Das Landschaftsschutzgebiet „Brucker Lache“ soll um den Waldstreifen zwischen Nikolaus-Fiebiger-Straße und Kurt-Schuhmacher-Straße verkleinert werden (s. Anlage 2); ein entsprechendes Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ausgangslage / Anlass / Sachbericht:
Im Waldstreifen zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße benötigt die Friedrich-Alexander-Universität Bauland. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 467 und des entsprechend erforderlichen Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan wurde am 18. Juli 2017 im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss einstimmig gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch hat im Mai und Juni 2023 stattgefunden. Der Naturschutzbeirat sprach sich in seiner Sitzung am 12.06.2023 gegen eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet aus, hat hier jedoch kein Vetorecht.
Als Grundlage für die Bebauungspläne dient die Masterplanung vom Juni 2021, welche durch das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg sowie der Friedrich-Alexander-Universität unter Beteiligung der Stadt Erlangen erarbeitet wurde und am 28.04.2022 beschlossen. Das Addendum zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Stadtrat wurde am 26.10.2023 beschlossen.
Mit 4,7 ha
liegt das Plangebiet im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet und ist im
wirksamen Flächennutzungsplan als Wald dargestellt.
Im weiteren Verfahren, vor Änderung des Flächennutzungsplans und
In-Kraft-Treten des Bebauungsplans, ist das oben genannte Gebiet aus der
Landschaftsschutzverordnung herauszunehmen. Die Herausnahme des Gebiets aus der
Landschaftsschutzverordnung ist notwendig, da eine Bebauung dem Schutzzweck der
Landschaftsschutzverordnung zuwiderlaufen würde.
Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan geändert (vom Wald zum
Sonderbaugebiet) und der neue Bebauungsplan Nr. 467 aufgestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Brucker Lache“ muss gemäß dem Verfahren nach Art 52 Abs. 5 Bayerisches Naturschutzgesetz geändert werden, um in der Bauleitplanung Rechtswirksamkeit zu erreichen. Das Landschaftsschutzgebiet „Brucker Lache“ (derzeit 322 ha) verkleinert sich durch die Herausnahme des Waldstreifens um 1,46 %, bezogen auf alle Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet sind es 0,13 %.
Das Verfahren zur Herausnahme des erforderlichen Gebiets erfordert die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, dies soll parallel zu der Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 467 „Erweiterung der Technischen Fakultät Uni-Südgelände Ost“ mit integriertem Grünordnungsplan geschehen. Die finale Beschlussfassung erfolgt im Stadtrat.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Im geplanten Neubaugebiet bleiben randliche Waldstreifen sowie die gesetzlich geschützten Biotopflächen bestehen und es werden neue Grünflächen angelegt. Damit sollen die Baubeeinträchtigungen abgemildert werden.
Für das Zauneidechsenvorkommen am östlichen Rand der Nikolaus-Fiebiger-Straße ist am 08.12.2023 von der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken eine Umsiedlung und die Anlage eines mindestens 0,58 ha umfassenden Ersatzlebensraumes im Landkreis Neustadt-Aisch, Gemeinde Münchsteinach genehmigt worden.
Für die durch den in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan zukünftig zulässige Waldrodung werden folgende
Ersatzaufforstungen geregelt:
Gemarkung |
Flur-Nr. |
Fläche
(m²) |
Adelsdorf |
808/4 |
8.690 |
Atzelsberg |
106
(Teilfl.) |
8.500 |
Röttenbach |
739 |
3.710 |
|
739/2 |
4.290 |
|
739/6 |
3.510 |
Weigenhofen |
223 |
8.610 |
Gesamtsumme |
|
37.310 |
Im Städtebaulichen Vertrag wird vereinbart, dass erst dann und dort gerodet wird, wo eine konkrete Planung vorliegt
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*,
da bewaldetes Landschaftsschutzgebiet aufgehoben und bebaut wird
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Karte LSG „Brucker Lache“ mit dem herauszunehmenden Waldstreifen