Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
- Jahresabschluss 2023 -
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2023 einschl. Lagebericht gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
Vorlage
EBE-B/031/2024
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den          Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2023.
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2023 fest und beschließt den bilanziellen                     Jahresüberschuss in Höhe von 1.996 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
  hinsichtlich wirtschaftlicher Führung und Rechnungslegung

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses

- Erteilung der Entlastung

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

- Begutachtung im BWA am 18.06.2024
- Beschluss im RevA voraussichtlich am 20.11.2024
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des Jahres-
  überschusses und Erteilung der Entlastung im Stadtrat am 28.11.2024.

 

 

 

Der Jahresabschluss 2023 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25                              Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2024 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.

 

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 30.11.2023 durch die Fa. Rödl & Partner, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg. Die Prüfung erfolgte in einer Hauptprüfung im II. Quartal 2024. Die Prüfung wurde am 05. Juni 2024 abgeschlossen.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2023 vollinhaltlich erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2023 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des                   Jahresabschlusses ist im Revisionsausschuss voraussichtlich am 20.11.2024 vorgesehen.

 

Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 28.11.2024 den geprüften Jahresabschluss 2023 feststellen und über die Behandlung des        Jahresüberschusses beschließen.

 

Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2023 in Höhe von 1.996 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.

 

Die Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 für das Geschäftsjahr 2023 des Wirtschaftsprüfers erhalten.

 

Die Mitglieder des Stadtrates erhalten einen Bericht über die Abschlussprüfung des                   Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 für das Geschäftsjahr 2023.

 

Erläuterung des Jahresergebnisses

Der Entwässerungsbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2023 Erlöse und Erträge in Höhe von 29.286 TEUR. Bei betrieblichen Aufwendungen von 24.644 TEUR sowie Zinsaufwendungen von 2.646 TEUR errechnet sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.996 TEUR. Gegenüber dem            prognostizierten Jahresüberschuss gemäß Wirtschaftsplan 2023, in Höhe von 1.546 TEUR, ist der ausgewiesene Jahresüberschuss somit um 450 TEUR höher als erwartet.

 


Anlagen:        Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2023 mit Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.

Anlage 2: Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers (nicht-öffentlich)