Der vorliegenden Entwurfsplanung zur Verbesserung der unzureichenden Straßenbeleuchtung des Branderweg und des Franzosenweg im Bereich des Hutgrabens wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung vorzubereiten und die Maßnahmen in 2024 zu realisieren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Über den Hutgraben verlaufen am Branderweg und am Franzosenweg Schulwege. Gehwege sind nicht durchgängig vorhanden, so dass Kinder sich auch auf der Fahrbahn aufhalten müssen. Die Sicherheit auf dem Schulweg soll erhöht werden, da der Branderweg praktisch gar nicht beleuchtet ist und auch der Franzosenweg in diesem Bereich unzureichend beleuchtet ist. Um eine lückenlose und verkehrssichere Verbindung der beiden durch den Hutgraben getrennten Teile Tennenlohe herzustellen und somit auch die Schulwegsicherheit deutlich zu verbessern wird die Straßenbeleuchtung entsprechend dem Stand der Technik neu geplant und umgebaut. Weiterhin sind die vorhandenen Holzmaste am Branderweg aus Alterungsgründen einer baulichen Maßnahme zu unterziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die vorhandene Beleuchtung wird entsprechend den o.g.
Defiziten neu konzeptioniert und erweitert. Da der Bereich auch an ein Biotop
angrenzt, wurden die Maßnahmen mit dem Umweltamt abgestimmt. Um die
besondere Sensibilität des angrenzenden Biotops zu berücksichtigen wird in
diesem Bereich eine nutzungsabhängige Steuerung der Beleuchtungsanlage
vorgesehen. Ziel ist eine Reduzierung der Beleuchtung bei Nichtvorhandensein
von typisch menschlichem Verhalten wie Bewegungen. Mit Hilfe der einzuplanenden
Sensoren ergibt sich bewegtes Licht. Der Schutz der Tierwelt kann so verbessert werden und auch die Lichtemissionen kann
stark reduziert werden. Damit ist in der Regel der Lichtstrom auf 10% gesenkt und erst bei einer Bewegung
von Personen bzw. Autoverkehr wird die Beleuchtung entsprechend den
Anforderungen angepasst. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird nicht nur die
Sicherheit auf Schulwegen erhöht, sondern auch der Umweltschutz und die
Artenvielfalt größtmöglich berücksichtigt. Die Maßnahme wurde mit Amt 31
abgestimmt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Baumaßnahme soll noch in 2024 begonnen und 2025 abgeschlossen werden. Die Maßnahme soll in den Schulferien umgesetzt werden, um die sichere Nutzung der Wege auch als Schulwege zu ermöglichen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Neue Leuchtstellen können nicht ohne nachteilige Auswirkungen auf dem
Klimaschutz realisiert werden. Die Auswirkungen können durch die Ausschöpfung
der oben genannten technischen Möglichkeiten minimiert werden. Gleichzeitig
werden im Projekt bestehende Leuchten auf LED-Technik mit genannter Ausstattung
umgerüstet. Hierdurch werden die oben genannten negativen Auswirkungen der
neuen Leuchtstellen kompensiert.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 185.000 € |
bei IPNr.: 541.602 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen:
Übersichtslageplan
Entwurfsplanung Branderweg und Franzosenweg