Der Kreuzungsbereich Hartmannstraße/ Artilleriestraße soll
gemäß Anlage 1 ausgebaut und es soll dort eine neue Lichtsignalanlage
eingerichtet werden.
Mit der vorliegenden Planung (Anlage 1) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefen-den Planungsschritte durchzuführen.
Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Anlass
Schon seit langem ist es sehr schwierig zu
den Hauptverkehrszeiten von der Artilleriestraße in die stark befahrene
Hartmannstraße einzubiegen. Hierbei müssen nicht nur verschiedene Kfz-Ströme in
der Hartmannstraße beachtet werden, sondern auch Rad- und Fußverkehr. Auch für
zu Fuß Gehende und Radfahrende selbst ist es sehr schwierig die Hartmannstraße
an dieser vorfahrtgeregelten Kreuzung zu überqueren. Erschwerend kommt hinzu,
dass Rückstaus von der benachbarten, signalisierten Kreuzung Hartmannstraße/
Luitpoldstraße die vorfahrtgeregel-te Kreuzung Hartmannstraße/ Artilleriestraße
zeitweise blockieren.
Auf der großen Fläche (ehemals Siemens-Parkplatz), die südwestlich der Kreuzung Hartmann-straße/ Artilleriestraße liegt, wird bekanntlich bald ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit Nahversorger entstehen (siehe Vorlage 613/237/2023). Der damit verbundene Kunden- und Anwohnerverkehr wird die Kreuzung Hartmannstraße/ Artilleriestraße noch zusätzlich belasten. Für dieses Hochbau-Vorhaben wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches zusammenfassend zu folgendem Ergebnis kommt:
Der vorfahrtgeregelte Knotenpunkt K2 [Hartmannstraße/ Artilleriestraße] erreicht mit der Ver-kehrsqualitätsstufe QSV E (morgens & abends) seine Kapazitätsgrenze. Es zeigt sich, dass die [auf der Staatsstraße St 2240 befindliche] Kreuzung in beiden Spitzenstunden mit der Verkehrsqualitätsstufe QSV E nicht leistungsfähig ist. Es wird empfohlen diese mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Dadurch würde sich die Leistungsfähigkeit auf die Qualitätsstufe QSV C verbessern. [Auch der ÖPNV würde durch geringere Wartezeiten davon profitieren.]
Die Verwaltung wurde daher mit UVPA-Beschluss 613/237/2023 vom 25.07.2023 beauftragt, detailliert prüfen zu lassen, ob und wie eine Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hartmannstraße/ Artilleriestraße eingerichtet werden kann. Die Untersuchungsergebnisse des beauftragten Planungsbüros „PB Consult“ aus Nürnberg liegen inzwischen vor und werden im Folgenden dargestellt.
2. Untersuchungsergebnisse und Planung
Die Planung einer
Lichtsignalanlage an dieser Kreuzung ist schwierig und komplex, da die
Straßenräume im nördlichen und westlichen Bereich sehr beengt sind und auch die
Wechselwirkungen zur benachbarten, signalisierten Kreuzung Hartmannstraße/
Luitpoldstraße (in sehr geringem Abstand) beachtet werden müssen.
Unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen hat das beauftragte Planungsbüro
eine neue Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hartmannstraße/ Artilleriestraße
geplant, die einen Ausbau des Kreuzungsbereiches erforderlich macht (siehe
Anlage 1).
Die geplante Kreuzung mit neuer Lichtsignalanlage bietet viele Vorteile, wie unter anderem das sichere und barrierefreie Queren des Knotenpunktes für den Fuß- und Radverkehr in allen Richtungen. Durch die geplante Radverkehrsführung im Knotenpunktbereich wird dem Radverkehr ein sicheres Linksabbiegen ermöglicht. Mit der vorgesehenen Signalisierung wird das Einfahren des Kfz-Verkehrs von den zuvor untergeordneten Nebenarmen der Artilleriestraße in die Hartmannstraße verkehrssicher gestaltet. Die Signalisierung an der Kreuzung erhöht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden durch die Reduzierung von Konfliktsituationen. Außerdem ermöglicht sie eine sichere Erschließung des neuen Nahversorgers sowohl für den Kunden- als auch für den Lieferverkehr.
Fahrbeziehung von Nord (Hartmannstraße) nach Ost (Artilleriestraße) für
Kfz
Um dem Schwerverkehr (Müllfahrzeuge oder z.B. Lieferfahrzeuge des Kauflands)
das Rechtsabbiegen von der Artilleriestraße (Ost) in die Hartmannstraße (Nord)
im signalisierten Zustand des Knotens zu ermöglichen, müsste die Haltelinie der
Linksabbiegespur für von Norden kommende Fahrzeuge für einen konfliktfreien
Kreuzungsbereich ca. 15 Meter nördlich des Kreuzungsbereichs liegen (siehe
Anlage 2).
Am Knotenpunkt
Hartmannstraße / Luitpoldstraße führt die Verlegung der Haltelinie nach Norden
zur einer verkürzten Aufstellfläche des Linksabbiegespur von der Hartmannstraße
in die Luitpoldstraße. Die 35 m lange Linksabbiegespur im Bestand wird auf
11,20 m verkürzt, die erforderliche Rückstaulänge von 32 m aus der Untersuchung
der Leistungsfähigkeit ist nicht gegeben. Dies führt zu negativen Auswirkungen
auf die Verkehrsqualität am Knotenpunkt Hartmannstraße / Luitpoldstraße.
Am Knoten Hartmannstraße / Artilleriestraße könnte so eine mögliche
Linksabbiegespur von Nord nach Ost mit einer dem Bestand vergleichbaren
Spurlänge von 11,50 m eingerichtet werden. In der
Leistungsfähigkeitsuntersuchung der Lichtsignalanlage wurde für diese Linksabbiegespur
eine erforderliche Rückstaulänge von 23 m ermittelt, die deutlich von der
realisierbaren Spurlänge abweicht. Aufgrund der nicht ausreichenden
Rückstaulänge der Linksabbiegespur ist ebenfalls für den Geradeausverkehr aus
Richtung Norden mit Rückstau durch Überstauung der Linksabbiegespur zu rechnen.
Dies führt in der Bewertung der Leistungsfähigkeit zu einer nicht ausreichenden
Verkehrsqualität mit einer Qualitätsstufe F des Verkehrsablaufs. Es wäre mit
sehr langen Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer und zunehmenden Rückstaus zu
rechnen.
è Die Beibehaltung der beiden Linksabbiegespuren wie im Bestand ist nicht möglich, wenn die Leistungsfähigkeit beider Knotenpunkte sichergestellt werden soll. Daher muss die untergeordnete Fahrbeziehung von Nord (Hartmannstraße) nach Ost (Artilleriestraße) zu Gunsten der übergeordneten Linksabbiegespur von der Hartmannstraße in die Luitpoldstraße (West) bei einer Signalisierung entfallen.
Für die entfallende Fahrbeziehung von Norden (Hartmannstraße) nach Osten (Artilleriestraße) für Kfz liegen im umliegenden Straßennetz mehrere Alternativrouten vor (siehe Anlage 3).
Parkmöglichkeiten in der Artilleriestraße westlich der Hartmannstraße
Damit auch größere Fahrzeuge wie Müllfahrzeuge oder Lieferfahrzeuge in die beengte
Artilleriestraße westlich der Hartmannstraße abbiegen können, um den
Nahversorger zu erreichen, müssen die vorhandenen öffentlichen
Senkrecht-Parkmöglichkeiten (14 Stück) dort zurückgebaut werden, da die
vorhandene Fahrbahnbreite keine Begegnung dieser größeren Fahrzeugen mit
anderen Fahrzeugen zulässt (siehe Anlage 4).
Stattdessen werden in der
Artilleriestraße westlich der Hartmannstraße beidseits Längs-Parkmöglichkeiten
eingerichtet und Nahe am Kreuzungsbereich in der Artilleriestraße östlich der Hartmannstraße
können weitere neue Parkmöglichkeiten markiert werden, sodass durch den
geplanten Kreuzungsumbau insgesamt 12 öffentliche Parkmöglichkeiten für Pkw
geschaffen werden können. (Hinweis: In der Artilleriestraße westlich der
Hartmannstraße müssen weiterhin der Wendehammer sowie vorhandene und neu
geplante Zufahrten freigehalten werden.)
Fazit
Die Untersuchung kommt zu
folgendem Ergebnis:
Die Fahrbeziehung von Nord nach Ost kann im Knotenpunkt Hartmannstraße /
Artilleriestraße bei der Umsetzung zu einem signalisierten Knotenpunkt nicht
aufrecht erhalten bleiben und muss entfallen. Für die geplante Kreuzung
Hartmannstraße / Artilleriestraße mit neuer Lichtsignalanlage wurden unter
Berücksichtigung der signalisierten Nachbarkreuzung Leistungsfähigkeitsberechnungen
durchgeführt. Die geplante Kreuzung Hartmannstraße / Artilleriestraße mit neuer
Lichtsignalanlage (gemäß Anlage 1) erreicht für die beiden Spitzenstunden eines
gewöhnlichen Werktages die Qualitätsstufe C. Dies bedeutet, dass die durchschnittlichen
Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden zwischen sehr kurz und vertretbar
sind. Es treten nur gelegentlich Rückstaus auf, welche sich in der
nachfolgenden Freigabezeit in der Regel wieder auflösen.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird ein Umbau des derzeit vorfahrtgeregelten Knotenpunktes Hartmannstraße / Artilleriestraße zu einem signalisierten Knotenpunkt gemäß der vorliegenden Vorplanung (Anlage 1) empfohlen.
3. Prozesse und Strukturen
Das vorgenannte Baugrundstück südwestlich der Kreuzung ist bauplanungsrechtlich durch die vorhandenen öffentlichen Straßen ausreichend erschlossen. Die mögliche Errichtung einer Lichtsignalanlage ist Aufgabe der Stadt Erlangen.
Nach Beschlussfassung durch den UVPA
wird die Verwaltung die weiteren Planungsschritte veranlassen mit dem Ziel der
baulichen Realisierung in 2026, sofern die erforderlichen
Finanzmittel entsprechend bereitgestellt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv* - Förderung umweltfreundliche Mobilität: Verbesserungen für
zu Fuß Gehende und
Radfahrende
ja, negativ* - Bauaktivität
nein
Wenn ja,
negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja* - Verzicht auf die geplante
Maßnahme; Beibehaltung bzw. Verstärkung
der bestehenden
Problemlagen – siehe Punkt 1
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
Investitionskosten
(Kostenschätzung): |
ca. 765.000 € |
bei IPNr.: 541.427 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
Für
die Maßnahme soll ein Zuwendungsantrag nach BayGVFG gestellt werden. Mit
einer Förderung in Höhe von ca. 50 – 60% der zuwendungsfähigen |
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|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden und werden für das Investitionsprogramm zum HH 2025
für die Jahre 2025
(Planungsmittel) und 2026 (Baumittel) angemeldet werden.
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan Vorplanung
Anlage 2 – Fahrbeziehung Nord – Ost mit Schleppkurven größerer Fahrzeuge
Anlage 3 – Alternativrouten für entfallende Fahrbeziehung Nord – Ost
Anlage 4 – Schleppkurven größerer Fahrzeuge in westlicher Artilleriestraße