Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im UVPA am 07.05.2024 erging ein Prüfauftrag an die Verwaltung, ob Leerstandserhebungen und Flächenanalysen (Läden und Wohnungen insbesondere in der Innenstadt) sowie die Erfassung der Zweckentfremdung von Wohngebäuden als zusätzlicher Bestandteil in die Grundlagenermittlung des STEK aufzunehmen sind.
Die Verwaltung hat die Anfrage geprüft:
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Für
diese Leistungen bedarf es einer kleinteiligen, gesamtstädtischen Vollerhebung
und Analyse von Leerständen und Flächenpotenzialen auf Gebäudeebene, die
zugleich mit der Erfassung der Zweckentfremdung von Wohngebäuden überein
gebracht werden soll. Diese Inhalte entsprechen einem Fachgutachten aus den
Themenbereichen Wirtschaft und Gewerbe bzw. Wohnen und sind ggfs. auch nur
teilräumlich zielführend.
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Die
Tiefe und Spezifizierung dieser Leistungen sind nicht mit der Maßstabsebene der
Zielsetzung des STEK kompatibel und auch nicht erforderlich. Das STEK soll eine
räumliche und thematische Zukunftsperspektive für Erlangen formulieren. Es geht
darum, auf übergeordneter Ebene ökologische, ökonomische und soziale,
städtebauliche und verkehrliche sowie alle weiteren stadtentwicklungsrelevanten
Themen überein zu bringen und einen Grundkonsens der zukünftigen Erlanger
Stadtentwicklung zwischen Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung
herzustellen.
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Aufgrund
der kleinteiligen Analyse auf Gebäudeebene erfordert die zu prüfende Leistung
hohe personelle, zeitliche sowie finanzielle Ressourcen. Diese sind nicht in
der Kalkulation des STEK berücksichtigt. Das dafür benötigte Budget ist demnach
nicht Teil des erfolgten Grundsatzbeschlusses vom 25.04.2024.
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Darüber
hinaus stellen diese Leistungen eine Erfassung des Ist-Zustands zu Beginn des
STEK-Prozesses im Rahmen der Grundlagenermittlung dar. In Anbetracht der
Laufzeit des STEK-Prozesses von bis zu 5 Jahren kann damit die Aktualität der
zu gewinnenden Ergebnisse bis zum Abschluss des Konzeptes nicht sichergestellt
werden.
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Im
Falle der Erarbeitung eines solchen Fachgutachtens außerhalb des STEK-Prozesses
können die gewonnenen Ergebnisse im gleichen Umfang wie die von weiteren
bestehenden Fachgutachten der Stadt Erlangen in der Grundlagenermittlung des
STEK berücksichtigt werden. Das STEK kann die zu gewinnenden Ergebnisse aber
nicht derart detailliert bzw. allumfänglich berücksichtigen. Das bedeutet auch,
dass der Aufwand und die Kosten der zu prüfenden Leistungserbringung im Rahmen
des STEK-Prozesses nicht im Verhältnis zum Nutzen für das STEK stehen.
Vor diesem Hintergrund kommt die Verwaltung zu dem abschließenden Ergebnis, dass diese Leistungen nach wie vor nicht Gegenstand der zu erbringenden und zu beauftragenden Leistungen im Rahmen des STEK sind.
Anlagen: