Betreff
Ausbau Photovoltaikanlagen auf Städtischen Gebäuden - Maßnahmen 2024
Vorlage
242/317/2024
Aktenzeichen
VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den geplanten Maßnahmen für den Ausbau der Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden für 2024 wird zugestimmt. Die weiteren Schritte zur Ausführung sind zu ergreifen.

 

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In Anlehnung an den Beschluss 242/046/2020 vom 10.11.2020 wurden Flächenpotentiale auf städtischen Dachflächen eruiert und beplant.

Dabei wurde die Vorgabe entsprechend des „Leitfaden für nachhaltiges und energieeffizienten Gebäude“, die technisch mögliche, maximale Flächennutzung von geeigneten Dachflächen zum Ausbau der Photovoltaik anzugehen, berücksichtigt und für die kommenden Jahre eine Vorschlagsliste möglicher Ausbaumaßnahmen an verschiedenen städischen Liegenschaften ermittelt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vorgesehen für die Umsetzung in 2024 sind Photovoltaik Anlagen an folgenden Liegenschaften:

 

Liegenschaft

Inst. Leistung

Kosten

Ohm-Gymnasium, Erweiterung vorhandener Anlage

140 kWp

250.000 €

MTG Turnhalle, Erweiterung vorhandener Anlage

22 kWp

10.000 €

Michael-Vogel-Str., Friedhof Verwaltung + Werkstatt

55 kWp

90.000 €

Summe

217 kWp

350.000 €

 

Desweiteren liegen Planungen für folgende Anlagen vor, die entsprechend der zum Zeitpunkt der anstehenden Ausschreibung gegebenen Haushaltssituation umzusetzen sind:

 

Liegenschaft

Inst. Leistung

Kosten

Fachschule für Techniker

15 kWp

40.000 €

Schenkstraße 111, Stadtteilhaus Röthelheimpark

50 kWp

90.000 €

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Städtische Gebäude werden mit PV-Anlagen ausgestattet. Die Anlagen sind für den Eigenverbrauch konfiguriert, dennoch wird die maximale Dachfläche genutzt. Um die Photovoltaik in den Gebäudebestand zu integrieren, sind teils Eingriffe in das Gebäude sowie bei den elektrischen Anlagen notwendig. Dies löst auch einen Ressourceneinsatz im Bereich Bauunterhalt aus. Zudem müssen die Anlagen dokumentiert und kaufmännisch sowie im Bauunterhalt gepflegt werden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Mit allen unter 2. genannten Projekten wird rechnerisch eine jährliche CO2-Menge (bezogen aus dem Emissionsfaktor des dt. Strommix 2019) von 134,8 to vermieden.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

350.000 EUR
bzw. max. 480.000 €

bei IPNr.: 561.400

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.400

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:             -