Betreff
20a Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 für den Teilbereich - Erweiterung Uni Südgelände- ; hier: Billigungsbeschluss
Vorlage
611/205/2024
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Änderungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierten Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) umfasste zwei Geltungsbereiche. Im Rahmen der 20a. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wird vorerst nur für den Teilbereich 1 (nördlicher Geltungsbereich) ein Änderungsverfahren durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich der 20a Änderung (Anlage 1) wurde im Vergleich zum Änderungsbeschluss angepasst. Neu hinzukommt der östliche Randbereich der Nikolaus-Fiebiger-Straße (Teilfläche des Grundstücks Flur Nr.1946/756, Gemarkung Erlangen). Der Geltungsbereich umfasst damit insgesamt ca. 5,11 ha.

 

1.       Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

2.       Der Entwurf der 20a. FNP-Änderung in der Fassung vom 17.09.2024 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist gemäß
§ 4 (2) BauGB durchzuführen.

 


1.       Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Das Bayerische Kabinett hat am 02.05.2017 beschlossen, die Hochschulstandorte Erlangen und Nürnberg massiv zu stärken. Die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird „als Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt“.

Der Stadtrat hat mit den Grundsatzbeschlüssen vom 30.03.2017 und 31.05.2017 das weitere Vorgehen zum Thema Technische Fakultät beschlossen: Die Stadtverwaltung wurde in diesen Beschlüssen beauftragt, hinsichtlich der identifizierten Wachstumspotentiale der Technischen Fakultät (siehe Beschluss vom 30.03.2017) die Zusammenarbeit mit allen relevanten Partnern mit hoher Priorität fortzusetzen und zu vertiefen mit dem Ziel, der Fakultät die beste Entwicklung im Rahmen der Forschungslandschaft in Erlangen und Nürnberg zu ermöglichen. Es sollen so bald wie möglich Erweiterungsflächen geschaffen werden.

 

Diesbezüglich wurde die Verwaltung beauftragt, die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung von Bebauungsplänen einzuleiten. Grundlage hierfür ist die Masterplanung Uni-Südgelände, die im Stadtrat am 28.04.2022 vorgestellt und beschlossen wurden.

 

Das Addendum zur Masterplanung für die Thematik zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung hat der Stadtrat am 26.10.2023 beschlossen.

 

Im Bereich der 20a. Änderung des FNP 2003 wird parallel der Bebauungsplans Nr. 467 (Vorlagen-Nr. 611/181/2023 zum Billigungsbeschluss im UVPA) aufgestellt. Im Geltungsbereich sollen laut Masterplanung Labore, Werkstätten, Büros, Forschungsbetriebe und andere institutsnahe Einrichtungen verortet werden. Im südlichen Teil soll das Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum entstehen, welches als erste Baumaßnahme geplant ist.

 

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung für den Bereich östlich der Nikolaus-Fiebiger-Straße und westlich der Kurt-Schumacher-Straße. Ziele sind dabei im Einzelnen:

 

·         Bedarfsdeckung universitärer und universitätsnaher Nutzungen inklusive eines Hochleistungsrechenzentrums,

·         Schaffung einer leistungsfähigen, angemessenen Erschließung des Plangebietes,

·         Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung des Plangebietes,

·         Sicherung bedeutender Freibereiche innerhalb des Plangebietes,

·         Durchgrünung des Plangebietes und Vernetzung mit dem Landschaftsraum,

·         Anbindung des Plangebietes an die umgebenden Wohn- und Universitätsstandorte.

 

b) Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 1946/620, 1946/648, 1946/650, 1946/654, 1946/660 und Teilflächen des Flst. Nr. 1946/756 der Gemarkung Erlangen.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Herausnahme des Gebiets aus der Landschaftsschutzverordnung notwendig, da eine Bebauung dem Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung zuwiderlaufen würde (Vorlagen-Nr. 31/252/2024). Die Änderung des LSG erfolgt in einem eigenständigen, parallel durchgeführten Verfahren.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan von 2003 ist das Plangebiet als Waldfläche dargestellt. Der Darstellung im FNP steht dem Bebauungsplan 467 (Vorlagen-Nr. 611/181/2023 zum Billigungsbeschluss im UVPA) entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher erforderlich, um das Planungsgebiet als Sonderbaufläche Universität auszuweisen. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB.

 

d) Rahmenbedingungen

 

  • Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2003 sind im Änderungsbereich Waldflächen sowie „überörtliche und örtliche Hauptradwege/ -strecken“ dargestellt.
  • Der Änderungsbereich liegt an der östlichen Stadtgrenze Erlangens. An ihrer Ostseite verläuft die Kurt-Schumacher-Straße, die im FNP 2003 als Hauptverkehrsstraße übernommen ist. Östlich der Straße liegt das gemeindefreie Gebiet „Sebalder Reichswald“. Nördlich und westlich des Änderungsbereichs stellt der FNP 2003 Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Universität dar. An der Südspitze grenzt eine Fläche für Wald an.

·         Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets, das entsprechend anzupassen ist.

  • Verkehrlich ist das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 467 (Vorlagen-Nr. 611/181/2023 zum Billigungsbeschluss im UVPA) bereits durch die bestehende Nikolaus-Fiebiger-Straße erschlossen. In dieser Straße verläuft ein Gehweg bislang nur an der Westseite. Zur Anbindung der zukünftigen Nutzungen für Fußgänger soll auch an der Ostseite der Niklaus-Fiebiger-Straße ein Gehweg errichtet werden. Eine Anbindung an das öffentliche ÖPNV-Netz ist bereits durch die Buslinien 20, 280, 287 und 293 gegeben. Eine direkte Zufahrt von der östlich angrenzenden Kurt-Schumacher-Straße ist nicht geplant. Die neuen Baufelder sollen zur Kurt-Schumacher-Straße durch Wald- bzw. Grünflächen abgegrenzt werden.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der FNP 2003 soll in den o.g. Teilbereichen geändert werden.

Die FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a)      Verfahren

 

Aufstellung

Das Planverfahren wurde durch Änderungsbeschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses (UVPA) vom 18.07.2017 (bekanntgemacht in: Die amtlichen Seiten – Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr.10, 80. Jg. S.4 - 5) zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 - Erweiterung Uni-Südgelände - eingeleitet.

 

Der Änderungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst zwei Geltungsbereiche. Im Rahmen der 20a. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wird vorerst nur für den Teilbereich 1 (nördlicher Geltungsbereich) ein Änderungsverfahren durchgeführt.

 

Der Teilbereich 2 wird in einem eigenständigen Verfahren geändert.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 22.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde.

 

Darüber hinaus wurde der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung am 15.06.2023 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung interessierten Bürgern und Bürgerinnen vorgestellt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §4

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie § 2 (2) BauGB wurden mit Schreiben vom 15.05.2023 durchgeführt. Es wurden insgesamt 32 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden angeschrieben.

 

Am 19.06.2023 wurde ein Scopingtermin durchgeführt, bei dem sich die beteiligten Behörden und Fachdienststellen zum Untersuchungsumfang der Umweltprüfung geäußert haben.

 

Die Äußerungen und Stellungnahmen der Bürger*innen bzw. der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange werden in der Anlage 2 behandelt.

b) Schutzverordnung

Das bisherige Landschaftsschutzgebiet „Brucker Lache“ soll vorab geändert werden. Dies erfolgt in einem separat laufenden Verfahren (Vorlagen Nr. 31/252/2024).

 

c) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Der naturschutzfachliche und forstrechtliche Ausgleich, sowie artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen werden auf Ebene des Bebauungsplans geregelt. Zum Ausgleich des Waldverlusts werden flächengleiche Ersatzaufforstungen durchgeführt. Die Flächen hierfür befinden sich in den Gemarkungen Adelsdorf, Atzelsberg, Röttenbach und Weigenhofen. Die Lage der Flächen und die dort geplanten Maßnahmen werden auf Ebene des parallellaufenden Verfahrens zum Bebauungsplans Nr. 467 (Vorlagen-Nr. 611/181/2023 zum Billigungsbeschluss im UVPA) dargestellt und im städtebaulichen Vertrag gesichert.

 

d) Umweltbericht

Für die Belange des Umweltschutzes wurde für den im Parallelverfahren aufgestellten BP 467 (Vorlagen-Nr. 611/181/2023 zum Billigungsbeschluss im UVPA) eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

e) Alternativenprüfung

Es wurden 12 weitere mögliche Alternativstandorte im Stadtgebiet auf ihre Verfügbarkeit, Realisierbarkeit und Eignung hin geprüft. Die Prüfung wird in der Begründung erläutert.

Darüber hinaus wurden im Vorfeld verschiedene Bebauungskonzepte diskutiert, die jedoch hinsichtlich der Umweltauswirkungen vergleichbar waren. Ergebnis der Prüfung ist, dass der gewählte Standort an der Kurt-Schuhmacher-Straße am besten geeignet ist und gewährleistet, die Vorhaben im angestrebten Zeithorizont realisieren zu können. Die Fläche bietet eine ausreichende Größe, um alle Nutzungen gemäß der Masterplanung integrieren zu können. Weiterhin steht die Fläche in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bestehenden Uni-Südgelände und hat bereits denselben Grundstückseigentümer, so dass eine sofortige Verfügbarkeit gewährleistet ist. Auch hinsichtlich der Erreichbarkeit bietet die Fläche eine sehr gute Anbindung an das ÖPNV-Netz.

 

Alle weiteren geprüften Flächen sind zu klein, bereits durch andere (geplante) Nutzungen belegt und/ oder auf Grund der Eigentumsverhältnisse nicht verfügbar.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Im Zuge des parallellaufenden Bebauungsplanverfahrens (Vorlagen-Nr. 611/181/2023) werden Umwelt- und Klimaaspekte durch die Ausarbeitung des Umweltberichts einer eingehenden Betrachtung zugeführt.

 

Auf Ebene der Flächennutzungsplanung werden die Ein- und Durchgrünung der Baufläche dargestellt. Detaillierte Regelungen werden sind im Bebauungsplan festgesetzt und im Städtebaulichen Vertrag getroffen.

 

Die negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz werden damit minimiert.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Gegenüberstellung FNP 2003 – 20a. Änderung

                               Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis