Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2025 gemäß DA Bau.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2025 durchzuführen.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche und nachhaltige Instandhaltung der Verkehrswege und dem barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Ausbaubereich. Die Maßnahmen dienen, bei Straßen des Buslinien-Netzes, auch der Förderung und Attraktivität des ÖPNV.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahr 2025 gemäß DA Bau.

 

1.       Allgemeines:

Die oberste Fahrbahndeckschicht ist eine sogenannte Verschleißschicht die im Lebenszyklus einer Verkehrsfläche regelmäßig erneuert werden muss um die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes zu erhalten. Kosten- und ressourcenintensive grundhafte Erneuerungen können bei rechtzeitig durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen hinausgezögert und die Nutzungsdauer verlängert werden.

In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckenerneuerung (Abfräsen der verschlissenen + Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht) als ressourcenschonende und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Zusätzlich konnten im Zuge dieser Vollsperrungen unter Ausnutzung vorhandener Synergie-Effekte teilweise Gehwege, Busbuchten und Entwässerungseinrichtungen mit erneuert werden.

Weiterhin werden Belange zur Verbesserung des Radverkehrs in Form von Angebots- bzw. Schutzstreifen oder Aufstellflächen an Kreuzungen berücksichtigt.

 

2.      Maßnahmen Fahrbahndeckenerneuerungen 2025:

 

Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der regelmäßig - letztmalig im Jahre 2017 - auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im
Jahr 2025 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

 

Fahrbahnen

Straße

von - bis

Fläche (m²)

Kosten

Gebbertstraße

(Anlage 1)

zw. Henkestraße und Anton-Bruckner-Straße

6.500

360.000 €

Th.-v.-Zahn-Straße

(Anlage 2)

zw. Gebbertstraße und Schellingstraße

1000

55.000 €

Straßenzug

(Anlage 3)

Thalermühle / Gerberei / Parkplatzstraße / Münchener Straße

 

In Abhängigkeit nach Abbruch Parkhaus, Ersatzneubau Parkplatz, Erneuerung Wasserleitung und Druckleitung Kanal im Herbst 2025 bzw. Frühjahr 2026

6.250

350.000 €

Äußere-Tennenloher-Straße

(Anlage 4 + 5)

zw. Wladimirstraße und DB-Brücke

 

inkl. Barrierefreiem Ausbau der 2 Bushaltestellen Kanalstraße

2.500

250.000 €

Am Pestalozziring

(Anlage 6 +7)

zw. Weinstraße und Stichstraße West

 

inkl. Barrierefreiem Ausbau der 2 Bushaltestellen Weinstraße

5.000

325.000 €

Pfarrstraße

(Anlage 8)

 

1.500

100.000 €

Möhrendorfer Straße

(Anlage 9)

 

6.250

350.000 €

 

 

 

 

Gesamtumfang

1.790.000 €

 

 

                

Gesamtaufwand gerundet ca.

 

 

 

1.800.000 €

 

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen werden zudem Schadensbeseitigungen an den Straßenentwässerungseinrichtungen ausgeführt um den Schadstoff-/Salzeintrag in den Untergrund zu verhindern.

 

Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:

In den letzten Jahren wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft.

Hierbei wurden die vorhandenen Rahmenbedingungen und Kriterien wie Verkehrsbelastung (DTV (KFZ/24)) und Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten überprüft und ausgewertet.

 

Nach Abwägung aller Kriterien kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass aufgrund der bisherigen Dauerhaftigkeitserfahrungen sowie den baulichen und bautechnischen Zwangspunkten, wie z.B. fehlender und ungenügender Fahrbahnaufbau der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik weiterhin auch bei diesen Straßen nicht befürwortet wird.

 

Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass das Tiefbauamt inzwischen bei mehreren Straßenabschnitten mit eingebauten lärmoptimierten Fahrbahnbelag, diesen aufgrund seines massiven Verschleißes (Nutzungsdauer unter 10 Jahren) bereits zurückgebaut hat.

 

 

Der vorgesehene Gesamtaufwand Fahrbahndeckenerneuerung 2025 beträgt somit:

ca. 1,80 Mio. €

 

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und EStW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen, der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringen einer neuen Asphaltdecke.

 

Die Bauleistung wird nach weiterer inhaltlicher Abstimmung mit den Fachdienststellen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A ausgeschrieben und im Arbeitsprogramm 2025 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel umgesetzt.

 

Sollten sich aus der weiteren Abstimmung Änderungsbedarfe ergeben wird dies entsprechend berücksichtigt.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima.

Mit diesen baulichen Erhaltungsmaßnahmen wird jedoch die vorhandene Infrastruktur wiederinstandgesetzt und somit die Dauerhaftigkeit erhöht, wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird. Auch wird durch diese Maßnahmen die Qualität und Verkehrssicherheit der Verkehrswege wiederhergestellt.

 

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.800.000 €

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: 1 – 9 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Fahrbahndeckenerneuerung)