Betreff
Errichtung einer Straßenbeleuchtung Brander- und Franzosenweg im Bereich des Hutgrabens
Vorlage
66/232/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der vorliegenden Entwurfsplanung zur Verbesserung der unzureichenden Straßenbeleuchtung des Branderweg und des Franzosenweg im Bereich des Hutgrabens wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung vorzubereiten und die Maßnahmen in 2024 zu realisieren. 

 

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Über den Hutgraben verlaufen am Branderweg und am Franzosenweg Schulwege. Gehwege sind nicht durchgängig vorhanden, so dass Kinder sich auch auf der Fahrbahn aufhalten müssen. Die Sicherheit auf dem Schulweg soll erhöht werden, da der Branderweg praktisch gar nicht beleuchtet ist und auch der Franzosenweg in diesem Bereich unzureichend beleuchtet ist. Um eine lückenlose und verkehrssichere Verbindung der beiden durch den Hutgraben getrennten Teile Tennenlohe herzustellen und somit auch die Schulwegsicherheit deutlich zu verbessern wird die Straßenbeleuchtung entsprechend dem Stand der Technik neu geplant und umgebaut. Weiterhin sind die vorhandenen Holzmaste am Branderweg aus Alterungsgründen einer baulichen Maßnahme zu unterziehen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die vorhandene Beleuchtung wird entsprechend den o.g. Defiziten neu konzeptioniert und erweitert. Da der Bereich auch an ein Biotop angrenzt, wurden die Maßnahmen mit dem Umweltamt abgestimmt. Um die besondere Sensibilität des angrenzenden Biotops zu berücksichtigen wird in diesem Bereich eine nutzungsabhängige Steuerung der Beleuchtungsanlage vorgesehen. Ziel ist eine Reduzierung der Beleuchtung bei Nichtvorhandensein von typisch menschlichem Verhalten wie Bewegungen. Mit Hilfe der einzuplanenden Sensoren ergibt sich bewegtes Licht. Der Schutz der Tierwelt kann so verbessert werden und auch die Lichtemissionen kann stark reduziert werden. Damit ist in der Regel der Lichtstrom auf 10% gesenkt und erst bei einer Bewegung von Personen bzw. Autoverkehr wird die Beleuchtung entsprechend den Anforderungen angepasst. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird nicht nur die Sicherheit auf Schulwegen erhöht, sondern auch der Umweltschutz und die Artenvielfalt größtmöglich berücksichtigt. Die Maßnahme wurde mit Amt 31 abgestimmt.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Baumaßnahme soll noch in 2024 begonnen und 2025 abgeschlossen werden. Die Maßnahme soll in den Schulferien umgesetzt werden, um die sichere Nutzung der Wege auch als Schulwege zu ermöglichen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Neue Leuchtstellen können nicht ohne nachteilige Auswirkungen auf dem Klimaschutz realisiert werden. Die Auswirkungen können durch die Ausschöpfung der oben genannten technischen Möglichkeiten minimiert werden. Gleichzeitig werden im Projekt bestehende Leuchten auf LED-Technik mit genannter Ausstattung umgerüstet. Hierdurch werden die oben genannten negativen Auswirkungen der neuen Leuchtstellen kompensiert.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 185.000 €

bei IPNr.: 541.602

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:

Übersichtslageplan

Entwurfsplanung Branderweg und Franzosenweg