Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2024 nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Erlangen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Verkehrslärm kann das Wohlbefinden und die Lebensqualität in hohem Maße beeinträchtigen. Die Auswirkungen von Schienen-, Luft-, aber insbesondere Straßenverkehr sind bis hin zur Gesundheitsgefährdung messbar. Aus diesem Grund wurde bereits 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) aufgestellt – Ziel ist die Reduzierung bzw. Vermeidung von Umgebungslärm und der durch ihn hervorgerufenen Schäden, sowie der Schutz und Erhalt von Gebieten mit (relativ) geringen Lärmimmissionen (ruhige Gebiete).
Die mit der Richtlinie einhergehende Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Lärmaktionsplanung wurde in Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) verankert, die Anforderungen an Lärmkarten in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).
Seit 2007/2008 erfolgen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in einem fünfjährigen Turnus. In 2022 wurden deutschlandweit erneut Verkehrswege aller Verkehrsträger mit hohen Belastungen kartiert und somit die Basis für die anstehende Lärmaktionsplanung in der nunmehr 4. Runde gelegt. Für die Kartierung von Straßen ist dabei die zuständige Behörde des Landes – in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) – zuständig, während Schienenwege in Bundesbesitz durch das Eisenbahnbundesamts (EBA) kartiert werden.
Die Stadt Erlangen steht in 2023/ 2024 erneut vor der Fortschreibung ihres Lärmaktionsplanes (LAP). Da der aktuell gültige LAP 2020 im 3. Quartal 2021 beschlossen wurde, besteht der Fokus zunächst auf der Umsetzungsprüfung sowie Beibehaltung nicht umgesetzter Maßnahmen. Im Weiteren sind neu / zusätzlich belastete Bereiche auf geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu untersuchen.
In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme (IVAS) wurden die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2020 überprüft und weitere Lärmschwerpunkte ermittelt. Für die einzelnen Lärmschwerpunkte wurden dann Maßnahmen zur Lärmreduzierung erarbeitet.
Ein erster Entwurf des Lärmaktionsplans wurde zunächst den Trägern öffentlicher Belange mit der Möglichkeit zur Äußerung vorgelegt. Beteiligt wurden hierbei verschiedene Stellen, insbesondere das Amt für Stadtplanung und Mobilität und das Tiefbauamt.
Die im Verfahren vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in zwei Stufen. Im Juni 2023 hatten die Erlanger Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit für 4 Wochen an einer Befragung zum Verkehrslärm teilzunehmen. Von den 504 Teilnahmen waren über 336 Fragebögen vollständig auswertbar. Die eingegangenen Hinweise wurden nach Möglichkeit im Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt.
Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Entwurf des LAP öffentlich ausgelegt und den Erlanger Bürgerinnen und Bürgern erneut die Möglichkeit gegeben, sich zum LAP zu äußern. Die 21 Stellungnahmen wurden fachlich abgewogen und in der Anlage 3 des LAP zusammengefasst.
Maßnahmen der Lärmaktionsplanung sind bei Vorhaben der Stadt Erlangen zu prüfen und so-weit möglich zu berücksichtigen. Nach dem Beschluss des LAP wird eine Priorisierung der Lärmschwerpunkte mit den dort festsetzten Maßnahmen zur Lärmreduzierung in Abstimmung mit den anderen Fachämtern erfolgen.
Lärmminderung und Klimaschutz weisen oft Synergieeffekte auf. Daher ist der Lärmaktionsplan förderlich für den Klimaschutz in der Stadt Erlangen zu sehen.
Nach der Zustimmung des UVPAs ist das Einvernehmen der Regierung von Mittelfranken einzuholen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Maßnahmen des LAP sind in Kapitel 5 aufgeführt. Insbesondere sind zu nennen:
· Fortführung des Förderprogramms für Schallschutzfenster
· Infrastrukturerhalt und –sanierung
· Durchsetzung zulässiger Geschwindigkeiten
· Datenerhebung, -bereitstellung und -aufbereitung für die Lärmkartierung und die Lärm-aktionsplanung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Lärmaktionsplan ist eine
querschnittsorientierte Planung. Er hat keine unmittelbare Außenwirkung, wirkt
sich aber auf andere Planungen wie z.B. Verkehrspläne aus. Die Umsetzung der
vorgesehenen Maßnahmen richtet sich nach den hierfür verfügbaren
Haushaltsmitteln.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls
es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine
alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur
Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen:
Entwurf Lärmaktionsplan (LAP) 2024