1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rahmenplan mit Erläuterungstexten (siehe Anlagen 1 und 2) als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Projekts zugrunde zu legen.

 

  1. Der Rahmenplan mit Erläuterungstexten ist als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der nachfolgenden Bauleitplanung insbesondere zu berücksichtigen.

 

Bisherige Behandlung in den Gremien (auszugsweise)

Gremium

Termin

Ö/N

Vorlagenart

Abstimmung

Städtebaulicher Wettbewerb Entwicklung Großparkplatz

(PET/030/2019)

UVPA

25.06.2019

Ö

Beschluss

angenommen mit Änderungen

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am städtebaulichen Wettbewerb Entwicklung Großparkplatz

(PET/034/2019)

UVPA

24.09.2019

Ö

Beschluss

einstimmig

angenommen

Städtebauliche Entwicklung Großparkplatz – Weiteres Vorgehen nach dem Wettbewerb

(PET/005/2020)

UVPA

22.09.2020

Ö

Beschluss

einstimmig

angenommen

Städtebauliche Entwicklung Großparkplatz – Beauftragung städtebaulicher Rahmenplan

(PET/016/2021)

Stadtrat

22.07.2021

Ö

Beschluss

angenommen mit Änderungen

Stadtentwicklungsprojekt „Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt“ hier: Projektdefinition

(611/161/2023)

Stadtrat

19.06.2023

Ö

Beschluss

angenommen mit Änderungen

Stadtentwicklungsprojekt „Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt“ hier: Vorentwurf Rahmenplan

(611/166/2023)

UVPA

25.07.2023

Ö

Mitteilung zur Kenntnis

Kenntnisnahme

Stadtentwicklungsprojekt "Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt" hier: Vortrag vom Büro „scheuvens + wachten plus“

UVPA

07.05.2024

Ö

Mitteilung zur Kenntnis

Kenntnisnahme

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen beabsichtigt, auf der Fläche des Großparkplatzes westlich des Bahnhofes ein neues Stadtquartier in zentraler Lage zu entwickeln: die Regnitzstadt. Bezüglich der Ziele und Wirkungen des Projektes wird auf BV 611/161/2023 („Stadtentwicklungsprojekt "Vom Großparkplatz zur Regnitzstadt" hier: Projektdefinition“) verwiesen. Der städtebauliche Rahmenplan wurde durch das Büro „scheuvens + wachten plus“ im UVPA am 07.05.2024 präsentiert. Mit dem vorgestellten Entwurf ist der städtebauliche Rahmenplan mit Erläuterungstexten (Stand 04/2024) in der Erarbeitung grundsätzlich abgeschlossen (siehe Anlagen 1 + 2).

 

Grundlage für den im Sommer 2021 beauftragten Rahmenplan ist der Wettbewerbsentwurf vom Büro „scheuvens + wachten plus“ mit „Wbp Landschaftsarchitekten“ und „Runge IVP Ingenieurbüro für integrierte Verkehrsplanung“. Öffentlichkeitsbeteiligungen und weitere Termine mit Anliegern haben im Verlauf der Planung stattgefunden. Die beteiligten Dienststellen sind in regelmäßigen Arbeitskreisen involviert. Darüber hinaus erfolgen Abstimmungen mit weiteren berührten Trägern öffentlicher Belange (Bsp.: Deutsche Bahn, Autobahn GmbH des Bundes).

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Auf Basis des Rahmenplans sind insbesondere folgende Bausteine weiter zu

      bearbeiten:

  • Ein Projektziel der Regnitzstadt ist die Funktion als zentrale Parkierungsanlage zu erhalten (siehe BV 611/161/2023: Projektdefinition).

Für die zwei großen Parkierungsanlagen muss im weiteren Verfahren eine Machbarkeitsstudie für die Dimensionierung der Parkierungsanlagen erstellt werden, um genauere MIV-Stellplatzzahlen zu eruieren sowie die technische und wirtschaftliche Umsetzung zu prüfen (siehe Anlage 3). Der Rahmenplan bietet derzeit ein Stellplatzpotential von ca. 2.430 Stellplätzen – ohne optionale Tiefgaragen (siehe Anlage 4).
Daraus folgend soll Ende 2024/ Anfang 2025 der Stadtrat über die Gesamtzahl der zu errichtenden MIV-Stellplätze in der Regnitzstadt als weitere Planungsgrundlage entscheiden. Über dieses Vorgehen hat die Verwaltung am 24.04.2024 die Mitglieder des UVPA informiert.

·         Für die Planung der Verkehrsinfrastruktur im südlichen Teil der Regnitzstadt werden die Ergebnisse des „Mobilitätskonzepts ‚An den Arcaden und Regnitzstadt‘“ zu Grunde gelegt, welches in diesem Jahr ausgeschrieben wird.  

·         Ebenfalls in diesem Jahr soll eine weitere Machbarkeitsstudie für die leitungsgebundene Erschließung ausgeschrieben werden.

·         Für die klimaneutrale Energieversorgung soll im kommenden Jahr ein integriertes Quartierskonzept ausgeschrieben werden.

 

Weitere Schritte, im Rahmen des Projektes:

·         Für ausgewählte Gebäude und Freiräume, z.B. die Mobilitätsdrehscheibe und die Parkhäuser sowie den anschließenden Bahnhofswestplatz, sollen Planungswettbewerbe durchgeführt werden, um eine adäquate Gestaltung des neuen Stadteingangs zu erzielen.

·         Sobald die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Gebiets geklärt sind, kann der Einstieg in die verbindliche Bauleitplanung erfolgen.

·         Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend des weiteren Projektfortschritts in geeigneten Formaten (siehe BV PET/034/2019: Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger).

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.: 546.401

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 546.401

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

In Anknüpfung an den Rahmenplan soll in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie zur Dimensionierung der Parkierungsanlagen beauftragt werden. Die umgewidmeten Haushaltsmittel von diesem Jahr für das integrierte Quartierskonzept werden erneut im Haushalt 2025 angemeldet.

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

1. Städtebaulicher Rahmenplan (Stand Entwurf 04/2024)

2. Erläuterungstext zum Rahmenplan (Stand Entwurf)

3. Ziele der „Machbarkeitsstudie Dimensionierung der Parkierungsanlagen“ Regnitzstadt
   (Stand 24.04.2024)

4. Übersicht Stellplatzpotential Rahmenplan