Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr.052/2024 der ÖDP Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Antrag Nr. 052/2024 hat die
ÖDP-Fraktion um einen Bericht gebeten, wie sich die Parkgebühren und das
Parkverhalten durch die Einführung der neuen Parkgebührenordnung entwickelt
haben.
Im Innenstadtbereich (neue Zone I) ist die Parkgebühr von 1,00 €/h bzw. 1,50
€/h auf 2,60 €/h (Anstieg um 73% bzw. 160%), auf dem Großparkplatz von 1,00 €/h
auf 1,50 €/h gestiegen (Anstieg um 50%).
Tatsächlich vereinnahmt wurde im Jahr 2023 im Mittel monatlich 266.769 € (ca.
3,2 Mio. € jährlich). Nach der Erhöhung betrug der monatliche Mittelwert
351.626 € (März bis Juni 2024). Dies entspricht einer Zunahme um 31%.
Der prozentuale Anstieg der Parkgebühren ist also deutlich höher als der Anstieg der tatsächlichen Einnahmen.[1]
Wie sich das Parken auf dem Großparkplatz durch die eingeschränkte Nutzung verändert hat und ob die neue Parkgebührenordnung die erhoffte Lenkungswirkung erzielt hat, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Auslastungsdaten über die Belegung des Großparkplatzes aus den Vorjahren liegen leider nicht vor. Zudem würde die eingeschränkte Nutzbarkeit des Großparkplatzes bei einer Parkraumerhebung zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen. Erhebungsdaten sind jedoch zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten.
Im Rahmen der Evaluation zum
kostenlosen Innenstadtbereich für den ÖPNV wird die Auslastung der öffentlichen
Parkplätze und der privaten Parkhäuser in der Innenstadt geprüft. Ziel ist
herauszufinden, inwiefern die Maßnahme dazu beiträgt, den ruhenden Verkehr auf
die Parkierungsanlagen zu verlagern. Erste Ergebnisse sind als Zwischenbericht
Ende diesen Jahres zu erwarten, eine detaillierte Auswertung folgt im kommenden
Jahr.
Mit der Umsetzung der neuen Parkgebührenordnung
hat sich das Beschwerdeaufkommen zunächst massiv erhöht. Mittlerweile ist das
Beschwerdeaufkommen diesbezüglich wieder auf ein normales Maß zurückgegangen.
Häufig wurde sich über die Gebühren auf dem Großparkplatz beschwert, seltener
über die Höhe der Gebühren in der Innenstadt. Oft war auch der hohe Preis des
Monatstickets Grund für die Beschwerden.
In der Parkgebührenordnung wird lediglich die Höhe der Parkgebühr für das jeweilige Stadtgebiet festgelegt. Die Frage, in welchen Bereichen der Stadt Erlangen der Parkraum auch bewirtschaftet ist, wird dadurch nicht berührt. Derzeit gibt es in Zone 4 keine Parkraumbewirtschaftung. Diese ist auch nicht geplant.
Informationen zum Abriss des Parkhauses am Großparkplatz werden in einer gesonderten Vorlage gegeben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
[1] Hinweis:
Die Datenlage ist hier unzureichend. Einzelauswertungen, bspw. wie viele Parkscheine gelöst werden oder wie viele Monatstickets erworben werden, sind nicht möglich.
Anlagen: Antrag Nr.052/2024 der ÖDP Fraktion