Insgesamt werden dabei mehr als 800 Meter Straßenbeleuchtungskabel und 18 Leuchtenstandorte erneuert. Neben den finanziellen Einsparungen durch eine gemeinsame Abwicklung werden auch die Einschränkungen für den Verkehr sowie für die Anliegerinnen und Anlieger reduziert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Maßnahme soll, entsprechend dem Arbeitsprogramm der ESTW, noch im Jahr 2024 umgesetzt werden.
Die geschätzten Kosten für die Mitverlegung und zugehörigen Montagearbeiten liegen incl. Materialkosten bei rd. 185.000,- €.
Die Aufgrabungen werden zunächst provisorisch geschlossen und sollen im Jahr 2025 im Rahmen einer Gehwegerneuerung erfolgen. Hierzu wird die Verwaltung einen gesonderten Beschluss vorlegen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 185.000,-€ |
bei IPNr.: 541-604 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541-604
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Übersichtslageplan
Entwurfsplanung – 3 Lagepläne