Betreff
Kurzbericht Folgen Mittelsperre Budget Referat I
Vorlage
I/006/2024
Aktenzeichen
Ref. I
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die erfolgten Mittelsperrungen im Budget haben in den Ämtern von Referat I folgende Auswirkungen:

 

Amt 37

Durch Amt 37 wird versucht, die Mittelsperre für das Sachkostenbudget in Höhe von 46.590 € aufgrund einiger aktuell nicht besetzter Stellen durch die Budgetrücklage des Amtes aufzufangen.

 

Amt 52

Eine Mittelsperre für das Sachkostenbudget des Amtes für Sport und Gesundheitsförderung wurde nicht verhängt, da bereits mit einem Defizit gerechnet werden muss.

 

EB77

Die Mittelsperre für den Zuschuss Budget EB77 beträgt 300.000 €. Die Kürzung des allgemeinen Budgets kann voraussichtlich nur durch die Verschiebung von geplanten Investitionen erreicht werden. Da es sich bei den meisten Aufgaben um Pflichtaufnahmen handelt, müssen im Bereich 773 (Abteilung Stadtgrün) alle Maßnahmen weitergeführt werden, die die Verkehrssicherungspflicht betreffen. Im Bereich 772 (Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst) können die sich ergebenden Folgen zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret abgeschätzt werden. Überlegungen hinsichtlich künftiger Einsparmaßnahmen im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst werden derzeit geprüft.

Des Weiteren werden sich die Budgetkürzungen der Ämter über die interne Verrechnung auch negativ auf das Budget des EB77 auswirken. Erhält der EB77 weniger Aufträge, wird er trotz gleichbleibender Personalkosten weniger Einnahmen generieren.

 

Zusätzlich wurde eine Mittelsperre in Höhe von 800.000 € für das Klimabudget des EB77 verhängt. Vom Klimabudget des EB77 wurden bisher v.a. Maßnahmen, die zur Einsparung von Emissionen geführt haben (insb. Mehrkosten für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten, Mehrkosten HVO-Diesel, Energiesparmaßnahmen etc.) bezuschusst. Eine länger andauernde Mittelsperrung hätte zur Folge, dass eine Bezuschussung solcher Maßnahmen nicht mehr möglich ist. Besonders betroffen wären hiervon Zuschüsse für Mehrkosten von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antriebsarten im nicht gebührenfinanzierten Bereich.