1.
Der
Änderungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierten
Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) umfasste zwei Geltungsbereiche. Im Rahmen der
20a. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wird
vorerst nur für den Teilbereich 1 (nördlicher Geltungsbereich) ein
Änderungsverfahren durchgeführt.
Der Geltungsbereich der 20a Änderung (Anlage 1) wurde im Vergleich zum
Änderungsbeschluss angepasst. Neu hinzukommt der östliche Randbereich der
Nikolaus-Fiebiger-Straße (Teilfläche des Grundstücks Flur Nr.1946/756, Gemarkung Erlangen). Der Geltungsbereich umfasst
damit insgesamt ca. 5,11 ha.
1.
Den
Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage
2 wird beigetreten.
2.
Der
Entwurf der 20a. FNP-Änderung in der Fassung vom 17.09.2024 mit Begründung wird
gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
ist gemäß
§ 4 (2) BauGB durchzuführen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das Bayerische Kabinett hat am 02.05.2017
beschlossen, die Hochschulstandorte Erlangen und Nürnberg massiv zu stärken.
Die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird „als Ganzes am
Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt“.
Der Stadtrat hat mit den
Grundsatzbeschlüssen vom 30.03.2017 und 31.05.2017 das weitere Vorgehen zum
Thema Technische Fakultät beschlossen: Die Stadtverwaltung wurde in diesen
Beschlüssen beauftragt, hinsichtlich der identifizierten Wachstumspotentiale
der Technischen Fakultät (siehe Beschluss vom 30.03.2017) die Zusammenarbeit
mit allen relevanten Partnern mit hoher Priorität fortzusetzen und zu vertiefen
mit dem Ziel, der Fakultät die beste Entwicklung im Rahmen der
Forschungslandschaft in Erlangen und Nürnberg zu ermöglichen. Es sollen so bald
wie möglich Erweiterungsflächen geschaffen werden.
Diesbezüglich wurde die Verwaltung beauftragt, die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung von Bebauungsplänen einzuleiten. Grundlage hierfür ist die Masterplanung Uni-Südgelände, die im Stadtrat am 28.04.2022 vorgestellt und beschlossen wurden.
Das Addendum zur Masterplanung für die Thematik zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung hat der Stadtrat am 26.10.2023 beschlossen.
Im Bereich der 20a. Änderung des FNP 2003 wird parallel der Bebauungsplans Nr. 467 (Vorlagen-Nr. 611/181/2023 zum Billigungsbeschluss im UVPA) aufgestellt. Im Geltungsbereich sollen laut Masterplanung Labore, Werkstätten, Büros, Forschungsbetriebe und andere institutsnahe Einrichtungen verortet werden. Im südlichen Teil soll das Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum entstehen, welches als erste Baumaßnahme geplant ist.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung für den Bereich östlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße und westlich der Kurt-Schumacher-Straße. Ziele sind dabei im Einzelnen:
· Bedarfsdeckung universitärer und universitätsnaher Nutzungen inklusive eines Hochleistungsrechenzentrums,
· Schaffung einer leistungsfähigen, angemessenen Erschließung des Plangebietes,
· Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung des Plangebietes,
· Sicherung bedeutender Freibereiche innerhalb des Plangebietes,
· Durchgrünung des Plangebietes und Vernetzung mit dem Landschaftsraum,
· Anbindung des Plangebietes an die umgebenden Wohn- und Universitätsstandorte.
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 1946/620, 1946/648, 1946/650, 1946/654, 1946/660 und Teilflächen des Flst. Nr. 1946/756 der Gemarkung Erlangen.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Herausnahme des Gebiets aus der Landschaftsschutzverordnung notwendig, da eine Bebauung dem Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung zuwiderlaufen würde (Vorlagen-Nr. 31/252/2024). Die Änderung des LSG erfolgt in einem eigenständigen, parallel durchgeführten Verfahren.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan von 2003 ist das Plangebiet als Waldfläche dargestellt. Der Darstellung im FNP steht dem Bebauungsplan 467 (Vorlagen-Nr. 611/181/2023 zum Billigungsbeschluss im UVPA) entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um das Planungsgebiet als Sonderbaufläche Universität auszuweisen. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB.
d) Rahmenbedingungen
- Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
von 2003 sind im Änderungsbereich Waldflächen sowie „überörtliche und
örtliche Hauptradwege/ -strecken“ dargestellt.
- Der Änderungsbereich liegt an der östlichen Stadtgrenze Erlangens.
An ihrer Ostseite verläuft die Kurt-Schumacher-Straße, die im FNP 2003 als
Hauptverkehrsstraße übernommen ist. Östlich der Straße liegt das gemeindefreie
Gebiet „Sebalder Reichswald“. Nördlich und westlich des Änderungsbereichs
stellt der FNP 2003 Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Universität dar.
An der Südspitze grenzt eine Fläche für Wald an.
·
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets,
das entsprechend anzupassen ist.
- Verkehrlich ist das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 467 (Vorlagen-Nr.
611/181/2023 zum Billigungsbeschluss im UVPA) bereits durch die bestehende Nikolaus-Fiebiger-Straße erschlossen.
