Dem bereinigten
Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 39 i.H.v. 9.514,82 EUR und der
einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 2.854,45 EUR sowie
eines Teilbetrages von 17.169,70 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.
Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 20.000,- EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.
Hinweise:
Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.
Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Möglichkeit, die Budgetrücklage für sinnvolle Aufgaben verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Amtes für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz unterstützt und anerkannt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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in EUR |
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2.1 |
Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 39 beträgt |
9.514,82 |
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(2022: 1.802,33 EUR, 2021: 12.527,91 EUR) |
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Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023 haben betragen |
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für das 1.Halbjahr |
0,- |
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für das 2.Halbjahr |
0,- |
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Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt |
0,- |
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In den Investitionshaushalt 2023 wurden übertragen |
9.091,- |
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(2022: 8.091,68 EUR, 2021: 0,- EUR) |
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Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: |
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Es wurden höhere Erträge in Form von Verwaltungs-, Kontrollgebühren und Zwangsgeldern erhoben, als zuvor prognostiziert waren. Es wurden weniger Aufwendungen
notwendig, als zuvor prognostiziert wurden. |
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2.2 |
Das Arbeitsprogramm 2023 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden: |
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Aufgrund der besseren
personellen Ausstattung konnte die Aufgabenerfüllung in Abt. 391 priorisiert
werden. Durch die erfolgreiche Besetzung vakanter Stellen konnte auch der
Notbetrieb des Amtes zum 01.07.2023 beendet werden und eine weitgehende
Wiederaufnahme aller Routinetätigkeiten erreicht werden. |
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2.3 |
Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 9.514,82 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben. |
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2.4 |
Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 39 im Jahr 2023 |
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Stand am 01.01.2023 |
20.000,- |
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Entnahmen 2023 aufgrund Fachausschussbeschluss vom 21.06.2023 |
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geplante |
tatsächliche Entnahme |
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Für entstehende Kosten im Tierseuchenfall |
15.000,- |
0,- |
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Für Vollzugsmaßnahmen, deren Eintreibung unsicher ist |
5.000,- |
0,- |
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für |
0,- |
0,- |
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tatsächliche Entnahmen gesamt: |
-0,- |
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zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023 |
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Gutschrift 1. Halbjahr |
17.169,70 € |
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Gutschrift 2. Halbjahr |
0,- € (da Höchstbetrag bereits erreicht) |
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Gutschriften Personalabrechnung gesamt: |
+17.169,70 |
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= |
gegenwärtiger Rücklagenstand |
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37.169,70 |
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./. |
freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage |
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-17.169,70 |
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= |
in der Budgetrücklage verbleibender Betrag |
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20.000,- |
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Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant: |
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2.4.1 |
Vorhaltung für entstehende Kosten im Tierseuchenfall (z. B. Afrikanische Schweinepest, Geflügelgrippe, etc.) |
15.000,- |
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2.4.2 |
Vorhaltungen für Vollzugsmaßnahmen, deren Eintreibung unsicher ist (z. B. Tierunterbringungen, Tierheimkosten) |
5.000,- |
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 17.169,70 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2023)
Anlagen: Budgetabrechnung
2023
Sonderrücklage Budgetergebnisse