hier: Zustimmung Rahmenplan
- Der Sachbericht der Verwaltung wird zur
Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Rahmenplan mit Erläuterungstexten (siehe Anlagen 1 und 2) als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Projekts zugrunde zu legen.
- Der Rahmenplan mit Erläuterungstexten ist als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der nachfolgenden Bauleitplanung insbesondere zu berücksichtigen.
Bisherige Behandlung in den Gremien (auszugsweise) |
Gremium |
Termin |
Ö/N |
Vorlagenart |
Abstimmung |
Städtebaulicher Wettbewerb
Entwicklung Großparkplatz (PET/030/2019) |
UVPA |
25.06.2019 |
Ö |
Beschluss |
angenommen mit Änderungen |
Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger am städtebaulichen Wettbewerb Entwicklung Großparkplatz (PET/034/2019) |
UVPA |
24.09.2019 |
Ö |
Beschluss |
einstimmig angenommen |
Städtebauliche Entwicklung
Großparkplatz – Weiteres Vorgehen nach dem Wettbewerb (PET/005/2020) |
UVPA |
22.09.2020 |
Ö |
Beschluss |
einstimmig angenommen |
Städtebauliche Entwicklung
Großparkplatz – Beauftragung städtebaulicher Rahmenplan (PET/016/2021) |
Stadtrat |
22.07.2021 |
Ö |
Beschluss |
angenommen mit Änderungen |
Stadtentwicklungsprojekt
„Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt“ hier: Projektdefinition (611/161/2023) |
Stadtrat |
19.06.2023 |
Ö |
Beschluss |
angenommen mit Änderungen |
Stadtentwicklungsprojekt
„Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt“ hier: Vorentwurf Rahmenplan (611/166/2023) |
UVPA |
25.07.2023 |
Ö |
Mitteilung zur Kenntnis |
Kenntnisnahme |
Stadtentwicklungsprojekt
"Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt" hier: Vortrag vom Büro
„scheuvens + wachten plus“ |
UVPA |
07.05.2024 |
Ö |
Mitteilung zur Kenntnis |
Kenntnisnahme |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen beabsichtigt, auf der Fläche des Großparkplatzes westlich des Bahnhofes ein neues Stadtquartier in zentraler Lage zu entwickeln: die Regnitzstadt. Bezüglich der Ziele und Wirkungen des Projektes wird auf BV 611/161/2023 („Stadtentwicklungsprojekt "Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt" hier: Projektdefinition“) verwiesen. Der städtebauliche Rahmenplan wurde durch das Büro „scheuvens + wachten plus“ im UVPA am 07.05.2024 präsentiert. Mit dem vorgestellten Entwurf ist der städtebauliche Rahmenplan mit Erläuterungstexten (Stand 04/2024) in der Erarbeitung grundsätzlich abgeschlossen (siehe Anlagen 1 + 2).
Grundlage für den im Sommer 2021 beauftragten Rahmenplan ist der Wettbewerbsentwurf vom Büro „scheuvens + wachten plus“ mit „Wbp Landschaftsarchitekten“ und „Runge IVP Ingenieurbüro für integrierte Verkehrsplanung“. Öffentlichkeitsbeteiligungen und weitere Termine mit Anliegern haben im Verlauf der Planung stattgefunden. Die beteiligten Dienststellen sind in regelmäßigen Arbeitskreisen involviert. Darüber hinaus erfolgen Abstimmungen mit weiteren berührten Trägern öffentlicher Belange (Bsp.: Deutsche Bahn, Autobahn GmbH des Bundes).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Auf
Basis des Rahmenplans sind insbesondere folgende Bausteine weiter zu
bearbeiten:
- Ein Projektziel der Regnitzstadt ist die Funktion als zentrale Parkierungsanlage zu erhalten (siehe BV 611/161/2023: Projektdefinition).
Für die zwei großen
Parkierungsanlagen muss im weiteren Verfahren eine Machbarkeitsstudie für die
Dimensionierung der Parkierungsanlagen erstellt werden, um genauere
MIV-Stellplatzzahlen zu eruieren sowie die technische und wirtschaftliche
Umsetzung zu prüfen (siehe Anlage 3). Der Rahmenplan bietet derzeit ein
Stellplatzpotential von ca. 2.430 Stellplätzen – ohne optionale Tiefgaragen
(siehe Anlage 4).
Daraus folgend soll Ende 2024/ Anfang 2025 der Stadtrat über die Gesamtzahl der
zu errichtenden MIV-Stellplätze in der Regnitzstadt als weitere
Planungsgrundlage entscheiden. Über dieses Vorgehen hat die Verwaltung am
24.04.2024 die Mitglieder des UVPA informiert.
· Für die Planung der Verkehrsinfrastruktur im südlichen Teil der Regnitzstadt werden die Ergebnisse des „Mobilitätskonzepts ‚An den Arcaden und Regnitzstadt‘“ zu Grunde gelegt, welches in diesem Jahr ausgeschrieben wird.
· Ebenfalls in diesem Jahr soll eine weitere Machbarkeitsstudie für die leitungsgebundene Erschließung ausgeschrieben werden.
· Für die klimaneutrale Energieversorgung soll im kommenden Jahr ein integriertes Quartierskonzept ausgeschrieben werden.
Weitere Schritte, im
Rahmen des Projektes:
· Für ausgewählte Gebäude und Freiräume, z.B. die Mobilitätsdrehscheibe und die Parkhäuser sowie den anschließenden Bahnhofswestplatz, sollen Planungswettbewerbe durchgeführt werden, um eine adäquate Gestaltung des neuen Stadteingangs zu erzielen.
· Sobald die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Gebiets geklärt sind, kann der Einstieg in die verbindliche Bauleitplanung erfolgen.
· Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend des weiteren Projektfortschritts in geeigneten Formaten (siehe BV PET/034/2019: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: 546.401 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 546.401
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
In Anknüpfung an den Rahmenplan soll in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie zur Dimensionierung der Parkierungsanlagen beauftragt werden. Die umgewidmeten Haushaltsmittel von diesem Jahr für das integrierte Quartierskonzept werden erneut im Haushalt 2025 angemeldet.
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Städtebaulicher Rahmenplan (Stand Entwurf 04/2024)
2. Erläuterungstext zum Rahmenplan (Stand Entwurf)
3. Ziele der „Machbarkeitsstudie Dimensionierung der
Parkierungsanlagen“ Regnitzstadt
(Stand 24.04.2024)
4. Übersicht Stellplatzpotential Rahmenplan