In dieser Straße verläuft ein Gehweg bislang nur an der Westseite. Zur
Anbindung der zukünftigen Nutzungen für Fußgänger soll auch an der
Ostseite der Niklaus-Fiebiger-Straße ein Gehweg errichtet werden. Eine
Anbindung an das öffentliche ÖPNV-Netz ist bereits durch die Buslinien 20,
280, 287 und 293 gegeben. Eine direkte Zufahrt von der östlich
angrenzenden Kurt-Schumacher-Straße ist nicht geplant. Die neuen Baufelder
sollen zur Kurt-Schumacher-Straße durch Wald- bzw. Grünflächen abgegrenzt
werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der FNP 2003 soll in den o.g. Teilbereichen geändert werden.
Die FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a)
Verfahren
Aufstellung
Das Planverfahren wurde durch Änderungsbeschluss des Umwelt-, Verkehrs-
und Planungsausschusses (UVPA) vom 18.07.2017 (bekanntgemacht in: Die amtlichen
Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr.10, 80.
Jg. S.4 - 5) zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003
- Erweiterung Uni-Südgelände - eingeleitet.
Der Änderungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst
zwei Geltungsbereiche. Im
Rahmen der 20a. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem
Landschaftsplan wird vorerst nur für den Teilbereich 1 (nördlicher
Geltungsbereich) ein Änderungsverfahren durchgeführt.
Der Teilbereich 2 wird in einem eigenständigen Verfahren geändert.
Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 22.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde.
Darüber hinaus wurde der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung am
15.06.2023 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung interessierten
Bürgern und Bürgerinnen vorgestellt.
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. §4
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie § 2 (2) BauGB wurden mit
Schreiben vom 15.05.2023 durchgeführt. Es wurden insgesamt 32 Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden angeschrieben.
Am 19.06.2023 wurde ein Scopingtermin durchgeführt, bei dem sich die
beteiligten Behörden und Fachdienststellen zum Untersuchungsumfang der
Umweltprüfung geäußert haben.
Die Äußerungen und Stellungnahmen
der Bürger*innen bzw. der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
werden in der Anlage 2 behandelt.
b)
Schutzverordnung
Das bisherige Landschaftsschutzgebiet „Brucker
Lache“ soll vorab geändert werden. Dies erfolgt in einem separat laufenden
Verfahren (Vorlagen Nr. 31/252/2024).
c)
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der naturschutzfachliche und forstrechtliche
Ausgleich, sowie artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen werden auf Ebene
des Bebauungsplans geregelt. Zum Ausgleich des Waldverlusts werden flächengleiche Ersatzaufforstungen
durchgeführt. Die Flächen hierfür befinden sich in den Gemarkungen Adelsdorf,
Atzelsberg, Röttenbach und Weigenhofen. Die Lage der Flächen und die dort
geplanten Maßnahmen werden auf Ebene des parallellaufenden Verfahrens zum
Bebauungsplans Nr. 467 (Vorlagen-Nr. 611/181/2023 zum Billigungsbeschluss im
UVPA) dargestellt und im städtebaulichen Vertrag gesichert.
d) Umweltbericht
Für die Belange des Umweltschutzes wurde für den im Parallelverfahren aufgestellten BP 467 (Vorlagen-Nr. 611/181/2023 zum Billigungsbeschluss im UVPA) eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
e) Alternativenprüfung
Es wurden 12 weitere mögliche Alternativstandorte im Stadtgebiet auf
ihre Verfügbarkeit, Realisierbarkeit und Eignung hin geprüft. Die Prüfung wird
in der Begründung erläutert.
Darüber hinaus wurden im Vorfeld verschiedene Bebauungskonzepte
diskutiert, die jedoch hinsichtlich der Umweltauswirkungen vergleichbar waren.
Ergebnis der Prüfung ist, dass der gewählte Standort an der
Kurt-Schuhmacher-Straße am besten geeignet ist und gewährleistet, die Vorhaben
im angestrebten Zeithorizont realisieren zu können. Die Fläche bietet eine
ausreichende Größe, um alle Nutzungen gemäß der Masterplanung integrieren zu
können. Weiterhin steht die Fläche in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
bestehenden Uni-Südgelände und hat bereits denselben Grundstückseigentümer, so
dass eine sofortige Verfügbarkeit gewährleistet ist. Auch hinsichtlich der
Erreichbarkeit bietet die Fläche eine sehr gute Anbindung an das ÖPNV-Netz.
Alle weiteren geprüften Flächen sind zu klein, bereits durch andere
(geplante) Nutzungen belegt und/ oder auf Grund der Eigentumsverhältnisse nicht
verfügbar.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Im Zuge des parallellaufenden Bebauungsplanverfahrens (Vorlagen-Nr. 611/181/2023) werden Umwelt-
und Klimaaspekte durch die Ausarbeitung des Umweltberichts einer eingehenden
Betrachtung zugeführt.
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung werden die Ein- und Durchgrünung
der Baufläche dargestellt. Detaillierte Regelungen werden sind im Bebauungsplan
festgesetzt und im Städtebaulichen Vertrag getroffen.
Die negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz werden damit minimiert.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Gegenüberstellung FNP 2003 – 20a. Änderung
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis