Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2023 des Amtes 39
Vorlage
39/015/2024
Aktenzeichen
VII/390/DJ005
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 39 i.H.v. 9.514,82 EUR und der einvernehmlichen Rückgabe des errechneten Übertrags von 2.854,45 EUR sowie eines Teilbetrages von 17.169,70 EUR aus der Budgetrücklage wird zugestimmt.

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der danach in der Budgetrücklage des Amtes verbleibenden Mittel von 20.000,- EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat, Einverständnis.

Hinweise:

Eine endgültige Beratung und Beschlussfassung über die Budgetabrechnung erfolgt in Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Stadtrat.

Die mit der Stadtkämmerei vereinbarte Regelung soll dazu beitragen, die über die Jahre angewachsene Budgetrücklage auf ein angemessenes Volumen zurückzuführen, ohne die Verwendungsmöglichkeiten des Amtes einzuschränken.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit der Möglichkeit, die Budgetrücklage für sinnvolle Aufgaben verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Amtes für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz unterstützt und anerkannt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

in EUR

2.1

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis 2023 des Amtes 39 beträgt

9.514,82

 

(2022: 1.802,33 EUR, 2021: 12.527,91 EUR)

 

 

 

 

Die Lastschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023 haben betragen

 

für das 1.Halbjahr

0,-

 

 

für das 2.Halbjahr

0,-

 

 

Der Budgetrahmen wurde durch die Lastschriften somit reduziert um insgesamt 

0,-

 

 

 

 

In den Investitionshaushalt 2023 wurden übertragen

9.091,-

 

(2022: 8.091,68 EUR, 2021: 0,- EUR)

 

 

 

 

Das bereinigte Gesamtbudgetergebnis ist im Wesentlichen zurückzuführen auf:

 

Es wurden höhere Erträge in Form von Verwaltungs-, Kontrollgebühren und Zwangsgeldern erhoben, als zuvor prognostiziert waren.

Es wurden weniger Aufwendungen notwendig, als zuvor prognostiziert wurden.

 

 

2.2

Das Arbeitsprogramm 2023 konnte mit folgenden Änderungen erfüllt werden:

 

Aufgrund der besseren personellen Ausstattung konnte die Aufgabenerfüllung in Abt. 391 priorisiert werden. Durch die erfolgreiche Besetzung vakanter Stellen konnte auch der Notbetrieb des Amtes zum 01.07.2023 beendet werden und eine weitgehende Wiederaufnahme aller Routinetätigkeiten erreicht werden.
Durch die weiterhin angespannte personelle Situation in Abt. 392 konnte an einzelnen Tagen am Schlachthof Erlangen keine gesetzlich geforderte Beschau der Schlachtkörper geleistet werden.

2.3

Nach der beiliegenden Budgetabrechnung der Kämmerei errechnet sich ein Übertrag von 9.514,82 Euro. Der Übertrag wird einvernehmlich an den Haushalt zurückgegeben.

 

 

2.4

Entwicklung der Budgetergebnisrücklage des Amtes 39 im Jahr 2023

 

Stand am 01.01.2023

20.000,-

 

Entnahmen 2023 aufgrund Fachausschussbeschluss vom 21.06.2023

 

 

 

geplante
Entnahme

tatsächliche Entnahme

 

 

Für entstehende Kosten im Tierseuchenfall

15.000,-

0,-

 

 

Für Vollzugsmaßnahmen, deren Eintreibung unsicher ist

5.000,-

0,-

 

 

für

0,-

0,-

 

 

tatsächliche Entnahmen gesamt:

-0,-

 

zuzüglich Gutschriften aus der Abrechnung der Personalaufwendungen 2023

 

 

Gutschrift 1. Halbjahr

17.169,70 €

 

 

Gutschrift 2. Halbjahr

0,- € (da Höchstbetrag bereits erreicht)

 

 

Gutschriften Personalabrechnung gesamt:

+17.169,70

=

gegenwärtiger Rücklagenstand

 

37.169,70

./.

freiwillige Rückgabe eines Teilbetrages der Rücklage

 

-17.169,70

=

in der Budgetrücklage verbleibender Betrag

 

20.000,-

 

 

 

 

 

Folgende Verwendung des in der Rücklage verbleibenden Betrags ist geplant:

 

 

2.4.1

Vorhaltung für entstehende Kosten im Tierseuchenfall (z. B. Afrikanische Schweinepest, Geflügelgrippe, etc.)

15.000,-

 

2.4.2

Vorhaltungen für Vollzugsmaßnahmen, deren Eintreibung unsicher ist (z. B. Tierunterbringungen, Tierheimkosten)

5.000,-

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Budgetrücklagenentnahme i.H.v. 17.169,70 EUR
(wird gebucht im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Haushalt 2023)

 


Anlagen:        Budgetabrechnung 2023

                        Sonderrücklage Budgetergebnisse