Die Stadt Erlangen übernimmt im Rahmen des Schulversuchs die Kosten der Schülerbeförderung zur 5. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule als freiwillige Leistung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulweges besteht Beförderungspflicht ab der 6. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule. Beförderungspflicht für die 5. Jahrgangstufe besteht beim Schulversuch "Eingangsstufe an vierstufigen Wirtschaftsschulen" (wie grundsätzlich bei Schulversuchen) nicht. Der Schulleiter der Wirtschaftsschule beantragt, diese Lücke zu schließen und die Beförderungskosten als freiwillige Leistung zu übernehmen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 erprobt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) eine Eingangsstufe an der vierstufigen Wirtschaftsschule als Schulversuch. Die Eingangsstufe umfasst die neue Jahrgangsstufe 5 und die Vorklasse an der Wirtschaftsschule (Jgst. 6). An der städtischen Wirtschaftsschule Erlangen ist die 6. Jahrgangsstufe bereits Regelangebot.
Gemäß den Vorschriften zur Schülerbeförderung (Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs -SchKFrG- und Schülerbeförderungsverordnung -SchBefV-) besteht Beförderungspflicht zur 6. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule, da diese Teil der vierstufigen Form ist.
Die 5. Jahrgangsstufe ist im Rahmen des Schulversuchs nicht von der Beförderungspflicht umfasst, da diese erst bei einer Überführung in ein schulisches Regelangebot greift.
Somit müssten die Schülerinnen und Schüler, die die 5. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule besuchen werden, ihre Fahrtkosten für ein Jahr selbst übernehmen; ab der 6. Jahrgangsstufe können sie einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges stellen. Würden sie eine andere weiterführende Schule besuchen, könnten sie bereits ab der 5. Jahrgangsstufe die kostenfreie Schülerbeförderung beantragen.
Der Schulleiter der Wirtschaftsschule teilt mit, dass zum Schuljahr 2024/2025 voraussichtlich zwei Klassen mit insgesamt ca. 33-38 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Davon haben 8 Schülerinnen und Schüler einen Antrag auf kostenfreie Schülerbeförderung gestellt.
Unter der Annahme, dass die persönlichen Voraussetzungen für eine Kostenfreiheit erfüllt sind, würde das bedeuten, dass der Stadt Erlangen für diese 8 Schülerinnen und Schüler jährliche Kosten in Höhe von 2.920 € entstehen würden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 der Teilnahme der städtischen Wirtschaftsschule am Schulversuch "Eingangsstufe an vierstufigen Wirtschaftsschulen" zum Schuljahr 2024/2025 zugestimmt.
Mit Schreiben vom 04.05.2024 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Wirtschaftsschule Erlangen die Zusage am Schulversuch (ohne Begrenzung der Klassen) erteilt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kosten für die notwendige Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe im Rahmen des Schulversuchs als freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu übernehmen. Für das Schuljahr 2024/2025 entstehen dadurch voraussichtlich Kosten in Höhe von 2.920 €.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
2.920 € in SJ 24/25 |
bei Sachkonto: 542913 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden