hier: Weiteres Vorgehen nach Wettbewerb
- Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Auf Grundlage des Siegerentwurfs sollen die weiteren planerischen Schritte eingeleitet werden.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Vertiefung in Form eines städtebaulichen Entwurfs zu beauftragen, der als Grundlage für die nachfolgende Änderung des Bebauungsplans dienen soll.
- Die notwendigen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2025 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das Quartier KuBiC / CEG liegt in einem städtebaulich wichtigen, hochsensiblen Bereich: zentral in der Innenstadt, am Übergang zur historischen Neustadt, an der zukünftigen Achse der Wissenschaft sowie im denkmalgeschützten Ensemblebereich mit mehreren Einzeldenkmälern aus verschiedenen Epochen.
Der UVPA hat beschlossen, das Areal westlich des KuBiC Frankenhofs und nördlich des CEGs weiterzuentwickeln und für öffentliche Nutzungen neu zu bebauen.
Damit soll die fehlende Raumkante zur Fahr- und zur Südlichen Stadtmauerstraße geschlossen werden. Zugleich sollen attraktive Freiräume entstehen, aber auch die vorhandenen Außensportanlagen des CEGs untergebracht werden. Insgesamt soll das Areal als Bestandteil der Achse der Wissenschaft städtebaulich und funktional aufgewertet werden.
Um eine adäquate städtebauliche und hochbauliche Einbindung in diesem sensiblen Umfeld sicherzustellen, wurde beschlossen, ein zweistufiges Planungsverfahren durchzuführen.
Als erster Planungsschritt wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, deren Ergebnisse im UVPA am 19.10.2021 (611/062/2021) vorgestellt wurden. Auf dieser Grundlage wurde im UVPA beschlossen, als zweiten Planungsschritt einen städtebaulichen, hochbaulichen und freiraumplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb für das Wettbewerbsgebiet durchzuführen. Die Aufgabenstellung wurde am 29.06.2023 im Stadtrat beschlossen (611/145/2023).
b) Durchführung eines Realisierungs- und
Ideenwettbewerbs
Der Wettbewerb umfasste einen Realisierungsteil (Areal zwischen KuBiC Frankenhof und CEG) sowie einen Ideenteil (Grundstück der Sponselhalle und Musikschule sowie umliegende öffentliche Straßen).
Im Realisierungsteil wurden hochbauliche, städtebauliche und freiraumplanerische Aufgabenteile bearbeitet. Im hochbaulichen Teil sollte eine neue Dreifachsporthalle (als Ersatz für die später abzubrechende Sponselhalle) in Verbindung mit einer zweigeschossigen Tiefgarage geplant werden. Im städtebaulichen Teil des Wettbewerbs sollten Räume für die Verwaltung (Sportamt mit Spielpool), weitere Klassenräume für das CEG, und ein Fahrradhaus auf dem Areal des Realisierungsteils verortet werden. Die Freiraumplanung umfasste die Außensportanlagen des CEG und die sonstigen Freiflächen – in Verbindung mit dem benachbarten KuBiC Frankenhof.
Darüber hinaus sollten im Ideenteil des Wettbewerbs neue Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten für das Grundstück Friedrichstr. 35 (ehem. Sing- und Musikschule / Sponselhalle) vorgeschlagen werden. Zusätzlich sollten Ideen für die gestalterische Aufwertung der umliegenden Straßen um den Baublock entwickelt werden.
Der Wettbewerb wurde von Herbst 2023 bis Frühjahr 2024 durchgeführt. Die Preisgerichtssitzung hat am 17.04.2024 stattgefunden.
c) Ergebnis des Wettbewerbs
Das Preisgericht hat am 17.04.2024 die eingegangenen Entwürfe bewertet.
Im Ergebnis wurde der Entwurf von Löhle Neubauer Architekten mit Lex-Kerfers Landschaftsarchitekten einstimmig als 1. Preis beschlossen.
Der Entwurf besticht durch die klare städtebauliche Setzung des Neubaus. Durch die Reduzierung auf einen Baukörper entstehen großzügige Freiräume im Inneren des Quartiers und die vorhandenen Einzeldenkmäler bleiben freigestellt. Die Haupterschließung des Neubaus erfolgt über einen offenen und kommunikativen Hofbereich von der Fahrstraße aus. Die Sporthalle und andere öffentlichkeitswirksame Nutzungen (z.B. Spielepool) sind zum öffentlichen Straßenraum ausgerichtet. Räume für das CEG sind zum bestehenden Gymnasiumsgebäude hin orientiert. Insgesamt ist der Entwurf eine funktional und gestalterisch gut vorstellbare Lösung, die in dieser im Stadtraum exponierten Stelle eine Bereicherung darstellt. [Anlage 1: Schriftliche Beurteilung des Siegerentwurfs durch das Preisgericht (Auszug aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung)].
Das Preisgericht empfiehlt der Stadt Erlangen als Ausloberin, den mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurf zur Grundlage der weiteren Planungen zu machen und dessen Verfasser mit der weiteren Bearbeitung unter Berücksichtigung der schriftlichen Beurteilung des Preisgerichts zu beauftragen.
Wie bereits in der Auslobung festgelegt, verpflichtet sich die Ausloberin (wenn die Aufgabe realisiert wird), die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf zur Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren zu machen.
Alle eingegangenen Arbeiten des Wettbewerbs wurden vom 19.04. – 25.04.2024 in einer Ausstellung im Museumswinkel, Gebbertstr. 1, öffentlich gezeigt.
Abschließend wurde eine Schlussdokumentation erstellt, die sowohl als gedruckte Broschüre, als auch digital vorliegt (siehe Anlage 2), die auch auf der homepage der Stadt Erlangen unter www.erlangen.de/quartier-kubic veröffentlicht ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Quartier KuBiC soll auf Grundlage des Siegerentwurfs des Wettbewerbs weiterentwickelt und neu geordnet werden. Als nächster Planungsschritt ist die Vertiefung des Siegerentwurfs (= Leistungsphase 2 / Vorentwurf) zum städtebaulichen Entwurf (Leistungsphase 3) erforderlich. Dieser stellt als Rahmenplanung die Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans dar.
Der 1. Preisträger soll mit der Erarbeitung des Städtebaulichen Entwurfs beauftragt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die weiteren wesentlichen Verfahrensschritte sind wie folgt geplant:
Vertiefung des Siegerentwurfs zum städtebaulichen
Entwurf |
2024 - 2025 |
Bauleitplanung: Änderung des
Bebauungsplans Nr. 303 |
2025 - 2026 |
Einleitung VgV-Verfahren für hochbauliche Leistungen
(Übergabe
des Projektes an GME) |
ab 2027 |
Baubeginn (voraussichtlich) |
ab 2031 |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Durch die geplante Neuordnung des Quartiers werden derzeit unbebaute
Flächen bebaut. Diese Freiflächen bestehen einerseits aus einer Brachfläche
(ehem. Schwimmhalle, derzeit Baustelleneinrichtung für KuBiC Frankenhof),
andererseits aus den Außensportanlagen des CEG (Rasenfeld, Laufbahn, Weitsprung
und Beachvolleyballfeld). Diese Flächen besitzen im Hinblick auf das Mikroklima
sowie für Flora und Fauna wenig Bedeutung; sie weisen einen sehr geringen
Anteil an Bepflanzung auf.
Durch die im Siegerentwurf geplante Neubebauung als kompakter Baukörper
mit Teilen der Außensportflächen auf dem Dach der Sporthalle entsteht ein
großzügiger Freiraum in Inneren des Baublocks. Dieser bietet auch die
gewünschte Durchwegung zum CEG und zum KuBiC Frankenhof. Die vorgeschlagene
Entsiegelung und der Baumerhalt, sowie die vielfältigen Nutzungsangebote im
Freiraum gewährleisten eine hohe Aufenthaltsqualität im Freien wie auch Aspekte
des Klimaschutzes.
Die wertvollen Großbäume im Pausenhof des CEG, die erheblich zum
Kleinklima beitragen (Verminderung der sommerlichen Aufheizung im Quartier),
bleiben erhalten. Weitere Begrünungsmaßnahmen werden angestrebt, um einen
Ausgleich zur geplanten Überbauung der bestehenden Freiflächen zu erreichen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 75.000 |
bei IPNr.: 511.607 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Schriftliche Beurteilung des 1. Preises durch das Preisgericht
Anlage 2: Schlussdokumentation des Wettbewerbs