1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der dafür verfügbaren Ressourcen eine Machbarkeitsuntersuchung für die Errichtung und den Betrieb von Quartiersgaragen voraussichtlich 2026 durchzuführen.
2. Der Fraktionsantrag der SPD Nr. 006/2024 ist damit behandelt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die SPD Stadtratsfraktion beantragt, dass die Verwaltung geeignete Standorte im Stadtgebiet prüfen und Vorschläge für Quartiersgaragen erarbeiten möge (siehe Anlage 1). Damit soll die Maßnahme M 1 „Schaffung menschenfreundlicher Quartiere“ aus dem Klimaaufbruch Erlangen unterstützt werden. Durch die Reduktion der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum wird Platz für Rad- und Fußwege, Aufenthaltsqualität und Grün geschaffen sowie ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.
Für Menschen, die
aus den verschiedensten Gründen auf die Pkw-Nutzung angewiesen sind, sollen
alternative Stellplatzangebote in Quartiersgaragen geschaffen werden. Diese
Bauten zeichnen sich durch eine überschaubare Dimension, städtebaulich
integrierte Lage und günstige Erreichbarkeit aus den Wohnquartieren aus. Gegenüber
anderen Garagen im öffentlichen Raum sind Quartiergaragen auf dauerhaftes
Parken – primär für Bewohner*innen – ausgelegt.
Parksuchverkehr
und nicht regelkonformes Parken sollen durch gut zugängliche und attraktive
Abstellmöglichkeiten in Quartiersparkhäusern möglichst vermieden bzw. zumindest
reduziert werden. Dabei sollen keine monofunktionalen Parkbauten entstehen,
sondern ein Zusatznutzen für die Quartiere erzeugt werden. Insbesondere soll
die notwendige Infrastruktur zur Förderung alternativer Mobilität von Anfang an
mitgedacht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bei größeren Neubauvorhaben und Projekten der Nachverdichtung ist die Organisation des erforderlichen Stellplatznachweises in Parkdecks/Quartiersparkhäusern bereits etabliert. Beispiele finden sich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet, beispielhaft seien genannt:
- Luise-Kieselbach-Str. (Konversionsfläche Röthelheimpark)
- Isarstraße (Nachverdichtung)
- Joseph-Will-Str. (Entwicklungsmaßnahme E-West)
Damit verbunden
sind eine effiziente Flächennutzung sowie Vorteile für die Gestaltung und
Nutzung der öffentlichen und privaten Freiräume. Dieser Weg wird auch bei
künftigen Vorhaben seitens der Verwaltung weiter verfolgt.
Ein neues
Einsatzfeld ergibt sich in Bestandsquartieren, aber z.B. auch in
Gewerbegebieten mit hohem Parkdruck. Im bereits bebauten Bestand ist die
Situation ungleich komplexer, angefangen bei der Standortsuche über die
Verfügbarkeit geeigneter Flächen bis hin zu Fragen der Organisation und
Betreiberschaft. Zudem konkurrieren in einer dicht bebauten Stadt
Quartiersparkhäuser mit anderen Nutzungen wie z.B. Wohnen, Gewerbe und
Dienstleistung, Soziale Infrastruktur, Grün- und Erholungsflächen etc.
Dennoch ist
gerade in diesen Quartieren ein alternatives Parkraumangebot eine wichtige
Grundlage, um die notwendige Akzeptanz für Maßnahmen zur Aufwertung des
öffentlichen Raumes – und damit einhergehend den Verlust von Stellplätzen im
öffentlichen Raum – zu gewinnen. Zur städtebaulichen Integration und im Sinne
der Mobilitätswende ist es sinnvoll, neben der intensiven Stellplatznutzung auf
mehreren Ebenen ergänzende, dem Quartier dienende Angebote zu schaffen. Dafür
kommen beispielhaft in Frage:
- Mobilpunkte mit Carsharing/Bikesharing
- Packstationen
- Sicheres Fahrradparken
- E-Ladepunkte
Weiter
können, je nach standörtlichen Voraussetzungen und Bedarfen, zusätzliche
Angebote, z.B. der sozialen Infrastruktur, Sport- und Spielmöglichkeiten (z.B.
auf Dachflächen) oder Flächen für Ladengeschäfte und Gastronomie integriert
werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die
Verwaltung erarbeitet zunächst die Grundlagen für die Standortsuche, indem
Gebiete mit hohem aktuellem und erkennbarem zukünftigen Stellplatzbedarf
identifiziert werden. In diesem Suchraum sollen dann potenziell geeignete
Standorte geprüft und bewertet werden. Dabei sind auch die Aktivierung
bestehender Parkhäuser, Tiefgaragen u.ä. und die Mehrfachnutzung vorhandener
Stellplätze zu berücksichtigen.
Für die
identifizierten Standorte werden eine mögliche Dimensionierung sowie sinnvolle
Zusatznutzungen und deren Flächenbedarfe ermittelt. Auch die baurechtliche
Situation sowie alternative Nutzungsoptionen der Flächen sollen thematisiert
werden.
Anhand von
Vergleichsprojekten werden Grundlagen zu Betreibermodellen, Wirtschaftlichkeit
und Organisation des Parkens ausgearbeitet. Ziel ist es, denkbare Szenarien für
die Errichtung und den Betrieb von Quartiersparkhäusern zu entwickeln.
Anhand von
Dringlichkeit und Umsetzbarkeit soll eine Priorisierung der potenziellen
Projekte vorgenommen werden. Das Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung und die
darauf aufbauenden nächsten Schritte zur Realisierung eines oder mehrerer
Quartiersparkhäuser werden dem UVPA vorgestellt.
Vor dem
Hintergrund der vorhandenen Ressourcen und der sonstigen laufenden und
anstehenden Projekte ist eine Aufnahme in das Arbeitsprogramm 2025 für Amt 61
jedoch derzeit nicht darstellbar. Es wird jedoch angestrebt, das Thema im Jahr
2026 ins Arbeitsprogramm aufzunehmen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 006/2024 der SPD