Betreff
Erweiterung Uni-Südgelände östlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße Hier: Herausnahme eines Teilgebiets der „Brucker Lache“ aus der Landschaftsschutzverordnung der Stadt Erlangen für den Bebauungsplan Nr. 467 der Stadt Erlangen
Vorlage
31/252/2024
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Das Landschaftsschutzgebiet „Brucker Lache“ soll um den Waldstreifen zwischen Nikolaus-Fiebiger-Straße und Kurt-Schuhmacher-Straße verkleinert werden (s. Anlage 2); ein entsprechendes Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist durchzuführen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgangslage / Anlass / Sachbericht:

Im Waldstreifen zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße benötigt die Friedrich-Alexander-Universität Bauland. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 467 und des entsprechend erforderlichen Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan wurde am 18. Juli 2017 im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss einstimmig gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch hat im Mai und Juni 2023 stattgefunden. Der Naturschutzbeirat sprach sich in seiner Sitzung am 12.06.2023 gegen eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet aus, hat hier jedoch kein Vetorecht.

 

Als Grundlage für die Bebauungspläne dient die Masterplanung vom Juni 2021, welche durch das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg sowie der Friedrich-Alexander-Universität unter Beteiligung der Stadt Erlangen erarbeitet wurde und am 28.04.2022 beschlossen. Das Addendum zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Stadtrat wurde am 26.10.2023 beschlossen.

 

Mit 4,7 ha liegt das Plangebiet im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wald dargestellt.
Im weiteren Verfahren, vor Änderung des Flächennutzungsplans und In-Kraft-Treten des Bebauungsplans, ist das oben genannte Gebiet aus der Landschaftsschutzverordnung herauszunehmen. Die Herausnahme des Gebiets aus der Landschaftsschutzverordnung ist notwendig, da eine Bebauung dem Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung zuwiderlaufen würde.
Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan geändert (vom Wald zum Sonderbaugebiet) und der neue Bebauungsplan Nr. 467 aufgestellt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Brucker Lache“ muss gemäß dem Verfahren nach Art 52 Abs. 5 Bayerisches Naturschutzgesetz geändert werden, um in der Bauleitplanung Rechtswirksamkeit zu erreichen. Das Landschaftsschutzgebiet „Brucker Lache“ (derzeit 322 ha) verkleinert sich durch die Herausnahme des Waldstreifens um 1,46 %, bezogen auf alle Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet sind es 0,13 %.

 

Das Verfahren zur Herausnahme des erforderlichen Gebiets erfordert die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, dies soll parallel zu der Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 467 „Erweiterung der Technischen Fakultät Uni-Südgelände Ost“ mit integriertem Grünordnungsplan geschehen. Die finale Beschlussfassung erfolgt im Stadtrat.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im geplanten Neubaugebiet bleiben randliche Waldstreifen sowie die gesetzlich geschützten Biotopflächen bestehen und es werden neue Grünflächen angelegt. Damit sollen die Baubeeinträchtigungen abgemildert werden.

Für das Zauneidechsenvorkommen am östlichen Rand der Nikolaus-Fiebiger-Straße ist am 08.12.2023 von der höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken eine Umsiedlung und die Anlage eines mindestens 0,58 ha umfassenden Ersatzlebensraumes im Landkreis Neustadt-Aisch, Gemeinde Münchsteinach genehmigt worden.

Für die durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan zukünftig zulässige Waldrodung werden folgende Ersatzaufforstungen geregelt:

 

Gemarkung

Flur-Nr.

Fläche (m²)

Adelsdorf

808/4

8.690

Atzelsberg

106 (Teilfl.)

8.500

Röttenbach

739

3.710

 

739/2

4.290

 

739/6

3.510

Weigenhofen

223

8.610

Gesamtsumme

 

37.310

 

Im Städtebaulichen Vertrag wird vereinbart, dass erst dann und dort gerodet wird, wo eine konkrete Planung vorliegt

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*,
da bewaldetes Landschaftsschutzgebiet aufgehoben und bebaut wird

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Karte LSG „Brucker Lache“ mit dem herauszunehmenden Waldstreifen